Zwangsumstellung alter "XtraFriend"-Tarif zum 31.01.2007!

  • Hallo Zusammen,


    ich habe 2003 auch so eine SMS bekommen, bin aber bei Debitel D1, 2003 habe ich denen ein Einschreiben zukommen lassen!


    Habe bis jetzt abe noch keine SMS bekommen!!


    Sollte ich sicherheitshalber ein Einschreiben an Debitel schreiben, dass ich meinen alten Tarif Xtra friend behalten kann??


    Seit Ihr alle direkt bei D1, oder habt Ihr auch noch einen Provider dazwischen???


    Wünsche Euch einen guten Rutsch :-)


    Gruss Gladbacher

  • Frohes Neues! :)


    Gibt es was neues vom der "Umstellungsfront", die irgendwie komplett im Nebel liegt? Außer vagen Aussagen der Hotline: "Hmmm, wenn sie widersprochen haben, dann wird man sie wohl nicht umstellen". Das dubiose Schreiben (s.o.) konnte man sich dort auch nicht erklären.


    CU
    spurkie

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  • Hallo,


    hatte noch zweimal per E-Mail an der Leiter des Kundenservice Herrn Ralf Roßbach
    um eine klare, definitive Zusage über eine Nicht-Umstellung gebeten.


    Per Brief erhielt ich heute das gleiche Schreiben wie zuvor mit der schwammigen Aussage, dass "man meinen Widerspruch in ihren Unterlagen notiert habe."


    Kann oder will T-Mobile keine klare Aussagen treffen?


    In diesem Sinne


    Gruß

  • Widerspruch per Mail wird nicht akzeptiert


    Habe heute Mittag mal vorsorglich per Mail (Kontaktformular auf der T-Mobile HP) gegen die Tarifumstellung widersprochen, obwohl ich noch keine SMS wegen der Tarifumstellung erhalten habe. Schon nach einer knappen halben Stunde war die Antwort da:


    Sehr witzig fand ich den ersten Satz, da die Xtra Friend Karte die ganze Zeit im Netz eingebucht war. Vielleicht haben sie es probiert und das Netz war überlastet?
    Daraufhin habe ich den Widerspruch gleich nochmal per Brief verschickt und um eine schrifliche Bestätigung gebeten. Mal sehen wie es weiter geht...


    Gruß
    artx

    2010 – Das Jahr, in dem wir Kontakt aufnahmen

  • Bei mir ist es auch so abgelaufen wie bei artx.


    Nur habe ich keinen Widerspruch per Brief hintehergeschickt.
    Ich habe auf die email geantwortet, daß ich es nicht nachvollziehen kann, daß meine email-Kündigung nicht akzeptiert wird.
    Daraufhin die Antwort, das es "aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig" ist die Kündigung per Post zu senden!
    Dann meine Frage was denn die zwingenden Gründe seien.


    Samstag kamen per Post die aktuellen AGB :D . Darin steht unter 10.2: "... ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Wirderspruch schriftlich erfolgt ..."
    Nichts davon wie das Schriftliche zu erfolgen hat bzw. wie die TM es sich wünscht.


    Na wa war die email denn? Ein Gespenst?


    Heute geht meine bitte um Rückzahlung des Guthabens mit Frist per email raus. Grund: Veräppelung der Kunden!

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Hallo,


    hatte noch zweimal per E-Mail an der Leiter des Kundenservice Herrn Ralf Roßbach
    um eine klare, definitive Zusage über eine Nicht-Umstellung gebeten.

    Keine gute Idee. Weiss jemand, ob es den Herrn Roßbach wirklich (noch) bei T-Mobile gibt?
    Dessen "gefälschte" ppa-Unterschrift steht doch seit ewigen Zeiten unter jedem Schreiben von T-Mobile drunter. :p
    Und ein Sachbearbeitername fehlt immer, so dass man nie mal einen echten Ansprechpartner bei T-Mobile hat - und viele Kunden tatsächlich glauben, sie hätten Post vom tollen T-Mobile-Pferdefluß ;) :D

    Freiheit stirbt mit Sicherheit - weg mit dem Totalüberwachungswahn, Widerstand gegen STASI 2.0.!

  • Zitat

    Original geschrieben von delvos
    Nichts davon wie das Schriftliche zu erfolgen hat bzw. wie die TM es sich wünscht.


    Na wa war die email denn? Ein Gespenst?


    "Schriftlich" meint im Zweifel Schriftform i.S.d. § 126 BGB. Und dazu ist eben die eigenhändige Namensunterschrift möglich, was bei einer (einfachen) email nunmal nicht geht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    "Schriftlich" meint im Zweifel Schriftform i.S.d. § 126 BGB. Und dazu ist eben die eigenhändige Namensunterschrift möglich, was bei einer (einfachen) email nunmal nicht geht.



    Ein Zweifelsfall kann nicht vorleigen, da mir ja auf meinen Widerspruch geantwortet wird und bezug auf denselben genommen wird. Also können sie nicht bezweifeln , daß ICH es ernst meine.


    In § 126 ist die Rede von einer durch Gesetz vorgeschriebenen schriftlichen Form.
    Meines Wissen gibts kein Gesetz, das einen Widerspruch wie o. g. vorschreibt.


    Unter § 126 Satz 3 steht sogar (Zitat): "Die schriftliche Form kann durch die elektronische ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."


    Ich werde die Telekomiker noch mit ein paar Email mehr nerven. Letztendlich sind die mich sowieso als Kunden los.

  • Hallo,


    sicher ist e-mail ne praktische Sache.


    Was aber machst Du, wenn jemand Deine Identität "klaut" (wie es bestimmte Viren/Trojaner heute schon machen) und für Dich mal lustig Verträge kündigt oder umstellt?


    Schriftlich ist doch nun wirklich kein Act oder?


    Schicker wäre eine klare Signatur-Regelung, aber hast Du eine verifizierte digitale Signatur? Wohl nicht, weils umständlich ist, und keiner weiß, was der andere akzeptiert und was nicht.

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