Normalerweise macht ein Anwalt das über die Akteneinsicht.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von Handyfreak83
Ich habe am Dienstag einen Amazon Gutschein in Höhe von 100€ bei Ebay zum Verkauf angeboten.
Angegeben habe ich den Versand via Mail.Hast du den Gutschein über Wert angeboten?
Ansonsten hättest du doch hier oder in anderen (seriösen) Foren mit einem Marktplatz einen Amazon Gutschein problemlos und schnell verkaufen können.
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Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Hast du den Gutschein über Wert angeboten?Ansonsten hättest du doch hier oder in anderen (seriösen) Foren mit einem Marktplatz einen Amazon Gutschein problemlos und schnell verkaufen können.
Wie kann es über Wert sein, wenn es einen Käufer gab? (Auch wenn es ein Betrugsfall geworden ist)
Vielleicht sollte man hier auch noch einen Thread eröffnen für alle die außerhalb etwas (nach Vorstellung der TT user) über Wert verkaufen wollen, und diese an den Pranger stellen.
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Re: Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
Wie kann es über Wert sein, wenn es einen Käufer gab? (Auch wenn es ein Betrugsfall geworden ist)Vielleicht sollte man hier auch noch einen Thread eröffnen für alle die außerhalb etwas (nach Vorstellung der TT user) über Wert verkaufen wollen, und diese an den Pranger stellen.
vielleicht wegen der 15% Aktion, da war das zu beobachten
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Re: Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy Wie kann es über Wert sein, wenn es einen Käufer gab?
Sollhe Gutscheine werden immer wieder mal "über Wert" gekauft. Der gierige Verkäufer freut sich und merkt nicht, dass der Betrug (z.B. über Paypal) vorprogrammiert ist. Sowas wird gerne auch mal für den "klassischen Dreiecksbetrug" (häufig in Verbindung mit Kleinanzeigen) verwendet. Manchmal ist es für den Betrüger hilfreich, den exakten Betrag für den Amazon-Gitschein zu bieten, der mit dem passenden Kaufpreis der Kleinanzeige übereinstimmt...Lesestoff hier --> http://praxistipps.chip.de/pay…e-schuetzt-man-sich_32414 und hier --> https://www.google.de/search?q=dreiecksbetrug+paypal
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Re: Re: Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von happiestalive
vielleicht wegen der 15% Aktion, da war das zu beobachtenDienstag morgens um 5 Uhr?
Nö,die Zeiten waren ganz andere. -
Re: Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
Wie kann es über Wert sein, wenn es einen Käufer gab?Dann überlege dir,welche Käuferkreise einen Sinn darin sehen könnten einen Gutschein über Wert zu kaufen?
Es sind hauptsächlich 2 unterschiedliche(!) Gruppierungen.
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
Vielleicht sollte man hier auch noch einen Thread eröffnen für alle die außerhalb etwas (nach Vorstellung der TT user) über Wert verkaufen wollen, und diese an den Pranger stellen.
Tja,nichts im Bezug verstanden,aber hauptsache mal irgendwas einfältiges gepostet.
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Zitat
Original geschrieben von Goyale
Lies doch einfach mal, was ich ein paar Kommentare vorher geschrieben habe: § 935 (2) BGB.Eine Überweisung, nach deutschem Recht, ist kaum "zurückholbar". Jedenfalls nicht vor einer gerichtlichen Entscheidung darüber, wenn sich der Zahlungsempfänger quer stellt.
Es ist mir schon klar, dass eine Überweisung nicht direkt zurückholbar ist, aber z. B. bei einem Dreiecksbetrug (bei dem der Geldempfänger bekannt ist) oder einem angeworbenen "Finanzagent" wurden diese dazu verurteilt, das Geld zurückzuzahlen und hatten damit selbst den Schaden, da die Ware weg war. Das meine ich mit meinem Beitrag.
Ich wurde auch schon in einen Dreiecksbetrug verwickelt und habe zum Glück meine 500 € zurückbekommen. :cool: -
Re: Re: Re: Re: Re: Nach 12 Jahren Mitgliedschaft...
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Dienstag morgens um 5 Uhr?
Nö,die Zeiten waren ganz andere.he Paul, die Zeit habe ich glatt überlesen, warte auch noch auf deine email :top:
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Ich habe auch mal ne Frage zu einen Betrugsmasche (?). Vielleicht bin ich auch zu misstrauisch...?!
Auf ebay.de habe ich einen Verkäufer entdeckt, der für diverse Onlineshops Gutscheine für 20-30% unter Nennwert anbietet. Wenn er eine handvoll davon verkauft, würde ich denken, dass das schon irgendwie passt. Geschenke oder andere Prämien zu Bargeld machen und fertig.
So war dann auch mein erster Gedanke. Dementsprechend habe ich einen Gutschein gekauft und via Paypal bezahlt. Der Gutschein kam nach ein paar Stunden von einer nicht ungewöhnlich wirkenden Mailadresse.
Jetzt bietet mir der Verkäufer aber per Mail an, dass er auf Anfrage noch weitere Gutscheine besorgen kann. In seiner Ebay-Historie habe ich gesehen, dass er seit ein paar Monaten > 30 Gutscheine vertickt hat. Aber für alle Verkäufe hat er positive Bewertungen bekommen.
Ich habe meinen Gutschein gerade beim Händler geprüft. Gültigkeit ist gegeben, der Gutschein wurde auch heute erst "gekauft" bzw. aktiviert.Das kann ja irgendwie nicht ganz mit rechten Dingen zu gehen? Falls jemand irgendwie die Onlineshops austrickst, fällt es im Zweifel auf die Gutscheinnutzer zurück... Also auch auf mich. Und mein erster Schritt wäre dann Paypal zu involvieren. Käuferschutz müsste IMHO ja gelten.
Welchen Haken übersehe ich?
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