ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von aleusius
Chevygnon
sofort Beschwerde gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen(beim Amtsgericht)
Begründung ist wie du angegeben hast, dass sie keinerlei Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen hat (hoffentlich stimmt das oder hat Freund die Post unterschlagen?)
Die Versicherung wird froh sein wenn Raten angeboten werden, nicht einschüchtern lassen.
Am besten zu einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht gehen der hilft kostenlos weiter.
Hat sie den Vollstreckungsbescheid ausgehändigt bekommen?
Aktenzeichen ist nötig beim Gang zum Gericht.
Schnell handeln ,viel Erfolg
Eine Beschwerde gegen den Vollstreckungsbescheid wird nichts bringen.
Wenn solche amtlichen Schriftstücke wegen "Empfänger unbekannt verzogen" nicht zugestellt werden können, erfolgt ein sogennanter "öffentlicher Aushang". Dieses ersetzt quasi die Zustellung.
Jeder kennt vielleicht in seiner Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung diese "Schaukästen". Da werden solche "Schriftstücke" bekannt gegeben.
Dort wird mitgeteilt, daß in einer gewissen Frist ein amtliches Schriftstück zur Einsicht "bereit liegt". Ist genauso, wenn z.B. ein Mahnbescheid zugestellt werden soll, wo der Empfänger auf einer extra Zustellurkunde den Empfang quittiert, nicht zu Hause ist. Dann klebt der Postzusteller einen "gelben Zettel" an den Briefkasten und teilt mit, daß ein amtliches Schriftstück beim Postamt zur Abholung niedergelegt worden ist. Holt der Empfänger das Schriftstück beim Postamt nicht ab, gilt das Schriftstück trotzdem als zugestellt.