Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wieso? Der Höchstbieter hat bereits bezahlt!


    Ich würde es nochmals mit einem normalen Brief als "Testballon" für die Adresse versuchen. Kommt dieser auch zurück und hat sich der Käufer bis dahin nicht wieder gemeldet, ist er wohl definitiv verschollen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Bei jeder ebay Auktion können Käufer und Verkäufer über ebay bzw. die Kaufabwickling in Kontakt treten. Gleiche nochmal mit ihm die Adresse ab und teile ihm das Vorgefallene mit. Der Fehler kann auch bei der Post liegen. Falls die Adresse stimmt, versuche das Paket über die Post erneut kostenlos zu versenden und dort deine 10 Euro wiederzuerhalten. Ersteres geht (hatte auch schon mal so ein Problem bei einem Paket innerhalb Deutschlands). Ob letzteres geht, bleibt zu testen.


    Grüsse


    Stefan

  • Re: Gestern noch geantwortet, heute 'eigenes Problem' :-/


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi Nun zu meiner Frage: Wie gehe ich am besten vor - Betr. Nachforschung? Ich habe eine Kopie inkl. Identcode. Wie kann ich beweisen, dass ein Armband (By the way 715er Gold) in meinem Paket war? Meine Freundin war, bzw. ist Zeugin, dass dies verpackt und versand wurde. :rolleyes:


    Desweiteren würde es mich interessieren, welchen (Schaden-)Ersatz ich geltend machen kann? Die 35 €, die mir/ uns bei eBay durch die Lappen gegangen sind, stellen ja nicht den echten Wert des Armbandes dar. Rechnung haben wir leider nicht :( .


    Wenn auch etwas spät, antworte ich trotzdem:)


    Als Zeugin hast du ja deine Freundin, da dürfte der Nachweis kein so großes Problem sein.


    Du hättes allerdings durch den Verkauf des Amrbandes nur 35 € verdient. Wenn du also die 35 € bekommst, stehst du nicht schlechter, als wenn der verkauf geklappt hätte. Aber du kannst ja trotzdem versuchen den geschätzten echten Wert des Armbandes ersetzt zu verlangen, schließlich geht es die Post relativ wenig an, weswegen du etwas veschickst und was du als Gegenleistung erhältst. Deswegen würde ich sagen, dass du natürlich den echten Wert zu bekommen hast.


    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Bei 5 Euro kam es mir echt nicht aufs Geld, sondern eher aufs Prinzip an. Jedenfalls hab ich ihm jetzt nen Euro überwiesen. Ebaygebühren und Verkaufsprovision nannte er es. Lächerlich! Ich hab das auch nur überwiesen, weil ich meine Ruhe haben wollte. Na ja, ne schlechte Bewertung hat er dann auch sofort hinterlassen und ich hab ihm auch sofort eine gegeben. So was regt mich auf.... Ich halt mich schon gar nicht mehr bei Ebay auf, weil mir das langsam echt zu doof ist da!


    Nett von dir, dass du dem Verkäufer auch noch etwas bezahlt hast. Das hätte ich bestimmt nicht getan.Schließlich hat er das Problem verschuldet. Er hätte höchstens von mir die Aufforderung erhalten, die schlechte Bewertung zu widerrufen.


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Weiß jemand Rat, was man noch tun kann? Ich finde das nur ärgerlich, den kein Paketdienst brauch jetzt ca. 5 Tage um quer durch Deutschland zu verschicken, oder ?


    Naja, manchmal geht auch etwas schief. Ich durfte schon auf ein Buch 3 Wochen warten, das nachweislich versandt war.
    Es kommt jetzt natürlich auch etwas darauf an, welche Versandart vereinbart war. Paket => Trackingnummer, Versichert => Versicherungsfall usw.
    Einfach mal nach der Trackingnummer fragen, bzw. darum bitten, dass dir der Artkel zugeschickt wird.
    Ist nichts davon möglich kann es schon sein, dass du leer ausgehst.


    Zitat

    Original geschrieben von Hotdogge
    Die schweizer Post hat einen Stempel draufgehauen, Empfänger unbekannt - im schweizer Telefonbuch gibt es ihn auch nicht - die Straße auch nicht.


