[Frage] Pfändung und Offenbarungseid

  • Folgendes Problem:
    Vor geraumer Zeit hat ne Bekannte zusammen mit ihrem damaligen Freund ne Autoversicherung abgeschlossen, sie wurde als Bürge eingesetzt.


    Der besagte Ex-Freund war dann letztes Jahr ne ganze Weile im Krankenhaus, mittlerweile ist er wieder in den USA (er kommt von dort), gilt hier als "unbekannt verzogen".


    Während seines Krankenhausaufenthaltes hat er die Versicherung nicht mehr bezahlt, als er dann zurück geflogen ist, wurde das Auto auch abgemeldet.
    Die Mahnschreiben aber, die wegen der fälligen Beträge verschickt wurden, gingen natürlich postwendend zur Versicherung zurück, da er unbekannt verzogen ist.


    Nun standen aber bei dem Mädel jetzt die Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollten schon die Marken kleben.
    Sie selber hat das Geld nicht, aber auch durch Pfändung wird sich der Betrag kaum zahlen lassen.
    Deshalb will sie nun den Offenbarungseid leisten.


    Meine Frage wäre: Kann man gegen die Pfändung Einspruch erheben, und wie aussichtsreich wäre das?
    Immerhin hat sie nicht erfahren, dass die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, die beiden wohnten schon ne ganze Weile getrennt.
    Oder ist sie als Bürge irgendwie verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass immer pünktlich bezahlt wird?
    Welche Konsequenzen ergeben sich denn überhaupt aus einem Offenbarungseid, auch hinsichtlich der ausstehenden Beitragszahlungen?


    Ich kenn mich in solchen Rechtsfragen überhaupt nicht aus, deswegen wäre ich für Meinungen unserer Rechtsexperten hier sehr dankbar :)


    So long...

  • Als Buerge haftet sie. Es liegt somit auch in ihrem Interesse, entweder rechtzeitig fuer eine Ersatzsicherheit zu sorgen (z.B. anderer Buerge) oder aber einen Antrag auf Entlassung der Buergschaft zu stellen.
    Da sie es nicht getan, kann der Gerichtsvollzieher auch das Einkommen/Vermoegen des Buergen zur Befriedigung der Glaeubiger heranziehen.


    Mit einer eidesstattlichen Versicherung versichert sie unter Eid, dass sie kein weiteres Vermoegen etc. besitzt. Dies muss vor einem Richter passieren, sollte sie aber wieder zu Geld kommen, wird sie wieder als Schuldner herangezogen....sorry aber meine Finger sind eiskalt, das wars erstmal...


    greetz,
    autares


    P.S.: Sorry, aber Deine Freundin hat bestimmt ein paar Mahnungen und Hinweise bekommen. Es wird nicht einfach so in ein Vermoegen vollstreckt!

  • Re: [Frage] Pfändung und Offenbarungseid



    Namd !


    Versteh ich dich jetzt falsch, oder gehts um die Versicherungsbeitraege einer KFZ-Haftpflicht ?
    Ich glaube jetzt mal kaum, dass es geht, bei einem so relativ kleinen Betrag einen Offenbarungseid zu leisten. Ich denke, da kommt eher die Pfändung in Frage (ausser deine Bekannte besitzt gar nix, auch kein Einkommen...).
    Hat Sie vielleicht ein paar Aufforderungen des Versicherers ignoriert? Auch wenn Sie als Bürge einspringen muss (Was sie, wenn Sie bürgt, zweifelsfrei muss) und die Rechnungen bezahlen muss, so muss die Versicherung Ihre Forderungen doch anzeigen, also per Rechnung, oder so.
    In diesem Falle kann man ja mit den Jungs reden, und den Fall schildern wie er ist. Normalerweise lassen die, wenn sie Zahlungswille erkennen,schon mit sich diskutieren...


    Das die einfach so der Vollzieher vorbeischicken kann ich mir nicht wirklich vorstellen...


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Re: Re: [Frage] Pfändung und Offenbarungseid



    Es gibt einen unpfaendbaren Anteil am Einkommen, ebenso an Gegenstaenden, die fuer den taeglichen Gebrauch notwendig sind...ja, ein Handy gehoert nicht dazu :D


    greetz,
    autares

  • Ganz egal, ob sie vorhergehende Mahnungen ignoriert hat, oder ob der Gerichtsvollzieher (unwahrscheinlichst) unangekündigt gekommen ist und sie nichts pfändbares hat:
    Bevor ich den Offenbarungseid leisten würde, ginge ich lieber hundert mal Blutspenden oder in den Höfen singen...
    denn ein Offenbarungseid ist imho mit das schlimmste Stigma, das sich ein Bürger dieses Landes antun kann.
    Damit ist sie bis zum Sankt Nimmerleinstag weg vom Fenster... keine noch so kleinen Kredite, kein Konto, nichts, was mit freier Geschäftsbarkeit zu tun hat.
    Es gibt keinen schlimmeren Schufa-Eintrag.
    Wegen ein paar hundert Euro? Never!!!:eek:
    Der Norbert

    Alles wird gut.

