Apple und die 14 tägige Rückgabe - verstößt das gegen aktuelles Recht?

  • Hallo,


    ich wollte einen online gekauften Mac an apple zurücksenden. Nun wird mir online angezeigt, dass mir keine Rückgabe gewährt wird, da ich bei der Bestellung einen Gutschein eingelöst habe. Ist das rechtens?


    Danke für Eure Antworten

  • Nein, das ist selbstverständlich nicht rechtens. Der Gutschein ist ja nichts anderes als ein Preisnachlass; ändert nicht das Geringste am Rücktrittsrecht.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Oki.....aber schon dreist von apple


    Es ist uns nicht möglich, Online-Rückgaben für Bestellungen zu bearbeiten, auf die ein Coupon oder ein Rabatt angerechnet wurde.




    Telefonisch nimmt man es nun doch zurück.

  • Zitat

    Es ist uns nicht möglich, Online-Rückgaben für Bestellungen zu bearbeiten, auf die ein Coupon oder ein Rabatt angerechnet wurde.

    Äh, hallo?


    Da steht mit keiner Silbe, daß Dir eine Rückgabe nicht gewährt würde. Was hingegen dort steht, ist, daß diese Rückgabe online nicht bearbeitet werden kann.


    Was ist daran bitte dreist? :rolleyes:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Doch doch das steht weiter oben -->



    Die Artikel in dieser Bestellung sind zurzeit nicht für die Rückgabe qualifiziert.
    Die Artikel in dieser Bestellung sind zurzeit nicht für die Rückgabe qualifiziert. Unter "Grund für Nichtqualifikation" unten finden Sie eine Erläuterung.

  • Und was genau war die Erläuterung? Der Satz "Es ist uns nicht möglich, Online-Rückgaben für Bestellungen zu bearbeiten, auf die ein Coupon oder ein Rabatt angerechnet wurde."? Falls ja, dann hat Sebastian natürlich recht. Und Du nicht... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • nicht rechtens im sinne von unlauter wäre diese praxis nur dann, wenn das gesetzliche widerrufsrecht von apple überhaupt wirksam durch ein rückgaberecht ersetzt worden wäre. Andernfalls besteht weiterhin das normale widerrufsrecht, dass ohnehin nicht abbedungen werden kann.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Was ist daran bitte dreist? :rolleyes:


    Vielleicht nicht illegal. Dreist aber schon. Oder sagen wir irreführend. Ob bewusst oder unbewusst ist dann die nächste Frage. Und danach kann man dann sagen obs dreist ist oder nicht.


    LG

  • Ein Anruf bei Apple dürfte helfen und das Problem lösen. Wie schon gesagt wurde, das Rückgaberecht kann nicht eingeschränkt werden.


    Grüsse


    Uli

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