Insolvenzware + Garantie?!

  • Eine Frage an euch Hobby-Gesetzeskenner ;)


    Wenn ich bei ebay etwas von einem Händler kaufe, der neue und originalverpackte Insolvenzware verkauft (Technik), wie verhält es sich mit der Garantie/Gewährleistung?
    Die Herstellergarantie müsste davon ja auf jeden Fall unberührt bleiben, oder? Und wie ist es mit den 24 Monaten Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler?


    Danke!

  • ja, er schreibt aber, dass nur 6 monate garantie bestehen. auch gegenüber dem hersteller! und das kann ja nicht sein


    hab ich vergessen dazu zu schreiben ;)

  • jaja, das ist mir schon klar.
    aber wenn der hersteller des produktes, um das es geht, in der regel 1 jahr herstellergarantie bietet, dürfte das ja nicht davon berührt werden, dass es sich um insolvenzware handelt!

  • Woher soll ich denn wissen um welchen Hersteller es sich handelt, und wie lange dort die übliche Garantiedauer ist...?!? ;)


    Ich denke es wäre sehr hilfreich, wenn Du mal Butter bei die Fische tust, und den Link raus haust. :D

  • Solange die Insolvenz nicht den Hersteller selbst betrifft, gilt die freiwillige Herstellergarantie natürlich unabhängig davon, ob es sich bei dem Gerät um Lagerware eines insolventen Händlers o.ä. handelt.


    Dein Händler muss Dir natürlich trotzdem in jedem Falle 24 Monate Gewährleistung einräumen, auch wenn er etwas anderes sagt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ein händler ist für Neuware 24Monate gewärleistungspflichtig. Woher er die Ware bezieht ist dabei volkommen egal. Lediglich bei Gebrauchtware ist es möglich die Gewärleistung einzuschränken.

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