ZitatOriginal geschrieben von xaruba
Renn jetzt zum Anwalt und der Typ sagt nachher: Wie? Natürlich kann er sich die Werkstatt frei aus suchen. Da muss er was falsch verstanden haben.
Du hast nichts in der Hand und zahlst dann vielleicht tatsächlich drauf.
Nein.
Du hast als Unfallgeschädigter Grundsätzlich das Recht, einen Anwalt zur durchsetzung Deiner Interessen zu beauftragen. Egal, ob die Schadensfrage eindeutig ist oder nicht!
ZitatOriginal geschrieben von xaruba
Alles andere wär meiner Meinung völlig überzogen.
Ohne Dir nahe treten zu wollen: Kann es sein, das Du noch nie in der recht unangenehmen Situation warst, dass Dich ein Unfallgegner über den Tisch ziehen wollte / über den Tisch gezogen hat?
Charlie