    Gibt es denn nicht die Möglichkeit, über Ebay nochmals an den Käufer heranzutreten? Sollte doch eigentlich gehen. Wenn das nicht klappt, kannst du entweder abwarten (der Käufer wird sich ja wohl melden, wenn er etwas bezahlt und nicht erhält), oder den Kaufpreis zurückzahlen. Oder kannst du nicht vielleicht über die Bankdaten des Käufers seine Person ermitteln. Könnte ja trotz Datenschutz klappen;) .


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Hi,


    kurze Frage, die Antwort hab ich über die Suche nicht gefunden:


    Wer muss das Porto tragen, wenn eine Transaktion rückgängig gemacht wird ?


    Hintergrund: Hab ein 2-Wege Composystem für's Auto ersteigert. Die eine Box ist leider defekt. Habe den Käufer informiert und er hat sich direkt dazu bereit erklärt die Ware zurück zu nehmen. Er will as Geld überweisen wenn er die Boxen wieder hat.


    Meinungen biddö
    mfg
    ms

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Hallo,


    die Fragen häufen sich:
    Wär super wenn ich eine Antwort kriegen könnte.
    Ist es möglich eine neg Berwertung ,welche schon gut einen Monat alt ist,wieder rückgangig zu machen?


    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von edka
    ist es möglich eine neg Berwertung ,welche schon gut einen Monat alt ist,wieder rückgangig zu machen?


    IMHO nicht!
    Aber Du kannst ja einen Kommentar drunter schreiben a la:" Tut mir Leid - sollte natürlich positiv sein - mein Fehler" oder "Bewertung zurückgenommen, ist doch noch gut gelaufen." ... je nach Bedürfnis und Grund.


    Das ist immerhin schonmal etwas!



    Gruß,
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Wer muss das Porto tragen, wenn eine Transaktion rückgängig gemacht wird ?


    Hintergrund: Hab ein 2-Wege Composystem für's Auto ersteigert. Die eine Box ist leider defekt. Habe den Käufer informiert und er hat sich direkt dazu bereit erklärt die Ware zurück zu nehmen. Er will as Geld überweisen wenn er die Boxen wieder hat.


    Eigentlich solltest du die Rücksendekosten erstattet bekommen.


    Gruß
    DaFunk

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  • Ärger mit Ebay Verkäufer - was könnte ich tun ?


    Hi,
    habe bei ebay eine Free & Easy Karte für 25 € ersteigert und habe nun Ärger mit dem Verkäufer.
    Hier noch ein paar Punkte zum Sachverhalt:
    Die Free & Easy Karte wurde per Sofortkauf für 25,--€ von mir ersteigert.
    Das Geld habe ich auch sofort per Vorkasse an den Verkäufer überwiesen und wir einigten uns auf den Versand per Einwurfeinschreiben.
    Als gestern der Brief ankam und ich ihn öffnete, musst ich feststellen, dass sich nur das Anschreiben von E-Plus mit den 2 PINs und 2 PUKs sowie die grosse Plastikkarte für die SIM karte in dem Brief befanden - die eigentliche SIM Karte fürs Handy fehlte aber.
    Auf meine Beschwerdemail an ihn meinte er, dass er sich das nicht erklären kann, da er ganz sicher auch die SIM Karte mit in den Umschlag steckte.


    Der Verkäufer meinte, dass die SIM Karte wohl nur auf dem Postweg geklaut worden sein könnte.
    Eine Reklamation bei der Post kann nur der Versender tätigen, weil er den Einlieferungsbeleg für das Einschreiben hat.
    Weiterhin meinte er, ich könne die SIM Karte bei E-Plus sperren lassen und eine neue Ersatzkarte anfordern. Das wird aber auch nicht so ohne weiteres gehen, da bisher keine Registrierung der Karte auf meinen Namen erfolgte.
    Zugegeben, die Sache ist etwas seltsam.
    Aber: dazu muss noch erwähnt werden, dass der Verkäufer bei Ebay fast nur positive Bewertungen hat, und nur ein Negative.
    Auf meine weitere Mail an ihn hat er (noch) nicht reagiert.:mad::flop.
    Was könnte ich jetzt tun ?!? Habt ihr Tipps, wie ich mich jetzt verhalten sollte um evtl. mein Geld wieder zu sehen o.ä. ?
    Danke vorab.


    Gruss von einem jetzt etwas genervten TTler....:(

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Erster Handlungsratschlag: In den richtigen Thread posten.
    Ich verschiebe...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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