Hallo,
ist nicht wirklich wichtig, nur als Theorie: Wenn ich auf einen Artikel biete, ueberboten werde und der mich Ueberbietende sein Gebot aber wieder zurueckzieht, so dass mein gebot wieder an erster Stelle steht, bin ich doch nicht mehr zum Kauf verpflichtet, oder? Schliesslich koennte ich ja inzwischen schon bei einer anderen Auktion geboten haben.
Sonst waere ich ja verpflichtet, immer nur eine Auktion gleichzeitig zu beobachten, weil ich sonst am Ende auf Allen sitzen bleiben koennte..
Also, wie ist das?
Gruß
Oliver