Folgendes Problem:
Vor geraumer Zeit hat ne Bekannte zusammen mit ihrem damaligen Freund ne Autoversicherung abgeschlossen, sie wurde als Bürge eingesetzt.
Der besagte Ex-Freund war dann letztes Jahr ne ganze Weile im Krankenhaus, mittlerweile ist er wieder in den USA (er kommt von dort), gilt hier als "unbekannt verzogen".
Während seines Krankenhausaufenthaltes hat er die Versicherung nicht mehr bezahlt, als er dann zurück geflogen ist, wurde das Auto auch abgemeldet.
Die Mahnschreiben aber, die wegen der fälligen Beträge verschickt wurden, gingen natürlich postwendend zur Versicherung zurück, da er unbekannt verzogen ist.
Nun standen aber bei dem Mädel jetzt die Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollten schon die Marken kleben.
Sie selber hat das Geld nicht, aber auch durch Pfändung wird sich der Betrag kaum zahlen lassen.
Deshalb will sie nun den Offenbarungseid leisten.
Meine Frage wäre: Kann man gegen die Pfändung Einspruch erheben, und wie aussichtsreich wäre das?
Immerhin hat sie nicht erfahren, dass die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, die beiden wohnten schon ne ganze Weile getrennt.
Oder ist sie als Bürge irgendwie verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass immer pünktlich bezahlt wird?
Welche Konsequenzen ergeben sich denn überhaupt aus einem Offenbarungseid, auch hinsichtlich der ausstehenden Beitragszahlungen?
Ich kenn mich in solchen Rechtsfragen überhaupt nicht aus, deswegen wäre ich für Meinungen unserer Rechtsexperten hier sehr dankbar
So long...