Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig

  • Re: Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Wie sagte Wilhelm Busch:


    Dieses war der erste Streich - und der nächste folgt sogleich ...



    *Ironie an*
    Genau, ab 2008 eine pauschale Bearbeitungsgebühr pro Steuererklärung,
    Und 2012 die Privatisierung der Steuerbehörden und Fusion mit AWD als Public Privat Partnership.
    *Ironie aus*


    Wäre ja gerne bereit etwas zu zahlen, wenn die Aussagen dann wirklich rechtsverbindlich und juristisch abgedeckt sind. Leider habe ich mit wirklich verbindlichen Aussagen von denen bisher nur schlechte Erfahrung gemacht.


    "Aber schriftlich können Sie das nicht bekommen"

  • Re: Re: Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt ab 2007 kostenpflichtig


    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Ich verstehe Deine Empörung nicht. Wenn jemand mich und meine Dienstleistung (in meinem Fall z. B. die Funktions- und Flächenplanung eines Verwaltungsgebäudes) in Anspruch nimmt, dann muß er dafür bezahlen. ...

    Bin ich bzw. sind Deine Kunden gesetzlich verpflichtet, bei Dir einmal im Jahr Dinge einzureichen, die mit über die Lage in ihrem Geldbeutel entscheiden? ;)


    Der Punkt ist doch, dass der Staat wildeste und komplizierteste Steuergesetze erlässt (schließlich will der Bürger ja gesteuert werden, hier in die, dort in eine andere Richtung, so wie es der Staat für gut und richtig hält), von denen jeder abhängig ist und dann geht er hin und macht gewisse Auskünfte vom zuständigen Amt kostenpflichtig, weil alles so kompliziert ist. Wenn ich meine Steuer einreiche, will der Staat doch etwas von mir - wenn ich da Unterstützung brauche, sollte das Finanzamt auch Rede und Antwort stehen, schließlich sind sie für den Mist (mit) verantwortlich.


    Ich verlange demnächst auch eine Gebühr vom Finanzamt, und zwar berechne ich ihnen meinen Stundensatz zum Zusammenstellen und Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung. Denn schließlich kostet es mich meine (Frei)Zeit und weil das (inzwischen) so kompliziert ist, sehe ich mich leider gezwungen dafür Geld zu verlangen ;) Ach ja: es bleibt natürlich kostenfrei, wenn ich für meine Angaben hinterher nicht haftbar gemacht werde - also wenn ich z.B. "aus Versehen" vergesse, Einnahmen o.ä. anzugeben.



    Es läuft an allen Ecken und Enden immer auf's Gleich raus: der Staat schützt sich vor dem Bürger, während der Bürger dem Staat hilflos ausgeliefert ist.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    HappyDay
    Vielleicht auch mal aus der Perspektive eines Geringverdieners sehen. Das Geld reicht gerade mal so, meinst du derjenige kann sich noch einen Steuerberater leisten? Und da galt es für mich als Bürgerservice mal dort anzurufen und nachzufragen.

    Geringverdiener zahlen i. d. R. überhaupt keine Steuern, oder nur sehr geringe. Deren Steuererklärung besteht daraus, einfach ein paar Zahlen von der Jahres-Lohnsteuerkarte in die Anlage N zu übertragen ("Abschreiben"), den Mantelbogen auszufüllen ("the same procedure as last year"), zu unterschreiben ("Autogrammstunde"), einzutüten ("Tüte kleben") und die ESt-Erklärung ans Finanzamt zu senden. Eine Angelegenheit von max. 15 Minuten, fertig!

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Es sollten meiner Meinung nach einfach manche Dinge weiterhin kostenlos sein, oder kostet freundlichkeit zukünftig auch 50 Cent und einemal Tür aufhalten 1 €? Nicht alles sollte entlohnt werden, sondern einfach unter Service verbucht werden.

