Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig

  • Hallo zusammen,


    der Spiegel meldet heute [URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449632,00.html]folgendes:[/URL]

    So, wie sich das Ganze für mich momentan darstellt, ist es prima dafür geeignet, meinen Gerechtigkeitssinn verzweifeln zu lassen!


    Es kann doch nicht wahr sein, daß ein der katastrophal-komplexen Steuergesetzgebung Unterworfener für verbindliche Auskünfte in Zukunft Geld zahlen muss, da die Steuergesetzgebung katastrophal-komplex ist.


    --> :confused::eek::confused:


    Glückwunsch an die Bundesregierung zur Erfindung des perpetuum mobile! :rolleyes:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Mich würde mal interessieren, welcher Art diese Auskünfte so im Allgemeinen sind, denn ich habe in meinem Leben erst einmal eine solche Auskunft eingeholt - da ging es um die Besteuerung bzw. die Nichtbesteuerung einer Lebensversicherung.


    Welche Art von "Auskünften mit Rechtsanspruch" gibt es?

  • Ich denke das Ganze hat einen anderen Grund:


    Wenn ich von meinem Steuerberater ne Auskunft zu meine Steuer haben will dann kostet mich der Berater für eine verbindliche Auskunft auch Geld. Um dies zu sparen konnte ich bissher eigentlich immer das Finanzamt kontaktieren. Und da in der Tat zu erwarten ist dass immer mehr Anfragen, aufgrund der Kostenersparnis, an das Finanzamt herangetragen werden, wird eben mit einer Gebühr gegengesteuertrt. Der Effekt: Entlasstung der Finanzämter.


    Zumindest Denke ich dass dies der eigentlich Grund ist.


    The Masta:


    verbindliche Rechtskauskunft wäre z.B. : Das FA sagt Dir verbindlich Du bekommst 2,50 Euro von der Steuer zurück. Dann bekommst Du jedoch "nur" 2 Euro. Du kannst die restliche 0,50 Euro nun vom FA einklagen, weil die Auskunft verbindlich war.

  • Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Ich verstehe Deine Empörung nicht. Wenn jemand mich und meine Dienstleistung (in meinem Fall z. B. die Funktions- und Flächenplanung eines Verwaltungsgebäudes) in Anspruch nimmt, dann muß er dafür bezahlen. Das ist ganz logisch, denn so eine Planung ist extrem komplex, wenn man sie ernsthaft betreibt. Es gibt meterweise Richtlinien und Vorschriften zu beachten, es müssen vom Architekten bis zum Inneneinrichter alle Gewerke und Fachingenieure koordiniert werden, es müssen Projektpläne erstellt, Kosten ermittelt, Fristen und Termine festgelegt werden usw. Das muß alles geschehen, noch bevor der erste Bagger den ersten Kubikmeter Boden aushebt. Daß so etwas sehr aufwendig, und damit teuer ist, und daß ich meine Arbeit nicht umsonst erbringe, dürfte wohl klar und für jedermann nachvollziehbar sein, oder?


    Steuerberatung ist ja nun sicherlich nicht unkomplizierter, und normalerweise bedarf es fachlich kompetenter Hilfe, wenn man mehr zu machen hat, als als ausschließlich lohnabhängig Beschäftigter seine ESt-Erklärung abzugeben.
    Wenn nun jemand zu geizig ist, sich einen Steuerberater zu nehmen, dessen Arbeit ja auch bezahlt werden muß, dann hat er bisher (in gewissem Umfang) auf kostenlose Beratung durch das Finanzamt zurückgreifen können. Fragen wie "Kann ich diese und jene Kosten absetzen?" o. ä. haben bisher auch die Sachbearbeiter des Finanzamts jedem Steuerpflichtigen kostenlos beantwortet. Die Folge: Statt ihrer eigentlichen Arbeit nachzukommen, sind viele Sachbearbeiter der Finanzämter zu einer staatlich subventionierten Konkurrenz der Steuerberater geworden. Damit soll, so das neue Gesetz, nun Schluß sein. Ich weiß nicht, wie Du das unter diesem Gesichtspunkt siehst, aber ich kann darin wirklich nichts Negatives entdecken.


