Parkunfall - Schadensregulierung unklar

  • Zitat

    Original geschrieben von xaruba
    Renn jetzt zum Anwalt und der Typ sagt nachher: Wie? Natürlich kann er sich die Werkstatt frei aus suchen. Da muss er was falsch verstanden haben.


    Du hast nichts in der Hand und zahlst dann vielleicht tatsächlich drauf.


    Nein.
    Du hast als Unfallgeschädigter Grundsätzlich das Recht, einen Anwalt zur durchsetzung Deiner Interessen zu beauftragen. Egal, ob die Schadensfrage eindeutig ist oder nicht!


    Zitat

    Original geschrieben von xaruba
    Alles andere wär meiner Meinung völlig überzogen.


    Ohne Dir nahe treten zu wollen: Kann es sein, das Du noch nie in der recht unangenehmen Situation warst, dass Dich ein Unfallgegner über den Tisch ziehen wollte / über den Tisch gezogen hat?


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Ich hab momentan kein Kennzeichen und keine Versicherung.
    Wie sieht es aus, wenn derjenige das bis Freitag an seinem Auto machen läßt und dann hab ich nix oder wie ?


    Also dass er sein Auto fix selbst repariert und dann alles abstreiten halte ich für recht unwahrscheinlich, jedoch sollte man bei seinen Überlegungen immer alle Möglichkeiten im Blick haben.


    Und da Du echt nichts weiter als eine Handynummer und eine mögliche Adresse über das Telefonbuch hast, hast Du ja eigentlich überhaupt nichts vom Unfallverursacher und das würde mich eben nachdenklich stimmen.


    Für die Polizei ist das ein Leichtes ... die gucken sich Dein Auto an, nehmen die Handynummer und die mögliche Adresse und gucken dann mal zu dieser Adresse und schauen ob da ein Auto steht, was passende Unfallspuren hat und dann geht das normale Procedere weiter (wenn eine Strafttat "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" im Raum schwebt sind die Jungs normalerweise recht interessiert an der Aufklärung v.a. wenn es so viele Hinweise gibt), was aber ungute Folgen für den Verursacher haben könnte, weshalb ich immer noch dazu tendieren würde den Unfallverursacher anzurufen und ihm die Chance geben seine Daten angeben zu können, damit Du das dann dem Zentralruf melden kannst.


    lG Alex


    EDIT :


    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Also werde ich Freitag die Herausgabe des Kennzeichens verlangen , statt bitten und wenn das nicht passieren sollte kann ich immer noch zum Anwalt und zur Polizei (Fahrerflucht anzeigen).


    Mach das telefonisch morgen dann weisste schon mal woran Du bist und wenn er eine weisse Weste hat, dann müsste er Dir die Daten ja wohl bereitwilligst geben, wonach er übrigens auch nach StVO §34 "6b.
    auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen"
    verpflichtet ist.


    Wenn alles korrekt abläuft (was ich dem Unfallverursacher einfach mal unterstellen will) dann gibt er Dir morgen vormittag telefonisch die Daten, Du kannst das der Versicherung melden (was ich auf jeden Fall machen würde) und ihr könnt Euch dann am Freitag ohne jegliche Spannungen treffen und darüber reden. Und wenn er Dir die Daten nicht geben will, dann weisst Du wenigstens morgen schon, was Sache ist und kannst mögliche Schritte Deinerseits einleiten, ohne nochmal 3 Tage Zeitverlust zu haben.

    Aus Freude Am Fahren ... :-)


  • Das mit dem Anwalt ist mir neu. Ich dachte bei so eindeutigen Sachen gilt erst mal eine Kostenminderungspflicht.


    Zu Deiner zweiten Frage: Nein, tatsächlich noch nicht. Ich frag mich nur ob so eine linke Person dann überhaupt seine Telefonnummer hinterlassen hätte.

  • Wenn er das nicht über die Versicherung regeln lassen will, kann man das schon verstehen, vermutlich befürchtet dein Gegner einfach das ihn die Versicherung heraufstuft. Das kommt ihn dann teurer als die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen, vorallem wenn er es für sich noch kostengünstiger in eigener Werkstatt reparieren kann. Allerdings musst du nicht auf das Angebot eingehen, ich denke du solltest die Wahlfreiheit der Werkstatt haben. Kannst ihm ja aber anbieten gerne mit zur Werkstatt zu gehen und den Schaden mit zu begutachten um zu sehen das der Kostenvoranschlag nicht unnötig überzogen hoch ist.


    Auf jedenfall solltest du ein "Schuldeingeständnis" und die Zusage das der Schaden reguliert wird bekommen.Wenn nicht schriftlich, dann zumindest in persönlicher Anwesenheit von Zeugen vor dir mündlich.


    Wenn er nicht einem dir passenden Kompromiss zustimmt, kannst du immernoch drohen das du das andernfalls nur über die Polizei/Versicherung geregelt haben willst. Wer weiß , am Ende ist er ohne Versicherung oder TÜV gefahren und dann wirds für ihn richtig teuer. Dann hat er allerdings auch eine Anzeige verdient.

  • Zitat

    Original geschrieben von xaruba
    Das mit dem Anwalt ist mir neu. Ich dachte bei so eindeutigen Sachen gilt erst mal eine Kostenminderungspflicht.


    Zu Deiner zweiten Frage: Nein, tatsächlich noch nicht. Ich frag mich nur ob so eine linke Person dann überhaupt seine Telefonnummer hinterlassen hätte.


    Das mit der Kostenminderungspflicht stimmt sogesehen schon, aber, ich als juristischer und KFZ-Technischer Laie kann nicht wirklich beurteilen, was nun nötig ist und was nicht und zudem legitimiert IMHO alleine schon das geschilderte Verhalten einen Anwaltseinsatz.