    Es geht hier um Dienstleistungen, mit denen i. d. R. Besserverdienende Geld sparen bzw. sich Geld rückerstatten lassen können. Warum sollen sie nicht dafür bezahlen, wenn ihnen jemand dabei hilft, dessen Aufgabe es lediglich ist, die abgebenen ESt-Erklärungen zu überprüfen?

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ansonsten schlage ich gerne mal vor, dass man in den Kommunen zukünftig für jede Anfrage pauschal 15 € zahlt, denn die Mitarbeiter haben auch besseres zu tun als ständig Anrufe zu beantworten.

    Nun bring die Kommunen nicht noch auf entsprechende Ideen... Vielleicht lesen hier ja auch ein paar ÖDler mit, die dann morgen früh erst einmal ein Memo an ihre Chefs schreiben zum Thema "Behebung der Finanzmisere der öffentlichen Verwaltung" o. ä. ;)


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Es geht hier um Dienstleistungen, mit denen i. d. R. Besserverdienende Geld sparen bzw. sich Geld rückerstatten lassen können. Warum sollen sie nicht dafür bezahlen, wenn ihnen jemand dabei hilft, dessen Aufgabe es lediglich ist, die abgebenen ESt-Erklärungen zu überprüfen?


    Einmal mehr übertrage ich eine Sache in meine kleine Kramerladenwelt und vergleiche:


    In den Regalen meines kleinen Ladens stehen ca. 15.000 verschiedene Artikel. Das macht es mitunter schwierig für manche Kunden, den Weg zum richtigen Produkt zu finden.


    Künftig werde ich allerdings für jede Auskunft über "Standortfragen" ein kleines Salär verlangen - für Antworten auf Feinkostprodukte das Doppelte, denn hier geht es ja um Dinge, die von Besserverdienenden gekauft werden.


    Als Ladenbetreiber bin ich schließlich lediglich dazu verpflichtet, den Kunden die von mir angebotenen Waren vorzuhalten. Wegweisungen - oder gar noch Kochrezepte an der Fleischtheke vorzuschlagen - sind Dienstleistungen, die Zeit und damit Geld kosten.


    Ach ja: Kostenpflichtig wären natürlich nur die verbindlichen Wegweisungen. Wegweisungen mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor (Zucker gesucht, zu den Nudeln geschickt worden) bleiben weiterhin kostenfrei.


    Würdest Du bei diesem Spiel als Kunde mitmachen? Siehste ;)


    Bei mir könnten es sich die Kunden immerhin aussuchen, meinem Laden künftig fernzubleiben und woanders einzukaufen. Beim örtlichen Finanzamt verringern sich die Alternativen dann doch deutlich.


    Auch wenn ich persönlich noch keine Auskünfte vom FA eingeholt habe und dies vermutlich auch niemals tun werde (Auch "Besserverdiener" haben das nicht nötig, denn die haben meist einen guten Steuerberater), geht mein Verständnis gegenüber dieser seltsamen Maßnahme gegen Null.


    cu


    NoTeen

  • Vorweg möchte ich ich bemerken: Ich bin entsetzt. Diese Entscheidung ist die Krönung all der Sachen, die derzeit in unserem Land schieflaufen. Ich erwarte ja nicht ansatzweise eine perfekte Regierung/Verwaltung unseres Landes, aber ein Mindestmaß an gesundem und gerechtem Menschenverstand sollte möglich sein. Das hier ist aber einfach nur bodenlos unverschämt.


    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Es geht hier um Dienstleistungen, mit denen i. d. R. Besserverdienende Geld sparen bzw. sich Geld rückerstatten lassen können.


