Probleme mit 123simsen.com (ungewolltes Abo/Mahnung)

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Ein Vertrag kommt doch nur bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande.
    Dies ist ja nicht gegeben.
    Deshalb würde ich darauf schliessen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.


    Grüße



    Grds. dürfte die die Vergütungspflicht enthaltende Klausel der AGB des Betreibers eine überraschende i.S.v. § 305c I BGB sein, so dass sie nicht Bestandteil eines etwaig geschlossenen Vertrages werden konnte, damit auch keine Rechtswirkungen entfalten kann. Folglich bestünde keine Zahlungspflicht.


    Detailierter hierzu:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2129988#post2129988




    Zum Vertragsschluss: Man wird die Erklärung der Mutter durch Absenden des ausgefüllten und den AGB zustimmenden Formulares nach dem objektiven Empfängerhorizont als zustimmende Willenserklärung zum Abschluss eines solchen Abonnements auslegen können, damit liegen zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, mithin ein Vertrag vor.
    Da die beiderseitigen Erklärungen auf objektiver Ebene übereinstimmen, liegt auch kein Dissens vor.


    Am Willen der Mutter, sich rechtlich zu binden, scheitert es also aus objektiver Sichtweise nicht. Auch auf subjektiver Ebene wird man den Willen zur rechtlichen Bindung bejahen können, da man ja einen Nutzungsvertrag wenn auch nur über 100 Frei-SMS eingehen wollte. Die Mutter handelte daher mit Erklärungsbewußtsein.


    Es fehlt lediglich am Geschäftswillen, da die Mutter keinen entgeltlichen Vertrag mit MVLZ und Vorleistungspflicht eingehen wollte. Konkret unterlag sie bei Abgabe ihrer Erklärung einem beachtlichem Irrtum. Sie irrte über die Bedeutung und die Tragweite ihrer Erklärung, damit liegt ein beachtlicher, zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum vor.


    Um den Vertag zu Fall zu bringen, muss dem Vertragspartner ggü. aber zusätzlich unverzüglich die Anfechtung erklärt werden. Man sollte sich also damit beeilen, denn spätestens mit der Kenntnis der Mahnung liegt eine Kenntnis über den Irrtum vor.


    Für eine arglistige Täuschung seitens des Betreibers reicht es m.E. nicht, so dass eine solche Anfechtung ausscheiden muss.


    Zum Widerrufsrecht:


    Wie wurde belehrt? Auschließlich auf der Webseite oder per email oder SMS oder gar postalisch?


    Wenn erste Variante, dann ist die Widerrufsfrist grds. auf jeden Fall noch offen.
    Wenn irgendwas ab Variante zwei, dann muss unterschieden werden: Wurde so vor oder erst nach Vertragsschluss (= Zugangszeitpunkt der Registrierungsbestätigungs-email des Betreibers) belehrt? Nur im letzteren Fall läuft die Widerrufsfrist abweichend von den üblichen 14 Tagen ausnahmsweise 1 Monat.


    Ggf. wurden seitens des Betreibers auch Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften bzw. im e-commerce-Verkehr verletzt, so dass eine Verfristung des Widerrufsrechts erst sechs Monate nach Vertragsschluss in Betracht kommt.



    Da Vertragsinhalt die Erbringung einer Dienstleistung ist, könnte das Widerrufsrecht aber vorzeitig mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Dienstleistung (=SMS-Versand) erloschen sein. Ob dies wegen der Werbung mit "bis zu 100 Frei-SMS" und der Möglichkeit, die SMS bereits vor Vertragsschluss zu versenden beim Versenden einer SMS der Fall gewesen ist, halt ich für höchst zweifelhaft.


    Das Argument mit der Minderjährigkeit geht ebenfalls völlig fehl.


    1. Kann eine Prepaidkarte i.d.R. schon mit 16 Jahren genutzt werden
    2. Muss derjenige, der eine bestimmte Rufnummer bei diesem Dienst angibt , nicht identisch mit dem Vertragsnehmer der Mobilfunkdienstleistung sein (z.B Überlassung des Handys an andere).



    Ich würde eine solche Wegelagerei in keinster Weise fördern und nicht bezahlen. Diese lächerliche englische Limited wird es nicht mal bis zum Mahnbescheid schaffen.


    Ist natürlich nur eine völlig unverbindliche Meinungsaäußerung für den fiktiven Fall einer solchen Anmeldung.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    bleib mal ganz ruhig. Das sieht für mich nach einem klarer Abzocke aus. Such mal in diesem Zusammenhang bei Google "Schmidtlein GbR". Text, Masche und Zahlungsumme sind scheinbar von denen abgekupfert, wenn nicht sogar ganz von denen.


