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  • mir liegt gerade ein Schreiben von der Bundesnetzagentur vor:


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrt ...,


    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Wechsel- bzw. Bereitstellungsentgelt in Höhe von 25 EUR beschweren, das Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter O2 berechnet und dabei auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur verweist.


    Die Endkundenentgelte im Mobilfunkbereich unterliegen derzeit nicht der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Daher gibt es auch keine Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Erhebung eines Entgelts für Tarifwechsel.


    Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Tarife, Entgelte, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.


    Hiervon unbenommen habe ich das Unternehmen um Aufklärung zu diesem Sachverhalt gebeten.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de

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