    Ich finde den Begriff Besserverdienende (ab wieviel ist man das?) bereits falsch. Er wird gerne populistisch genutzt um eine gewisse Gerechtigkeit bei Entscheidungen zu suggerieren - im Sinne von zahlen müssen ja nur die, die mehr Geld verdienen als sie brauchen, es schadet ihnen nicht, mehr zu zahlen. Dabei betrifft es dann auch die Normalverdiener. Man könnte sagen: Du bist nicht nur Deutschland, du bist auch Besserverdienend.
    Problematisch ist die Zahlpflicht (mindestens 100,- pro Auskunft!) vor allem weil unsere Steuergesetze unglaublich kompliziert und gleichzeitig sehr oft interpretierbar sind. Einen Steuerberater zu bezahlen liefert eine Auslegung der Sachlage - ob das Finanzamt das genauso sieht, ist eine ganz andere Frage. Viele werden sicher denken, lassen wir es gleich. Es wird eine psychologische Schranke geschaffen an sein gutes Recht zu kommen. Gleichzeitig wird eine mögliche Steuerersparnis über die Gebühr wieder einkassiert und im umgekehrten Fall eine Strafgebühr geschaffen. Einfaches Beispiel: Ist Kleidung XY für 150,- als Arbeitskleidung absetzbar? Antwort FA kostet 100,-, die aus dem Netto-Einkommen zu bezahlen sind. Je nach Antwort muß man im bestem Fall lediglich 150,- weniger versteuern, was erheblich weniger Einsparung bedeutet.


    Ein guter Freund von mir zieht aus der derzeitigen Situation in Deutschland bereits die Konsequenz und bereitet seine Auswanderung vor. Er wird einer von über 140000 sein, Tendenz stark steigend, die Deutschland jedes Jahr verlassen. Gut gemacht, Frau Merkel! :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Einmal mehr übertrage ich eine Sache in meine kleine Kramerladenwelt und vergleiche: [...]

    Zwar ist nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich, aber Dein Vergleich hinkt wirklich - und zwar auf beiden Beinen!


    Wie Du immerhin richtig erkannt hast: Du bist bei der Wahl Deines zuständigen Finanzamtes - im Gegensatz zum Krämerladen, in dem Du Deinen täglichen Bedarf kaufst - nicht frei.


    Das Finanzamt als Behörde ist für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig. Für "Otto-Normalo-Lohnabhängig-Beschäftigter" heißt das: Das Finanzamt ist für die Überprüfung der von den Steuerpflichtigen gemachten Auskünfte zu ihren Einkommensverhältnissen und dafür, ggf. Rückerstattungen zu leisten oder Nachforderungen zu stellen. Selbständige, Firmeninhaber und Immobilienbesitzer bzw. Vermieter haben da schon etwas mehr "Kontakt" zur Finanzbehörden, bedingt durch solche Nettigkeiten wie USt, MWSt, u. a. Steuern und Absetzmöglichkeiten, die für lohnabhängig Beschäftigte nicht direkt relevant sind.


    Aber: Das Finanzamt ist nicht das "Amt für rechtsverbindliche und gleichzeitig kostenlose Steuerberatung". Das fällt schlicht und einfach nicht in deren Aufgabenbereich.


    Und was hier in der Diskussion völlig unterzugehen scheint: Grundsätzlich bleiben Auskünfte des Finanzamtes ja kostenfrei. Bloß wenn ich eine rechtsverbindliche Auskunft haben will, muß ich halt zahlen. Wo ist also das Problem? Wenn ich eine rechtsverbindliche Auskunft meines Steuerberaters haben will, muß ich dafür auch bezahlen. Also habe ich bzgl. meines "Dienstleisters" für rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht nach wie vor die Wahl - ich bin also nicht auf das Finanzamt angewiesen, wenn's um rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht geht.


    Bloß eines gibt es nicht: Ein Grundrecht auf rechtsverbindliche, aber kostenlose Steuerberatung. There's no such thing as a free meal! Scheint sich allmählich auch in Deutschland herumzusprechen.


    Also: Immer locker bleiben. Alles wird gut. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Rübennase
    Problematisch ist die Zahlpflicht (mindestens 100,- pro Auskunft!) vor allem weil unsere Steuergesetze unglaublich kompliziert und gleichzeitig sehr oft interpretierbar sind. Einen Steuerberater zu bezahlen liefert eine Auslegung der Sachlage - ob das Finanzamt das genauso sieht, ist eine ganz andere Frage. Viele werden sicher denken, lassen wir es gleich. Es wird eine psychologische Schranke geschaffen an sein gutes Recht zu kommen. Gleichzeitig wird eine mögliche Steuerersparnis über die Gebühr wieder einkassiert und im umgekehrten Fall eine Strafgebühr geschaffen.

