ZitatOriginal geschrieben von Hadraniel
Natürlich. Da ist ausgewiesen welcher Anteil in die BU geht, und welcher in die Fonds - die ich mir auch noch aussuchen kann. Solange der BU-Anteil nicht mehr als 50% des Gesamtbetrags ausmacht, kann ich auch diesen noch als Altersvorsorge geltend machen - so hat man mir das erklärt.
Und genau diese Förderung der BU ist nicht der Vorteil, sondern eher der Nachteil. Riester hat ja sehr enge Fördergrenzen von höchstens 1575€ (ab 2008 2100€), die Du steuerfrei einzahlen kannst (die Zulagen sind ja nichts anderes als eine Vorauszahlung auf eben diesen Steuervorteil). Das ist nicht viel. Wenn Du also bis zu 50% Deiner geförderten Zahlungen für BU verwendest, dann kannst Du sie nicht mehr für den Aufbau Deiner Altersvorsorge nutzen.
Und es bleibt weiterhin, daß diese Koppelverträge unflexibler sind und aus bestimmten Gründen von Versicherungsvertrieblern empfohlen werden.