Ist mein Gebot bei Ebay noch verbindlich, wenn der mich Ueberbietende zurueckzieht?

  • Hallo,


    ist nicht wirklich wichtig, nur als Theorie: Wenn ich auf einen Artikel biete, ueberboten werde und der mich Ueberbietende sein Gebot aber wieder zurueckzieht, so dass mein gebot wieder an erster Stelle steht, bin ich doch nicht mehr zum Kauf verpflichtet, oder? Schliesslich koennte ich ja inzwischen schon bei einer anderen Auktion geboten haben.


    Sonst waere ich ja verpflichtet, immer nur eine Auktion gleichzeitig zu beobachten, weil ich sonst am Ende auf Allen sitzen bleiben koennte..


    Also, wie ist das?


    Gruß
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Doch, du bekommst nämlich von ebay eine Mitteilung daß Du wieder der Höchstbietende bist. Genauso wie Du auch Bescheid bekommst, wenn Du überboten worden bist.
    Ich denke mal, bzw. ich bin mir ziemlich sicher daß das Gebot zählt. Auch nach Rückzug des Überbietenden.

  • Wenn der Höchstbietende nach Auktionsende zurückzieht, hat der Versteigerer die Möglichkeit dem zweitbietenden die Ware zu verkaufen. Muss er aber nicht.


    Schau dir doch mal die ebay-Regeln an.


    MfG.
    der_Osmane:)

  • naja ich denke wenn der höchstbietende sein Gebort zurückziehen kann, dann wirst du auf jedenfall die Möglichkeit besitzen, dein Gebot nicht erfüllen zu müssen.

  • Dass ich nicht muss, wenn er nach AUktionsende zurueckzieht ist mir bekannt. Aber wie kann denn ein event. Kaufvertrag zwischen mir und dem VK von einem Dritten abhaengen? Nach meinem Rechtsverstaendnis geht das nicht..


    Die Regeln von Ebay hab ich mir angesehen und nichts dazu gefunden..

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    – Edward V Berard

  • Moin,
    die Auktion ist für die Gebote die zeitlich vor dem zurückgezogenen Gebot liegen nicht mehr bindend. Will heißen, es kommt auf den "Good Will" des neuen alten Höchstbietenden an, ob ein Vertrag zustande kommt. Neue Gebote sind aber rechtsgültig. Hierzu gibt es in den Diskussionsforen bei ebay einige Threads. In einem habe ich folgende eMail gefunden.


    Ist wirklich nicht sehr erschöpfend in den AGB's erklärt. In §7.2 steht ein bischen was dazu.

    Zitat


    §7 2. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion, gemessen anhand der System-Uhrzeit von eBay, ein höheres Gebot abgibt. eBay gibt selbst keine Gebote ab und nimmt keine Gebote der Nutzer entgegen.


    cu :)

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
      Andyy23

    bist Du neuerdings Mod hier, oder hab ich da was verpasst?
    :rolleyes:


    Ne du laß mal.
    Musst nur mal im A/K lesen. Da sthet alles.


    MfG

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

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