ZitatOriginal geschrieben von booner
Allerdings wüsste ich nicht, wie sich der Zugang, also das Einreichen der email-Daten beim email-Server des Providers des Empfängers gerichtsfest nachweisen lassen sollte.
Richtig, das Risiko des rechtzeitigen Zugangs trägt der Erklärende, eventuell durch Protokolle oder durch eine Lesebestätigung!?
@Novos: Wenn Ihr später doch zahlt, haben die exakt das erreicht, was sie wollen. Es werden garantiert noch einige Mahnungen kommen, die Rechnungen werden immer höher werden, aber schlußendlich wird nichts passieren.
Außerdem wird ein Anwalt Deinen Eltern nicht weiterhelfen können, beim Anbieter handelt es sich um eine Limited in London, wer weiß, ob die überhaupt existiert.
Hebe die Mahnungen einfach auf, bei gerichtlichen Mahnungen lediglich widersprechen. Das war es.