Eine Frage an euch Hobby-Gesetzeskenner
Wenn ich bei ebay etwas von einem Händler kaufe, der neue und originalverpackte Insolvenzware verkauft (Technik), wie verhält es sich mit der Garantie/Gewährleistung?
Die Herstellergarantie müsste davon ja auf jeden Fall unberührt bleiben, oder? Und wie ist es mit den 24 Monaten Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler?
Danke!