Verlängerungskabel an Mehrfachsteckdose erlaubt?

  • also grobe fahrläßigkeit wird einem nicht unterstellt;)
    hab mal bei uns (allianz) ein bißchen das regelwerk gewälzt und finde keinen passus der das belegen würde!


    ich glaube mit dem darf meint er auch eher ob es ratsam is, und nicht obs gesetzlich oder anderweitig verboten is...


    greetz weesel

  • Zitat

    Wenn es irgendwo brennt / gebrannt hat, dann wird immer die Ursache ermittelt.Wenn sich dann ergibt, dass wegen einer MehrfachHintereinanderSteckung
    und dadurch bedingter Überlastung der brand entstanden ist, dann wird mindestens die Hausratversicherung bei der Bezahlung grobe Fahrlässigkeit einwenden.


    Sollte nicht für genau DEN Fall eine Sicherung im Haus verbaut sein ;) .


    fahrsfahrwerkaus: Stimmt...so ganz dunkel war da mal was...alles verdrängt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Bei einer "Standardsicherung" im Kasten mit 16A kommst du nach dem Ohmschen-Gesetz auf eine maximale Leistung von 3680W, die du dranhängen darfst, bis es knallt :top:


    Wobei ein 16A-Sicherungsautomat normalerweise nicht bei 16A rausspringt, erst ca. ab dem dreifachen würde er fast sofort rausspringen und darunter würde er erst nach ein paar Sekunden/Minuten auslösen.

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