guten morgen!
meine situation. ich habe zum 30.11. bei meinem aktuellen arbeitgeber gekündigt - sprich, heute ist mein letzter arbeitstag. gestern habe ich erfahren, dass es in diesem jahr mit der aktuellen gehaltszahlung wiehnachtsgeld in höhe von 20% des monatslohns gibt. allerdings nicht für mich, da ich zitat vom direkten vorgesetzten: "nicht bis zum jahresende angestellt" bin "oder nicht bis ende märz des darauffolgenden kalenderjahres, das weiss ich jetzt nicht so genau".... das war die aussage von meinem direkten vorgesetzten.
diese tatsache kann ich nicht nachvollziehen.
in meinem arbeitsvertrag findet sich folgender text:
"13. Die Bezahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber geschieht freiwillig und stets widerruflich. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht nicht durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlungen"
in den im arbeitsvertrag unter punkt 2. genannten, für den vertrag gültigen arbeitsvertragsbedingungen (AVB) steht folgendes:
"§ 11 Betriebs-, arbeitsmarkt-, leistungsbezogene und sonstige Zulagen
Der Arbeitgeber kann den MitarbeiterInnen freiwillige/befristete/widerrufliche und sonstige Zulagen gewähren. Er teilt dies jeweils schriftlich mit."
ich hab also in meinen arbeitsvertragsunterlagen nirgends eine formulierung gefunden, dass die zahlung bei nichteinhaltung einer bestimmten frist (sei dies das jahresende oder die nächsten drei oder vier monate des darauffolgenden kalenderjahres) nvm arbeitgeber nicht ausbezahlt werden müssen.
nebenbei bemerkt hat sich der arbeitgeber auch nicht an diesen oben genannten § 11 der AVB gehalten, da er die zahlung nicht schriftlich mitgeteilt hat (oder reicht die auflistung auf dem gehaltsnachweis?)
hab nun auch etwas im netz recherchiert und bin auf diesen text gestossen:
"Die Arbeitgeber haben Weihnachtsgratifikationen stets als eine Belohnung für treue Dienste in der Vergangenheit verstanden. Gleichzeitig können sie einen Arbeitnehmer an den Betrieb binden, denn die freiwillig gezahlte Weihnachtsgratifikation kann mit einer Rückzahlungsverpflichtung für den Fall verbunden werden, dass ein Arbeitnehmer vor einem bestimmten Termin des folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 € können keine besondere Betriebsbindung und keine Rückzahlungspflicht bewirken. Weihnachtsgratifikationen bis zu einem Monatsgehalt bewirken die Bindung der Arbeitnehmer wenigstens bis zum 31. März des folgenden Jahres. Weihnachtsgratifikationen über einem Monatsgehalt können eine längerfristige Treuepflicht begründen."
ich kann in meinen unterlagen, meinem arbeitsvertrag und dessen AVB nichts über eine Rückzahlungsverpflichtung finden. wie oben schon gesagt auch nicht über ein Vereinbarung bzgl. der einhaltung einer bestimmten frist (wie in dem zweiten absatz genannt: 31. märz o.ä.), um letztendlich diese einmalzahlung weihnachtsgeld zu bekommen.
hat denn jemand einen tipp für mich, ob es sich lohnt, der sache (und natürlich dem geld) nachzugehen, oder es einfach sein zu lassen.
gruss
y7
ps: abgesehen, von der unklarheit bzgl. der vereinabrungen die im arbeitsvertrag und den damit verbundenen AVB's festgehalten sind, bin ich auf der menschlichen ebene auch sehr enttäuscht, aber dies ist hier wohl nicht mal zweitrangig.... also lassen wir das mal weg.