Hallo zusammen,
der Spiegel meldet heute [URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449632,00.html]folgendes:[/URL]
ZitatAlles anzeigenDer Bundestag hatte kürzlich dem Steuergesetz 2007 zugestimmt. So sollen Finanzämter "für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft" Gebühren nehmen können. Wer also wegen seiner Steuerangelegenheit vom Fiskus Klarheit haben will, wird dafür bezahlen müssen.
[...]
Abgerechnet werden soll nach dem "Gegenstandswert", also "dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat", wie es in dem Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht geschätzt werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde fällig - mindestens aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, also ohne Rechtsanspruch, sollen wie bisher gebührenfrei bleiben.
[...]
In der Begründung zur Änderung des Gesetzes heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".
So, wie sich das Ganze für mich momentan darstellt, ist es prima dafür geeignet, meinen Gerechtigkeitssinn verzweifeln zu lassen!
Es kann doch nicht wahr sein, daß ein der katastrophal-komplexen Steuergesetzgebung Unterworfener für verbindliche Auskünfte in Zukunft Geld zahlen muss, da die Steuergesetzgebung katastrophal-komplex ist.
--> :confused::eek::confused:
Glückwunsch an die Bundesregierung zur Erfindung des perpetuum mobile!