ZitatGrob gesagt: Befreiung nur innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich!
Tritt die mit Beginn des Studiums ein oder wenn ich mit 25 bei meinen Eltern rausfliege?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatGrob gesagt: Befreiung nur innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich!
Tritt die mit Beginn des Studiums ein oder wenn ich mit 25 bei meinen Eltern rausfliege?
ZitatOriginal geschrieben von Steffi21
Tritt die mit Beginn des Studiums ein oder wenn ich mit 25 bei meinen Eltern rausfliege?
Die Versicherungspflicht tritt mit Beginn des Studiums ein (und endet mit der Alters- bzw. Semestergrenze die am Anfang schon genannt wurden).
also alles so wie ich es am anfang beschrieben habe oder ?
ich kann mich zwischen den Altersjahren 25-30 ( bzw. bis zum 14. Sem ) auch zu einem PKV Studententarif versichern lassen und somit meine momentane GKV verlassen, mit beginnender Berufstätigkeit aber wieder in diese GKV einsteigen, richtig ?
ZitatOriginal geschrieben von Mcbane
also alles so wie ich es am anfang beschrieben habe oder ?
ich kann mich zwischen den Altersjahren 25-30 ( bzw. bis zum 14. Sem ) auch zu einem PKV Studententarif versichern lassen und somit meine momentane GKV verlassen,
Wenn ich auch die anderen recht verstanden habe: Nein!
Denn du bist versicherungspflichtig in der GKV, da du dich nicht am Anfang des Studiums hast befreien lassen (- andernfalls hättest du nicht bisher familienversichert sein können). Um ganz sicher zu sein, daß es nicht doch irgendeine Ausnahmeregelung gibt, frag bei deiner GKV nach einer rechtsverbindlichen Auskunft, ob du versicherungspflichtig bist.
aber was hätte es für einen sinn gemacht, sich am anfang befreien zu lassen ?
die fam.versicherung ist doch für die ersten jahre eine gute und günstige sache....
ZitatOriginal geschrieben von Mcbane
aber was hätte es für einen sinn gemacht, sich am anfang befreien zu lassen ?
die fam.versicherung ist doch für die ersten jahre eine gute und günstige sache....
In deinem Fall hätte es mit Sicherheit keinen finanziellen Vorteil gehabt.
Aber es gibt Konstellationen, da ist das so. Z.B. bei Beamtenkindern deren Eltern(teil) nicht in der GKV ist. Die bekommen 70% Beihilfe und können sich dementsprechend für etwa 30€ (manchmal auch noch weniger) eine sehr günstige (ergänzende) PKV nehmen bzw. dort weiterhin versichert bleiben. Oder andere Fälle, wo jemand schon vor dem Studium in der PKV vollversichert war und keine GKV-Familienversicherung möglich ist. Oder man will einfach privat versichert sein, oder... Kommt alles relativ selten vor, aber kommt vor.
Edit:
Oder anders gesagt: Das deutsche Sozialrecht ist, wenn man damit aneinander gerät, ein gefährliches Abenteuer. Schlecht, wenn das passiert, und man just ernsthaft krank oder ähnliches wird/ist.
wenn ich das richtig verstehe, kannst du den Antrag auch binnen 3 Monatsfrist nach auslaufen der Familienversicherung stellen!
Nach diesem Satz hier
"Anders als die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist diese bis zu Ihrem 34. Geburtstag unabhängig von der Anzahl Ihrer Fachsemester möglich."
würde sich die PKV für mich erst recht lohnen, sonst müsste man aus der gesetzlichen studentischen Versicherung ab 30 J. raus.....also noch ein Vorteil....
Ich muss den Thread nochmal hochholen, da in knapp 1 1/2 Monaten für mich das Experiment Studium losgeht.
Bei der Krankenversicherung stellen sich mir noch Fragen. Bis jetzt bin ich bei meinen Eltern bei der Familienversicherung mitversichert. Geht das beim studieren weiterhin?
Da darf man dann doch nicht mehr als 400€ pro Monat verdienen oder wie stellt sich das dann zusammen?
Wenn ich mich selber versichere, kann ich das dann vom Freibetrag (sind glaub so um die 8000€ rum) abziehen?
Natürlich gibt es auch eine Einkommensgrenze: Mehr als 400 Euro im Monat (nach Abzug der Werbungskosten) bedeutet, daß man aus der Familienversicherung fällt.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!