ZitatOriginal geschrieben von Frugol
Hi,
grundsätzlich hast Du 24 Monate Gewährleistungsdauer.
Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, daß kein Mangel bei Übergabe vorlag. Danach ist der Kaufer dran dies zu beweisen. Zum Händler zu gehen und zu sagen, daß dies bei Übergabe schon so war
@ it-m
wie Frugol schon beschreibt gibt es die Beweisumkehr bei Gewähreleistung heißt
bei Garantie muß der Händler/ Hersteller Dir beweisen das kein Garantieschaden vorliegt.
bei Gewährleistung mußt der Käufer beweisen das der Fehler bei Auslieferung vorgelegen hat.
Gruß
Jörg