Verhaftung durch zu schnelles Fahren?

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe mich vor kurzem mit einem Kollegen über Strassenrallies wie Gumball3000 oder ähnliche unterhalten.
    Es kam dann die Frage auf, ob es in der EU (also die Länder die Gumball üblicherweise durchquert, England, Frankreich, Belgien, Niderlande, Deutschland, Österreich) aufgrund des übertretens der Geschwindigkeitslimite und Rechtsüberholen der Fahrer oder sogar alle Insassen verhaftet werden können.
    Ich war der Meinung, dass die Polizei hier höchstens hohe Bussen ausstellen kann und das Fahrzeug beschlagnahmen, allerdings die Insassen nicht festgehalten werden können.
    Mein Kollege meinte, dass der Fahrer und die Insassen festgehalten werden können...


    Mich würde es nun interessieren, wie das aussieht. Weiss da jemand etwas?


    Es soll hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn solcher Rallies entstehen, sondern nur darum, ob Fahrer und Insassen verhaftet werden können!


    Grüsse, Greg

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  • Warum müssen eigentlich immer alle sinnfreien Rechtsfragen in einem Telefon-Forum geklärt werden?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Also in EU Ländern glaube ich nicht, dass die da verhaftet werden. Richtig Hohe Geldstrafen wird das nur geben...


    Jedoch wurden viele Fahrer in Marokko auf dem Polizei Revier festgehalten und die Fahrzeuge wurden beschlagnahmt, das fanden die im ersten Moment dann auch nicht witzig ;)



    Grüße

  • Danke für deine Antwort!


    Ich bin eben auch der Meinung, dass zu schnelles Fahren kein Grund für eine Verhaftung ist, da dies ja eigentlich keine Straftat ist.


    Fahrzeuge beschlagnahmt ist auf jeden Fall nicht lustig, aber die meisten können sich ja relativ viel leisten, wenn Geld für solche Rallies vorhanden sind (und die Autos erhalten sie ja wahrscheinlich zurück?)

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  • Re: Verhaftung durch zu schnelles Fahren?


    Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Ich war der Meinung, dass die Polizei hier höchstens hohe Bussen ausstellen kann und das Fahrzeug beschlagnahmen, allerdings die Insassen nicht festgehalten werden können.


    Sobald ein Haftbefehl vorliegt kann verhaftet werden. Hier werden wohl vorwiegend Straßenverkehrsdelikte begangen worden sein, als Haftgrund kommt Wiederholungs- und Fluchtgefahr in Betracht.
    Grundsätzlich kann also eine Verhaftung durchgeführt werden. Im Einzelfall muß dann geklärt werden, inwieweit diese verhältnismäßig ist.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Ich bin eben auch der Meinung, dass zu schnelles Fahren kein Grund für eine Verhaftung ist, da dies ja eigentlich keine Straftat ist.


    Dann schaue Dir mal die sieben Todsünden im 315 c StGB an.

    ...

  • alkoholkonsum ist auch keine straftat, dennoch müssen einige in die ausnüchterungszelle. so weit ich weiß werden leute festgehalten und gegen eine hohe kaution müssen die freigekauft werden. sicherheitsverwahrung schätze ich wird das sein.

  • Die Verkehrsgesetze existieren noch immer nur auf Nationalebene, außer diverse Sicherheitsvorschriften wie Beleuchtung etc.
    Somit ist es von Land zu Land individuell. Während du als Ausländer in Deutschland immer mit einer erhöhten Geldstrafe davonkommst (da ändert sich auch grade was, ich weiss...), dürfen die Holländer bei einer Verkehrsgefährdung durch zu hohe Geschwindigkeit dein Wagen einziehen, weil es eben eine Straftat in deren Land ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von BuBubaer
    Während du als Ausländer in Deutschland immer mit einer erhöhten Geldstrafe davonkommst


    Gilt das StGB nicht für Ausländer?
    Darf gegen Ausländer kein Haftbefehl ergehen?

    ...

  • In den USA ist das wohl fast Standard, aber hierzulande dürfte man das nur schaffen wenn man absichtlich eine akute Gefahr darstellt (z.B. besoffen mit 150 durchs Dorf fahren) oder vor der Rennleitung flieht...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

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