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • HappyDay
    Vielleicht auch mal aus der Perspektive eines Geringverdieners sehen. Das Geld reicht gerade mal so, meinst du derjenige kann sich noch einen Steuerberater leisten? Und da galt es für mich als Bürgerservice mal dort anzurufen und nachzufragen.


    Es sollten meiner Meinung nach einfach manche Dinge weiterhin kostenlos sein, oder kostet freundlichkeit zukünftig auch 50 Cent und einemal Tür aufhalten 1 €? Nicht alles sollte entlohnt werden, sondern einfach unter Service verbucht werden.


    Ansonsten schlage ich gerne mal vor, dass man in den Kommunen zukünftig für jede Anfrage pauschal 15 € zahlt, denn die Mitarbeiter haben auch besseres zu tun als ständig Anrufe zu beantworten.

  • Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Es kann doch nicht wahr sein, daß ein der katastrophal-komplexen Steuergesetzgebung Unterworfener für verbindliche Auskünfte in Zukunft Geld zahlen muss, da die Steuergesetzgebung katastrophal-komplex ist.


    Ich kann Sebastian nur Zustimmen. Die größte Frechheit ist, dass ie Regierung gibt ja auch noch die Komplexität als Grund an, weshalb man diese Gebühr erheben muss :rolleyes:.


    Es wird Zeit, dass das Steuerrecht radikal vereinfacht wird (Stichwort Bierdeckel). Das gilt nicht nur für die Einkommensteuer sondern auch für die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Schaumweinsteuer und Tabaksteuer, Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Stromsteuer, Mineralölsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kfz-Steuer, Rennwett- und Lotteriesteuer und Erdgassteuer.


    Das es geht zeigt ja schon die Abschaffung der Salzsteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer, Leuchtmittelsteuer und Teesteuer.


    Es wird echt Zeit zum Auswandern.


    PS: Ist diese Bearbeitungsgebühr von der Steuer absetzbar? ;)

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  • Re: Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    PS: Ist diese Bearbeitungsgebühr von der Steuer absetzbar?


    Kannst Du ab 2007 beim Finanzamt erfragen :D

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Vielleicht auch mal aus der Perspektive eines Geringverdieners sehen. Das Geld reicht gerade mal so, meinst du derjenige kann sich noch einen Steuerberater leisten?


    Genau diese Leute brauchen einen Steuerberater ja nun am wenigsten

    Zitat


    Und da galt es für mich als Bürgerservice mal dort anzurufen und nachzufragen.


    Das kannst du auch weiterhin. Normale Standardfragen bekommst du ja nachwievor kostenlos beantwortet. Hier geht es aber um rechtsverbindliche Auskünfte, für die das FA haftbar gemacht werden kann. Solche Auskübfte holt man in der Regel ein, wenn es um höhere Beträge geht.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von dirtmag
    Das kannst du auch weiterhin. Normale Standardfragen bekommst du ja nachwievor kostenlos beantwortet. Hier geht es aber um rechtsverbindliche Auskünfte, für die das FA haftbar gemacht werden kann. Solche Auskübfte holt man in der Regel ein, wenn es um höhere Beträge geht.


    Ich finde es eine Sauerei, wenn man anruft eine Frage stellt und eine falsche Antwort erhält. Sei es beim Finanzamt, der Bahn oder beim Mobilfunkanbieter. Mündliche Auskünfte sind ja nichts wert.

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  • Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Glückwunsch an die Bundesregierung zur Erfindung des perpetuum mobile! :rolleyes:


    Wie sagte Wilhelm Busch:


    Dieses war der erste Streich - und der nächste folgt sogleich ...

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