    Der auskunftgebende Sachbearbeiter des Finanzamtes liefert Dir auch nur eine mögliche Auslegung der Sachlage. Es liegt dann ggf. bei den Finanzgerichten, welche Auslegung die richtige ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Rübennase
    Einfaches Beispiel: Ist Kleidung XY für 150,- als Arbeitskleidung absetzbar? Antwort FA kostet 100,-, die aus dem Netto-Einkommen zu bezahlen sind. Je nach Antwort muß man im bestem Fall lediglich 150,- weniger versteuern, was erheblich weniger Einsparung bedeutet.

    Das ist doch Quatsch mit Soße. Wenn ich der Meinung bin, daß ich die 150 € für Dienstkleidung absetzen kann, dann schreibe ich sie mit in die ESt-Erklärung und füge die Rechnung bei, fertig. Da muß ich doch vorher keinen Finanzbeamten fragen, ob ich das auch darf. :rolleyes: (Gerade Dienstkleidung ist - übrigens ähnlich wie Arbeitszimmer in Privatwohnungen - immer eine äußerst diffizile Angelegenheit, bei der im Zweifelsfall weitaus mehr abgelehnt als anerkannt wird, und zwar völlig unabhängig von dem, was Finanzbeamte oder Steuerberater vorher dazu gesagt haben.)


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Grundsätzlich bleiben Auskünfte des Finanzamtes ja kostenfrei. Bloß wenn ich eine rechtsverbindliche Auskunft haben will, muß ich halt zahlen. Wo ist also das Problem?


    Ich erwarte richtige Auskünfte. Wenn ich also frage bis wann ich spätestens meine Steuererklärung 2004 abgeben muß, dann zahle ich dafür mind. 100,-- Euro, damit mir keine Nachteile entstehen sofern ich diesen Termin nicht versäume, oder?

    _T_
    HO2
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    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Zwar ist nicht alles, was hinkt, auch ein Vergleich, aber Dein Vergleich hinkt wirklich - und zwar auf beiden Beinen!


    Vielen Dank für Deine gar freundliche Einschätzung meines Vergleichs. Dir scheint nicht bewußt zu sein, wieviele Gratisdienstleistungen Du im Alltag wie selbstverständlich in Anspruch nimmst.


    Nicht das ist es aber in der Hauptsache, was mich ärgert, denn mal ehrlich: Wer benötigt denn diese Art von verbindlichen Auskünften vom FA? Dein vielbeschworener "Besserverdiener", der sich die Gebühr Deiner Meinung nach ja ohnehin leisten könnte, jedenfalls sicherlich nicht, denn der investiert das Geld in einen guten Steuerberater. Selbständige sind zudem meist Mitglied in Berufsverbänden, die gelegentlich als (übrigens meist kostenlose!) Zusatzleistung Tipps und Tricks zur Steuererklärung in Petto haben oder mit entsprechenden Fachleuten aufwarten können. Und der "Schlechterverdiener" schon gar nicht, denn für den ist es der größte Erfolg, seine Steuererklärung so ausgefüllt zu haben, daß das Finanzamt nichts zu beanstanden hat.


    Ärgerlich ist in erster Linie, diese Gebühr einzuführen mit der Begründung, man habe wegen des komplexen Steuerrechts Angst vor der kommenden Anfragenflut.


    Ich kann mich vage erinnern, sowohl von dieser wie auch von der vorangegangenen Regierung mehrmals den Begriff "Bürokratieabbau" vernommen zu haben.


    Die Einführung einer solchen Gebühr mit dieser Begründung fällt für mich eher in das Ressort "Bürokratieverwaltung".


