Arbeitsrecht - Angeblich kann Schichtplan binnen 24. std. geändert werden

  • Hallo Liebe TTler,


    hier sind ja einige Fachleute die sich mit so einem Thema auskennen.


    Ich habe in meinem Arbeitsvertrag drin stehen, dass der Plan für die nächste Woche am Freitag feststehen muss.


    Nun ist die Anweisung dass wir einen 48std. Vertrag hätten und die Firma das Recht binnen 24std, den Plan zu ändern.


    Es ist jedes mal das selbe! Samstag u. Sonntag frei. Am Freitag Samstag und Sonntag schicht, ohne zu fragen, dürfen diese das oder kann ich auf meinen Vertrag bestehen, jedes mal muss ich meine Termine verschieben!

  • Re: Arbeitsrecht - Angeblich kann Schichtplan binnen 24. std. geändert werden


    Gibt's Dein Problem auch in verständlichem Deutsch?



    Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Ich habe in meinem Arbeitsvertrag drin stehen, dass der Plan für die nächste Woche am Freitag feststehen muss.

    Passt doch.


    Zitat

    Nun ist die Anweisung dass wir einen 48std. Vertrag hätten und die Firma das Recht binnen 24std, den Plan zu ändern.

    :confused:


    Zitat

    Es ist jedes mal das selbe! Samstag u. Sonntag frei. Am Freitag Samstag und Sonntag schicht, ohne zu fragen, dürfen diese das oder kann ich auf meinen Vertrag bestehen, jedes mal muss ich meine Termine verschieben!

    Was nun? SA und SO frei, oder SA und SO "schicht"?

  • desha69
    Ich denke er meint, dass er gesagt bekommt er hätte Samstag und Sonntag frei und am Freitag wird dann auf einmal alles umgeschmissen und er muss arbeiten. Das meint er wohl.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
      desha69
    Ich denke er meint, dass er gesagt bekommt er hätte Samstag und Sonntag frei und am Freitag wird dann auf einmal alles umgeschmissen und er muss arbeiten. Das meint er wohl.


    Wenn das so wäre, dann gilt:


    Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht
    und er darf in dringenden unvorhersehbaren Fällen auch eine "Not-Mehrarbeit" anordnen.


    Aber: tut er dies regelmässig, dann ist es weder dringend noch unvorhersehbar, so dass in diesen Fällen das dringliche Weisungsrecht nicht mehr gilt.


    Ausserdem ist zu prüfen, ob die Arbeitszeitordnung und die Ruhezeitenregelungen eingehalten werden / worden sind.


    Eine "informelle" Anfrage beim Gewerbeaufsichtsamt ist häufig hilfreich.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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