  • Der Kuckuck oder: Die Tiere des Waldes


    Ich kanns nur so sagen, wie ichs von ihr gehört habe, und demnach sind die Gerichtsvollzieher ohne Termin bei ihr aufgetaucht.


    Es ist so, dass halt ihr Ex-Freund früher auch bei ihr gewohnt hat, sie aber nach der Trennung entsprechend bei der Post gemeldet hat, dass er nicht mehr bei ihr wohnt, sondern "unbekannt verzogen" sei, da er anfangs mal hier mal dort war (ua halt ne ganze Weile im Krankenhaus) und letztenendes dann zurück in die USA geflogen ist.
    Somit hat sie auch keinerlei Post von der Versicherung erhalten, da das Auto nur auf seinen Namen zugelassen und entsprechend versichert war.


    Von daher war sie mehr als überrascht, dann gleich Besuch vom Gericht zu bekommen, die Pfändung hat sie erstmal verweigert.


    Sie selber ist übrigens arbeitslos und hat zudem 3 Kinder, was die ganze Sache nicht wirklich einfacher macht.
    Sie hat kein wirkliches finanzielles Vermögen und auch Wertgegenstände sind eher schwer bei ihr zu finden (ihr technisches Equipment ist zB schlichtweg alt und somit ohne ernsthaften Wert).


    Vielen Dank auf jeden Fall schonmal für eure Statements...

  • Zitat

    Original geschrieben von parabuthus
    ..denn ein Offenbarungseid ist imho mit das schlimmste Stigma, das sich ein Bürger dieses Landes antun kann.
    Damit ist sie bis zum Sankt Nimmerleinstag weg vom Fenster... keine noch so kleinen Kredite, kein Konto, nichts, was mit freier Geschäftsbarkeit zu tun hat.
    Es gibt keinen schlimmeren Schufa-Eintrag.
    Wegen ein paar hundert Euro? Never!!!:eek:
    Der Norbert


    Ganz so schlimm ist es nich.
    Man hat nach drei Jahren einen Anspruch auf löschung aus dem Verzeichnis. [Quelle]
    Ich weiß allerdings nicht ob man die Löschung beantragen muß oder ob dies automatisch geschiet.

  • Es komisch ist die Sache schon. Klar, Gerichtsvollzieher kommen immer unangemeldet. Doch kein Gerichtsvollzieher darf ohne einen vollstreckbaren Titel eine Pfändung einleiten. Zudem wirklich jeder Schuldner vorher mehrfach zur Zahlung aufgefordert wird. Frag Deine Bekannte doch nochmal, ob Sie nicht Post "übersehen" hat. Ich kann mir nicht vorstellen, daß da keine entsprechende Korrespondenz stattgefunden hat.
    Wenn Sie wirklich für die Vers.-Beiträge gebürgt hat, muss Sie auch dafür geradestehen.
    Ich kann nur einen Tipp geben: Sich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen und Ratenzahlungen vereinbaren. Selbst wenn es nur 10,-- Euro im Monat sind.
    Letzendlich wird bei Ihr ja nichts zu holen sein. Aber mit Ratenzahlungen zeigt Sie zum einen guten Willen und zum anderen werden Pfändungen abgewendet. Normalerweise warten die Gläubiger nur auf ein solchen Zeichen und sind in seltensten Fällen Ratenzahlungen abgeneigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von DQuadrat


    Ganz so schlimm ist es nich.
    Man hat nach drei Jahren einen Anspruch auf löschung aus dem Verzeichnis. [Quelle]
    Ich weiß allerdings nicht ob man die Löschung beantragen muß oder ob dies automatisch geschiet.


    Vorausgesetzt, man hat die Schuld zwischenzeitlich getilgt und imho laufen die drei Jahre danach an... meistens bedeutet aber die gehobene Hand zusätzliche Schwierigkeiten, siehe mein Posting, also Erschwerung der Situation, weil man nirgends was bekommt oder flexibel handhaben kann. Und dann führt es eben zum ewigen Ruin...
    Würde die Gefahr nicht unterschätzen!
    Greetz, der Norbert

    Alles wird gut.

  • wenn du mit bürge ihre eigenschaft als versicherungsnehmerin meinst,sitz sie in der patsche.wenn sie allerdings nur beitragszahlerin war,ist es nicht ihr problem.
    der versicherungsnehmer (VN) ist verpflichtet die beitragszahlung zu gewährleisten.ferner muss er den umzug mitteilen,sonst gilt die post als zugestellt.
    desweiteren wird normalerweise das letzte schreiben per einschreiben versandt....
    also frag sie mal,ob sie vn oder nur beitragszahlerin war.als letztere kann sie den gerichtsvollzieher mit nem grinsen heimsenden.
    als vn sollte sie dringendst mit ihrem versicherer über ne ratenzahlung verhandeln...wobei sich die wenigsten auf lange ratenzahlungen einlassen werden,aber immerhin ist das schon ein grosser schritt,allerdings find ich es auch merkwürdig,dass seine post (bedeutet eigentlich,dass er vn ist) nicht ankommt,aber der gerichtsvollzieher dennoch klingelt...

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!