    Das mit der Telefonnumer erscheint mir logisch. Wenn er/sie nix hinterlässt, ist es Fahrerflucht. Ganz klar und ohne diskussion. Bei Erwischen=nicht gut.
    Viele unterliegen jedoch dem Irrglauben, eine einfache Telefonnummer an der Scheibe reicht. Der Rest wird sich dann schon hinbiegen lassen.
    So denken jedenfalls wohl die meisten...


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Wenn er das nicht über die Versicherung regeln lassen will, kann man das schon verstehen, vermutlich befürchtet dein Gegner einfach das ihn die Versicherung heraufstuft. Das kommt ihn dann teurer als die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen, vorallem wenn er es für sich noch kostengünstiger in eigener Werkstatt reparieren kann. Allerdings musst du nicht auf das Angebot eingehen, ich denke du solltest die Wahlfreiheit der Werkstatt haben. Kannst ihm ja aber anbieten gerne mit zur Werkstatt zu gehen und den Schaden mit zu begutachten um zu sehen das der Kostenvoranschlag nicht unnötig überzogen hoch ist.


    Auf jedenfall solltest du ein "Schuldeingeständnis" und die Zusage das der Schaden reguliert wird bekommen.Wenn nicht schriftlich, dann zumindest in persönlicher Anwesenheit von Zeugen vor dir mündlich.


    Wenn er nicht einem dir passenden Kompromiss zustimmt, kannst du immernoch drohen das du das andernfalls nur über die Polizei/Versicherung geregelt haben willst. Wer weiß , am Ende ist er ohne Versicherung oder TÜV gefahren und dann wirds für ihn richtig teuer. Dann hat er allerdings auch eine Anzeige verdient.


    Der Unfallverursacher wird ja nicht hochgestuft, wenn er den Schaden entweder selbst zahlt oder die beiden sich auf eine Reparatur in seiner Werkstatt einigen - die Versicherung bedeutet nur eine Regulierungsgarantie für den Geschädigten.


    So ein Schuldeingeständnis vom Verursacher an den Geschädigten ist vor Gericht das Papier nicht wert, auf dem es steht. Was gut ist, ist ein Schadensprotokoll mit Skizze und Unfallhergang und der Unterschrift vom Unfallverursacher (Achtung falls es hier die Frau und ned der Mann war) und von dem Geschädigten, denn damit kann man dann vor Gericht was anfangen.


    Wenn er ohne gültigen TÜV oder Haftpflichtversicherung unterwegs war, dann ist er echt selbst Schuld ...


    liebe Grüsse Alex


    EDIT :


    Wie oben geschrieben selbst wenn er gemäss StVO §34 "6b.
    auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen"
    diese Daten alle angegeben hätte, aber sich trotzdem nicht bei der Polizei aus freien Stücken und unverzüglich gemeldet hätte, dann wäre es immer noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Straftat) ... und so ne Prepaid-Nummer lässt sich ja echt einfach besorgen. Also nur weil ne Handynummer da ist heisst es noch lange nicht, dass der Unfallverursacher auch für den Schaden aufkommen will.

    Aus Freude Am Fahren ... :-)

  • Hmm... der Thread auf coltmania hat Dir wohl nicht gereicht ;)


    Ich verstehe nicht, warum Du nicht das einfachste, naheliegendste und für Dich sicherste gemacht hast: Die Grünen gleich an Ort und Stelle zu rufen.


    Die hätten den Zettel (mit den Fingerabdrücken) sicherstellen können, Deinen Schaden begutachten (Lackspuren) und dann zum mutmaßlichen Schadensverursacher fahren können um dann dessen Spuren zu sichern.


    Falls sich der Verursacher ordnungsgemäß gestellt hat, wäre ihm wohl auch nix passiert.


    Du wärst komplett aus dem Schneider gewesen... :rolleyes:


    Ich gehe in Sachen Auto kein Risiko mehr ein; wenn ich eingeparkt werde, einen Unfall habe oder jemand was beschädigt hat - Rennleitung. Anders geht es heute nicht mehr und wofür bezahle ich die dann mit meinen Steuergeldern?


    Und der Schaden geht immer zu meinem Haus- und Hofhändler. Warum? Weil der kulant zu mir ist und ich ihm so auch was Gutes tun kann ohne daß es für mich finanzielle Nachteile hat - eine Hand wäscht die andere. :top:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Hmm... der Thread auf coltmania hat Dir wohl nicht gereicht ;)


    Ich verstehe nicht, warum Du nicht das einfachste, naheliegendste und für Dich sicherste gemacht hast: Die Grünen gleich an Ort und Stelle zu rufen.


    Coltmania... ähm du bist auch überall ne ? :D . Da wollte ich eigentlich ne Einschätzung der Schadenshöhe.


    Zum zweiten. Mein erster Anruf ging an die Grünen. Diese haben mir gesagt ich solle die Nummer anrufen und alles weitere mit denen klären, wenn es Probleme gäbe solle ich wieder anrufen.
    Habe dann auch tatsächlich ein zweites mal angerufen, aber niemand wollte rauskommen. Nur bei Personenschaden oder ner Straftat. Also wat nu ?

  • Fahr doch zur Polizei und schildere das.
    Da gabs nen Verlehrsunfall und nun möchte der andere nicht den Schaden regulieren.


    Zugleich würde ich meine Versicherung anrufen und das ebenso schildern.


    Grüße

  • Sollen wir uns immer wiederholen?


    Eigener Versicherung Bescheid geben, KVA machen lassen und Verursacher auffordern Schaden zu zahlen oder Versicherung einzuschalten.


    Wenn dieser sich dann weigert kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten, Adresse und Tel.-Nr. hast Du ja.


    So schwierig ist das doch nun wirklich nicht...

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