Grundlage für Weihnachtsgeld unklar

  • guten morgen!


    meine situation. ich habe zum 30.11. bei meinem aktuellen arbeitgeber gekündigt - sprich, heute ist mein letzter arbeitstag. gestern habe ich erfahren, dass es in diesem jahr mit der aktuellen gehaltszahlung wiehnachtsgeld in höhe von 20% des monatslohns gibt. allerdings nicht für mich, da ich zitat vom direkten vorgesetzten: "nicht bis zum jahresende angestellt" bin "oder nicht bis ende märz des darauffolgenden kalenderjahres, das weiss ich jetzt nicht so genau".... das war die aussage von meinem direkten vorgesetzten.


    diese tatsache kann ich nicht nachvollziehen.


    in meinem arbeitsvertrag findet sich folgender text:


    "13. Die Bezahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber geschieht freiwillig und stets widerruflich. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht nicht durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlungen"



    in den im arbeitsvertrag unter punkt 2. genannten, für den vertrag gültigen arbeitsvertragsbedingungen (AVB) steht folgendes:


    "§ 11 Betriebs-, arbeitsmarkt-, leistungsbezogene und sonstige Zulagen


    Der Arbeitgeber kann den MitarbeiterInnen freiwillige/befristete/widerrufliche und sonstige Zulagen gewähren. Er teilt dies jeweils schriftlich mit."



    ich hab also in meinen arbeitsvertragsunterlagen nirgends eine formulierung gefunden, dass die zahlung bei nichteinhaltung einer bestimmten frist (sei dies das jahresende oder die nächsten drei oder vier monate des darauffolgenden kalenderjahres) nvm arbeitgeber nicht ausbezahlt werden müssen.


    nebenbei bemerkt hat sich der arbeitgeber auch nicht an diesen oben genannten § 11 der AVB gehalten, da er die zahlung nicht schriftlich mitgeteilt hat (oder reicht die auflistung auf dem gehaltsnachweis?)


    hab nun auch etwas im netz recherchiert und bin auf diesen text gestossen:


    "Die Arbeitgeber haben Weihnachtsgratifikationen stets als eine Belohnung für treue Dienste in der Vergangenheit verstanden. Gleichzeitig können sie einen Arbeitnehmer an den Betrieb binden, denn die freiwillig gezahlte Weihnachtsgratifikation kann mit einer Rückzahlungsverpflichtung für den Fall verbunden werden, dass ein Arbeitnehmer vor einem bestimmten Termin des folgenden Kalenderjahres ausscheidet.


    Weihnachtsgratifikationen bis zu 100 € können keine besondere Betriebsbindung und keine Rückzahlungspflicht bewirken. Weihnachtsgratifikationen bis zu einem Monatsgehalt bewirken die Bindung der Arbeitnehmer wenigstens bis zum 31. März des folgenden Jahres. Weihnachtsgratifikationen über einem Monatsgehalt können eine längerfristige Treuepflicht begründen."


    ich kann in meinen unterlagen, meinem arbeitsvertrag und dessen AVB nichts über eine Rückzahlungsverpflichtung finden. wie oben schon gesagt auch nicht über ein Vereinbarung bzgl. der einhaltung einer bestimmten frist (wie in dem zweiten absatz genannt: 31. märz o.ä.), um letztendlich diese einmalzahlung weihnachtsgeld zu bekommen.



    hat denn jemand einen tipp für mich, ob es sich lohnt, der sache (und natürlich dem geld) nachzugehen, oder es einfach sein zu lassen.


    gruss
    y7



    ps: abgesehen, von der unklarheit bzgl. der vereinabrungen die im arbeitsvertrag und den damit verbundenen AVB's festgehalten sind, bin ich auf der menschlichen ebene auch sehr enttäuscht, aber dies ist hier wohl nicht mal zweitrangig.... also lassen wir das mal weg.

  • Die Zahlung von Weihnachtsgeld kann davon abhängig gemacht werden, dass das AV zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht oder ungekündigt ist.


    Ist keine Klausel vorhanden ist nach Einzelfall zu entscheiden:


    http://www.rechtsrat.ws/vlink/…3-05-21-10-azr-408-02.htm

  • Das hier sollte Deine Frage beantworten:



    Ob dem Arbeitnehmer Weihnachtsgeld (ggf. anteilig) zusteht, wenn er schon vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, hängt einerseits von der vertraglichen Vereinbarung und andererseits (ähnlich wie bei den Kürzungen wegen Fehlzeiten) vom Charakter der Weihnachtsgeldzahlung ab:


    Hat die Weihnachtsgeldzahlung reinen Entgeltcharakter, dann steht dem vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer anteiliges Weihnachtsgeld zu. Verläßt der Arbeitnehmer beispielsweise am 30.06. den Betrieb, dann muß ihm in diesem Falle das halbe Weihnachtsgeld ausgezahlt werden.


