ZitatOriginal geschrieben von ashd
vielleicht noch in diesen Thread paßt: Hier im Forum wird Käufern oft geraten, einen Mahnbescheid zu erwirken, wenn der Verkäufer nicht liefert. Das kann ins Auge gehen. Denn zunächst sind die Parteien an einen Kaufvertrag gebunden, der dem Käufer lediglich einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Gerätes gibt. Das Mahnverfahren (=> Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist jedoch nur bei Geldforderungen statthaft.
In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.