Hinversand=zu mir
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Hinversand? Ist damit der Versand ZU dir gemeint oder von DIR zum Händler?
Sagt doch eigentlich alles. Zurück ist der Rückversand. -
Kannst ja mal "Versandkosten bei Widerruf" in die große Suchmaschine eingeben.
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Hab jetzt einfach auf ablehnen geklickt und in die Nachricht geschrieben, dass mir der volle Betrag zusteht.
Der Händler hat sich dann entschuldigt, dass er mich wohl mit einem Gewerbekunden verwechselt hat und hat den vollen Betrag erstattet.
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
Hab jetzt einfach auf ablehnen geklickt und in die Nachricht geschrieben, dass mir der volle Betrag zusteht.Der Händler hat sich dann entschuldigt, dass er mich wohl mit einem Gewerbekunden verwechselt hat und hat den vollen Betrag erstattet.
...'Masche' erkannt...?
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Stimmt. Welche Masche?
Es ist eigentlich nur kulant, dass man auch seine gesamten Versandkosten zurückerstattet bekommt. Denn im Grunde müsstest du eine Rückerstattung von dem Versandunternehmen (also Deutsche Post, Hermes o.ä.) bekommen.
Doch das ergibt keinen Sinn, da diese die Aufträge in beiden Fällen zufriedenstellend durchgeführt haben. Daher nimmt der Versand auch einen eigenen Posten ein.Bei Angeboten mit kostenlosem Versand bekommt man diesen ja auch nicht zurück erstatten, obwohl man ihn selbst erst gar nicht übernehmen musste.
Und wenn man ein Produkt in einem Geschäft vor Ort zurück gibt, bekommt man ja auch kein Kilometergeld.Es gibt viele Möglichkeiten:
1a Man bekommt kulant alles erstattet.
1b Man bekommt kulant den Warenwert und einen Portoweg erstattet
2 Man bekommt nur den Warenwert erstattet.
3 Man bekommt nur einen Teil des Warenwerts erstattet.Hängt immer von der Situation und den jeweiligen AGBs ab.
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Zitat
Original geschrieben von klausN80X Hängt immer von der Situation und den jeweiligen AGBs ab.
Ist das so...?!
ZitatOriginal geschrieben von jof
Kannst ja mal "Versandkosten bei Widerruf" in die große Suchmaschine eingeben....und dann findet man diverse Leitfäden, z.B. von Rechtsanwaltskanzleien, wie es der Gesetzgeber festgelegt hat, z.B. hier:
--> http://www.it-recht-kanzlei.de…rufsbelehrung%202014.html
--> https://www.idealo.de/blog/177…zum-neuen-widerrufsrecht/
Das ist aber wohl nur bei unserer "deutschen Gründlichkeit" (oder Kleinkariertheit?) ein Problem. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Franzose oder Mexikaner wegen "ein paar Euro fuffzig" ein großes Bohei macht...
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Zitat
Original geschrieben von klausN80X
Bei Angeboten mit kostenlosem Versand bekommt man diesen ja auch nicht zurück erstatten, obwohl man ihn selbst erst gar nicht übernehmen musste.Du erhälst aber den vollen Kaufpreis zurück, also auch die bereits eingerechneten Versandkosten.
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Ich hab von ebay schon eine Zeitlang keine Rechnung mit Bankeinzug für verkaufte Artikel bekommen.
Auch fragen mich die Leute immer nach meiner Bankverbindung, die ich eingetragen hatte und seit Jahren nix verändert hatte.
Bankverbindung / Girokonto ist nach wie vor aktuell.Hat jemand eine Idee dazu, was da los ist?
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Du erhälst aber den vollen Kaufpreis zurück, also auch die bereits eingerechneten Versandkosten.
Das ist so nicht richtig.
Der Kaufpreis ist der Kaufpreis. Die Versandkosten kommen hinterher oben drauf.
Wenn man Versandkosten erstattet bekommt ist das schön, aber lediglich Kulanz.
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