    Hat die Weihnachtsgeldzahlung "Mischcharakter", dann wird mit dem Weihnachtsgeld auch die Betriebstreue belohnt. Das hat zur Folge, daß der vorzeitig vor Weihnachten ausscheidende Mitarbeiter keinen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld hat. Etwas anderes gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich vereinbart ist, daß dem Arbeitnehmer ein anteiliges Weihnachtsgeld zustehen soll. Nach der Rechtsprechung hat die Weihnachtsgeldzahlung im Zweifel Mischcharakter, so daß dem vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer also im Normalfall kein Weihnachtsgeld –zusteht.


    Liegt eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über eine anteilige Zahlung vor, dann gilt diese. Häufig ist vertraglich vereinbart, daß dem Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld zusteht, wenn er sich zu einem bestimmten Stichtag (meist der 31.12.) "in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet". Bei einer solchen Vereinbarung kommt es nach der Rechtsprechung darauf an, daß das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt ist.


    Quelle: http://members.aol.com/rakassi…eit/xmasgeld/vorzauss.htm



    Sprich: Bei Dir ist nichts anderes vereinbart ---> Mischcharakter ---> bei vorzeitigem Ausscheiden kein (anteiliges) Weihnachtsgeld.




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Das hat keine Auswirkung auf deinen Fall. Den die Bezahlung von Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers. Strenggenommen kann er sagen: Du bekommst und Du auch, aber Du nicht! Das das moralisch nicht aktzebtabel ist, ist klar. Aber rechtlich ist das durchaus möglich.

  • Ganz so wild ist es nicht, es ist zwar zulässig, das Weihnachtsgeld nur an bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern zu zahlen oder bestimmte Gruppen auszuschließen. dafür muss aber ein zulässiger Grund für die Ungleichbehandlung vorliegen.


    Und das anteilig berechnet wird ist ja nichts ungewöhnliches, steht aber in keinem direkten Zusammenhang mit dem unterjährigen Ausscheiden, d.h. nur weil eine anteilige Berechnung erfolgt hat man nicht automatisch auch Anspruch darauf diese für XY Monate zu bekommen wenn man wie Du im November ausscheidet.

  • Wenn ich mich recht an meine Arbeitsrechtvorlesungen erinnere ist es in diesem Fall ohnehin irrelevant ob/wann Du aus der Firma ausscheidest oder nicht.


    Zahlungen wie Weihnachtsgeld, die regelmässig erfolgen, werden nach 3 Jahren ununterbrochener Zahlung vom Arbeitgeber zur sogenannten Betrieblicher Übung, sprich faktisch Vertragsbestandteil.


    ES SEI DENN der Arbeitgeber macht dies freiwillig und erklärt dass er diese Zahlung widerrufen werden kann... Das ist in Deinem Fall offensichtlich der Fall, entsprechend ist die betriebliche Übung ausgehebelt... Und das hat nichts mit der Tatsache zu tun, ob Du nun aus dem Unternehmen ausscheidest oder nicht... Theoretisch könnte das auch Deinen ehemaligen Kollegen geschehen.


    Ich meine mich aber noch sehr vage daran zu erinnern, dass es sowas wie ein "Gleichbehandlungsprinzip" gibt... Sprich, wenn Deine Kollegen das Weihnachtsgeld weiter bekommen, auch Du Anspruch darauf hast. Allerdings ist mir nicht bekannt ob der Arbeitgeber auch diese Regelung mit der Begründung, dass Du früher ausscheidest, aushebeln kann... Vielleicht kann jemand anderes dazu mehr schreiben...


    Da aber im Vertrag ja sogar geregelt ist, dass die Zahlung ohnehin freiwillig erfolgt und widerruflich ist, denke ich dass Du prinzipiell eher keine guten Chancen haben wirst.

  • Zitat

    in meinem arbeitsvertrag findet sich folgender text:
    "13. Die Bezahlung von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber geschieht freiwillig und stets widerruflich. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht nicht durch mehrmalige vorbehaltlose Zahlungen"


    Da steht doch: Du hast keinen Anspruch, selbst wenn Du bleiben würdest.


    Tröste Dich mit dem Gedanken diesem Laden entronnen zu sein und rechne Dir aus wie hoch Dein Weihnachtsgeld im nächsten Jahr ist im Vergleich zu diesen 20%!

    Shout at the Devil !

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