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Aber: Das Finanzamt ist nicht das "Amt für rechtsverbindliche und gleichzeitig kostenlose Steuerberatung". Das fällt schlicht und einfach nicht in deren Aufgabenbereich.


    Das kommt darauf an, wie du Steuerberatung definierst. Das Finanzamt hat bei der Steuerfestsetzung auch die Pflicht steuersenkende Umstände zu ermitteln. Vergißt du also die Kosten für deine Krankenversicherung in der Steuererklärung, sollte das FA hier aktiv werden und nachfragen.


    Zitat


    Wenn ich eine rechtsverbindliche Auskunft meines Steuerberaters haben will, muß ich dafür auch bezahlen.


    Die Auskunft eines Steuerberaters bindet das FA nicht und ist auch nicht rechtsverbindlich. Jeder, der bereits einen schlechten Steuerberater hatte, wird dir das bestätigen.


    Zitat


    Also habe ich bzgl. meines "Dienstleisters" für rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht nach wie vor die Wahl - ich bin also nicht auf das Finanzamt angewiesen, wenn's um rechtsverbindliche Auskünfte zum Steuerrecht geht.


    Das FA ist die Stelle, wo die Anträge zur Steuerhöhe angenommen oder verworfen werden. Nur die Auskunft des FA bindet das FA. Daher ist die Position des FA (rechtsverbindliche Auskunft) zu einer Fragestellung sehr wichtig. Man könnte ggf. je nach Auskunft geplante Dinge anders durchführen. Oder sich schon mal einen Anwalt suchen.


    Zitat


    Der auskunftgebende Sachbearbeiter des Finanzamtes liefert Dir auch nur eine mögliche Auslegung der Sachlage. Es liegt dann ggf. bei den Finanzgerichten, welche Auslegung die richtige ist.


    Diese Auslegung ist aber für die Steuerhöhe erst einmal die entscheidende. Das Finanzamt wird kaum von sich aus das Gericht gegen die eigenen Steuerbescheide anrufen.


    Zitat


    (Gerade Dienstkleidung ist - übrigens ähnlich wie Arbeitszimmer in Privatwohnungen - immer eine äußerst diffizile Angelegenheit...


    Eben. Gut wenn man dann eine rechtsverbindliche Auskunft des FA hat.


    Was mich an der Sache auch noch ärgert ist, daß die Höhe der Gebühren vorher nicht feststeht. Wer weiß schon, wie lange das FA für eine Auskunft braucht und ob ein Gegenstandswert ermittelbar ist. Anscheinend kommt übrigens ein großer Teil der Anfragen an das FA von Steuerberatern.

  • Leute Leute... ich wunder mich echt immer wieder, wodrüber ihr euch so aufregt.


    Wer von ist ist denn PERSÖNLICH von dieser Reglung betroffen? Also, wer hat schonmal JEMALS in seinem Leben eine solche verpflichtende Anfrage an das FA gestellt?


    Damit ihr aber was weiterzudisskutieren habt, von dem ihr auch betroffen seit:


    Ab 2006 ist die Abzugsfähigkeit für Steuerberatungskosten einkommenübergreifend weggefallen. Sprich, wenn ihr einen Steuerberater aquiriert, weil ihr durch den Steuerkram nicht mehr durchblickt, dann ist das ab diesem Jahr euer Privatvergnügen, wenn er euch nicht genau ausweist, in welchem Steuerarten er diese Beratung vorgenommen hat.
    Was dann passieren kann ist, das ihr Beispielweise in 2006 Einkünfte aus KAP habt, der Steuerberater euch diese 2007 ermittelt, 2007 seine Rechnung schreibt ihr aber 2007 garkeine Einkünfte mehr aus KAP habt; also mit der Rechnung des Steuerberaters nichts anfangen könnt.


    Die Einkommensübergreifenden Arbeiten des Steuerberaters sind sowieso nicht mehr abzugsfähig....


    Quelle:
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,2399588,00.html

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