Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    vielleicht noch in diesen Thread paßt: Hier im Forum wird Käufern oft geraten, einen Mahnbescheid zu erwirken, wenn der Verkäufer nicht liefert. Das kann ins Auge gehen. Denn zunächst sind die Parteien an einen Kaufvertrag gebunden, der dem Käufer lediglich einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Gerätes gibt. Das Mahnverfahren (=> Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist jedoch nur bei Geldforderungen statthaft.


    In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hallo Leute, habe folgendes erlebt.


    Ich hatte bei ebay mein Handy (6510) angeboten. Startpreis 249, Sofort für 259. Verglichen mit den Preisen bei ebay war das schon nicht wenig. Kann man ja schon für 190-220 bekommen. Wollte halt mein Glück versuchen, war mit Zubehör. 2 Stunden oder so vor Ende hat dann jemand zugeschlagen. Habe mich natürlich riesig gefreut.


    Ja, ich versuch mich schon kurz zu fassen. :)


    Käufer schreibt mir,dass er das Handy persönlich abholen möchte (war am Mi.), wohnte nur 30 km entfernt. Habe ihm meine Nr. gegeben, damit er mich anruft und wir einen Termin ausmachen. Er ruft nicht an, ich schicke am Do. noch eine mail. Er antwortet mir,dass er grad Geldprobleme hat und nicht zahlen kann. Ich habe ihn daraufhin aufgefordert das Geld zu überweisen,da ja ein rechtmäßiger Kaufvertrag vorliegt. Er hat sich seit dem nicht mehr gemeldet.


    Heute habe ich dann folgendes entdeckt (hatte es mir schon gedacht).


    Ich gehe auf die Bewertungen des Käufers (war vorher 0, noch keine Geschäfte gemacht). Und was sehe ich? Er hat 2 Stunden nach meiner Auktion ein 6510 für 211 Euro ersteigert. Nur kurz darauf!!!!!


    Ich wollte es zwar vielleicht nur mit einer Mahnung über ebay belassen aber ich spiele jetzt mit dem Gedanken, einen Anwalt einzuschalten.


    Zu was würdet ihr mir raten? Würde es sich lohnen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.


    Das betrifft allerdings nicht die Situation, die ich beschrieben habe. Es wurden hier im Forum (bzw. früher bei HK) in dieser Hinsicht schon eindeutig falsche Ratschläge erteilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von twister


    Ich wollte es zwar vielleicht nur mit einer Mahnung über ebay belassen aber ich spiele jetzt mit dem Gedanken, einen Anwalt einzuschalten.


    Zu was würdet ihr mir raten? Würde es sich lohnen?


    Jetzt fragt mal einer im Problemthread und ich übersehe es :apaul: .



    Ich würde an deiner Stelle überlegen, ob es mir wirklich die Mühe wert ist, wegen dieser Sache zum Anwalt zu gehen. Klar, du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag und kannst diesen notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Aber es ist eben ein ziemlicher Aufwand.


    Ich würde an deiner Stelle über Ebay mahnen lassen, vielleicht auch selbst noch mahnen und rechtliche Schritte androhen bzw. zumindest die Ebay-Gebühren ersetzen lassen und schlecht bewerten.


    Lohnen würde es sich, wenn du sicher von dem Käufer auch die ganzen Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren bekommst. Wenn er zum Beispiel nicht zahlen kann, nachdem du gewonnen hast, und du die Kosten vorstrecken musst, ist die ganze Geschichte für dich schlechter, als wenn du dich "nur" ärgerst und das Handy nochmal reinsetzt.


    Wie gesagt, wegen einer solchen Kleinigkeit würde ich sicher nicht zum Anwalt gehen, sondern lieber selbst etwas rechtlichen Druck ausüben.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Klar, du hast einen rechtswirksamen Kaufvertrag und kannst diesen notfalls auch gerichtlich durchsetzen.


    Grundsätzlich ist das so. Man muß aber die Tatsache beachten, daß bei eBay Minderjährige und damit nur beschränkt geschäftsfähige Nutzer aktiv sind (kürzlich hat ein 15jähriger Schüler mein Siemens SL45i ersteigert)! Die Sache kann u.U. also durchaus auch schon am fehlenden (wirksamen) Kaufvertrag scheitern.

  • Fragt sich, ob dann die Eltern nicht für die Täuschung Ihres Sprösslings geradestehen müssen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Und jetzt abba ich!
    *seufz* Eine Frage an euch Experten. Ich habe ein nicht näher spezifiziertes Gerät bei Ebay ersteigert. Der Preis lag knapp unter guenstiger.de. Kann man nichts falsch machen dachte ich, zumal das Gerät als neu angepriesen wurde. Nach der Auktion bin ich mit dem Verkäufer in Kontakt getreten und habe ihn gebeten die Garantieunterlagen nicht zu vergessen. Seine Antwort war sinngemäß - Gerät war Weihnachtsgeschenk in 2001, keine Unterlagen vorhanden. Meine Lust den Kaufvertrag zu erfüllen sank somit ins bodenlose. Ist das Gerät noch als "neu" zu betrachten obwohl es bereits fast ein Jahr alt ist? Und gehören nicht zu einem als "neu" verkauften Gerät auch die Garantieunterlagen? Was ratet ihr mir?

    Och danke! Und selbst so?

  • Käufer meldet sich nicht - Teil 2


    Hi,
    hab folgendes Problem:
    Ich hab bei eBay ein V66i versteigert. Hab dann direkt dem Käufer eine email geschickt (mit Kontodaten, etc.). Doch der Käufer meldetet sich nicht!
    Dann habe ich ihm eine Zahlungserinnerung geschickt - wieder keine Antwort! Dann versendete ich die 1. Mahnung - wieder keine Antwort... :mad:
    In der 2. Mahnung hab ich dann geschrieben, wenn sich der Käufer nicht innerhalb von 48 Stunden bei mir meldet, werde ich ihn anzeigen....


    Übrigens habe ich die Handynummer des Käufers im Telefonbuch gefunden, SMS verschickt - Keine Antwort, Anrufen - Mailbox.. :confused:


    Meint ihr, es lohnt sich sowas anzuzeigen? Was muss ich beachten? Soll ich zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen?


    Mfg, Dave

  • Re: Käufer meldet sich nicht - Teil 2


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave

    Meint ihr, es lohnt sich sowas anzuzeigen? Was muss ich beachten? Soll ich zur Polizei oder zu einem Anwalt gehen?


    Hi DeeJayDave,


    mir wäre es wahrscheinlich zu blöd, zum Anwalt oder zur Polizei zu laufen. Ich würde eBay benachrichtigen (wegen der Gebühren und um den User sperren zu lassen) und dann das Teil noch einmal eistellen.


    Andererseits will ich natürlich auch nicht, daß solche Leute einfach so davon kommen. Gelegentlich mal wieder anrufen? (Natürlich mit unterdrückter Rufnummer ;) )


    Gruß, Arnd

  • Ist mir ja auch irgendwie zu blöd. Aber es ist schon nervenaufreibend, da es schon der 2te Fall ist mit dem V66i, indem sich der Käufer nicht meldet!
    Aber noch ne Frage:
    2 Tage nach der Auktion stand neben dem Nick des Käufers: (nicht registriertes Mitglied).. heißt das, dass der Ebayer schon gekündigt worden ist?


    Mfg, Dave

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!