    Aber was sollst Du oder Deine Frau Mama machen? NICHTS! AUF KEINEN FALL ZAHLEN!
    Ihr werdet wahrscheinlich zwei Mahnungen und einen Brief vom Inkassobüro bekommen. Danach nichts mehr, da die Ansprüche vor einem Gericht nicht haltbar wären und diese "seriösen" Firmen damit nicht durchkommen würden. Es zahlen aber trotzdem scheinbar genug, Dank dieser Einschüchterungstaktik.


    Habe es mit meiner Tochter und zwei anderen "kostenlosen" Seiten schon durch und keinen Cent bezahlt. Nur ab und zu Widerspruch eingelegt. Für Vorlagen siehe Internet.


    Gruß


    thefechner

    --
    Wenn ich bei der Arbeit mit Computern eins gelernt habe, dann das
    ich einem Computer nur soweit traue, wie ich ihn werfen kann.

  • Hm irgendwie scheint da was an meiner Benachrichtigung nicht zu stimmen. Ich dachte es juckt keinen und hier sind schon jede Menge Beiträge. Sorry...


    BIZZ wird am Samstag um 16.20 auf Kabel1 wiederholt. Habe es schon meinem Timer hinzugefügt. Danke für den Tipp harlekyn!


    booner: Danke für die Ausführliche Erklärung.. Hobby oder Beruf? :D

  • So nun ist ein Schreiben von nem Inkasso Büro Namens Debt & Asset gekommen (das erste schreiben per Post). Nun soll meine Mutter 135€ bezahlen.


    Sind eigentlich Mahnungen per Email rechtsgültig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Novus
    Sind eigentlich Mahnungen per Email rechtsgültig?


    Ja.


    Entscheidend ist, dass die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden, sprich die Möglichkeit des Zugangs besteht, nicht der tatsächliche Zugang.


    Verbessere mich booner, wenn ich falsch liege.

  • Es wird erst interessant, wenn ein Mahnbescheid kommt, dem man natürlich widersprechen sollte. Gehe mal davon aus, dass es nicht soweit kommt, nur dass die Inkassobriefe in einem immer schlechterem Stil geschrieben sind und immer schlimmere Drohungen enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Ja.


    Entscheidend ist, dass die gleichen Kommunikationsmittel benutzt werden, sprich die Möglichkeit des Zugangs besteht, nicht der tatsächliche Zugang.


    Verbessere mich booner, wenn ich falsch liege.


    Stimmt :) Da die Mahnung keinerlei Form bedarf, kann sie sogar mündlich erfolgen.


    Allerdings wüsste ich nicht, wie sich der Zugang, also das Einreichen der email-Daten beim email-Server des Providers des Empfängers gerichtsfest nachweisen lassen sollte.


    Evtl. wird das bei manchem Provider für jede email protokolliert. Aber selbst dann kommt der Mahnende nicht ohne weiteres an die Daten. Oder man baut eine Grafik ein, die heruntergeladen werden muss und protokolliert dann die zugreifenden IP und das Datum.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Novus
    So nun ist ein Schreiben von nem Inkasso Büro Namens Debt & Asset gekommen (das erste schreiben per Post). Nun soll meine Mutter 135€ bezahlen.



    Jetzt bloß nicht den Schwanz einziehen, Novus!


    Schau die mal die HP an:


    http://www.debtandasset.de/impressum.html


    Da wird je eine 0160er Nummer für Tel & Fax "in Notfällen" genannt. Kann man da etwa eine Ein-Mann-Klitsche vermuten?


    Ich denke, diese Links Links kennst du?


    Man kann so "professionelle" Inkassobüros richtig schön ärgern :D Aber ich würde gar keine Zeit damit verschwenden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo! Danke für Eure Antworten! :top:


    booner: Ich bleibe standhaft und sage es meinen Eltern andauernd die schwächeln solangsam. Die klären nun ab ob der Rechtsschutz von ihnen da greift und gehen falls ja zum Anwalt.


    Das mit der Handynummer ist mir auch schon aufgefallen und ich musste grinsen. Auf dem Brief steht auch eine andere.


    Ja bei den Links habe ich mir schon einiges durchgelesen. Mein Vater hat nur Angst das es immer teurer wird, habe ihm aber schon zum 10. Mal gesagt das wir das nicht zahlen.

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