Aufkleber zum ausdrucken mit maximal zulässiger Geschwindigkeit gesucht

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Gerade das kann aber kontraproduktiv sein, wenn man in einer Gefahrensituation doch mal etwas mehr Geschwindigkeit bräuchte.

    Dafuer hat man doch i.d.R. ne Lachgas-Einspritzung. :rolleyes:

  • Braucht man den Aufkleber eigentlich nur, wenn die zugelassene Geschwindigkeit des Reifens unter der Vmax des Fahrzeugs liegt, oder muss der immer aufgeklebt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von XDA
    Braucht man den Aufkleber eigentlich nur, wenn die zugelassene Geschwindigkeit des Reifens unter der Vmax des Fahrzeugs liegt, oder muss der immer aufgeklebt werden?


    Ja. Nein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ergo könnte ich den 190 km/h aufkleber (der übrigens sehr gut geklebt ist, fällt garnicht auf :D) abnehmen (die eigentragene geschwidnigkeit liegt bei 170)? Acuh wenn da Fahrzeug die 190 auf gerader strecke ohne weiteres überschreitet?

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Ergo könnte ich den 190 km/h aufkleber (der übrigens sehr gut geklebt ist, fällt garnicht auf :D) abnehmen (die eigentragene geschwidnigkeit liegt bei 170)? Acuh wenn da Fahrzeug die 190 auf gerader strecke ohne weiteres überschreitet?


    Hier mal ein Auszug von der ADAC Seite:

    Zitat

    Gesetzliche Vorschrift: Die Reifen eines Pkw müssen bei korrekten Betriebsbedingungen mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten. Das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens (z.B. Das T in der Reifenkennzeichnung: 195/65 R 15 T. Es steht für eine Maximalgeschwindigkeit von 190 km/h) den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren entspricht. Ausnahmen hiervon sind zulässig für Reifen, die ein M+S (oder ähnlich) auf der Seitenwand tragen. Diese Reifen werden gemeinhin als Winterreifen bezeichnet und dürfen für eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein. Folgende Auflagen sind für diese Ausnahmefälle verbindlich:
    - im Sichtfeld des Fahrers muss ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens angebracht werden,
    - der Fahrer muss diese Höchstgeschwindigkeit einhalten.

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