Naja, im Prinzip würde ich bei einem ungeschützten WLAN auch sagen, das ist schon grob fahrlässig und selber Schuld.
Allerdings dürfte hier der fremde Benutzers dieses WLANs schon Straftaten begangen haben meines Erachtens nach, schon allein durch das Verändern des Passworts des Routers und damit z.B. das deutlich erschwerte nachträgliche Sichern des WLANs. Allerdings dürfte es hier wohl sehr schwer nachvollziehbar sein, sprich gar nicht nachvollziehbar sein - wer das getan hat. Man könnte nun natürlich ein Fake WLAN aufbauen, in der Hoffnung, das derjenige nochmal wiederkommt und ihn dann zu erwischen, aber damit wäre ein sehr sehr großer Aufwand verbunden - ich würde sagen, buch die 200 Euro als Lehrgeld ab, erstatte evtl. noch Strafanzeige gegen Unbekannt - allerdings glaube ich nicht, das dies sehr erfolgreich sein wird, aber ich würde vielleicht auch einfach aus Prinzip Anzeige erstatten. Vielleicht ist dieser Link noch interessant.