Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich hatte noch nie Probleme mit Paypal als Verkäufer.
    Mein Fehler war in diesem Fall das es sich um einen Gutschein handelt,und ich diesen auch noch per Mail/Nachricht verschickt habe.

  • Ich habe zwar Paypal nur ein paar mal als Käufer genutzt, aber wenn das so unsicher ist und die es nicht für nötig halten, dem Kunden zu helfen, werde ich das in Zukunft sein lassen. Als Verkäufer habe ich (meist bei ebay Kleinanzeigen) nur Überweisung genutzt. Das wollten auch meine Käufer meist so. :rolleyes:


    Hmm, habe ich das richtig verstanden dass das ebay und Paypal-Konto gleichezeitig gehackt wurden? Evtl. hat er für beide Konten das selbe Passwort. :rolleyes:
    Da der Verkäufer alles richtig gemacht und die Ware geliefert hat, verstehe ich nicht, warum Paypal den Schaden nicht ersetzt, sondern sogar das Konto sperrt. Das ist ziemlich dreist. :eek:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak83
    Ich hatte noch nie Probleme mit Paypal als Verkäufer.
    Mein Fehler war in diesem Fall das es sich um einen Gutschein handelt,und ich diesen auch noch per Mail/Nachricht verschickt habe.


    Ach so, ich dachte das die Haftung bei Gutscheinen nur für den Käufer entfällt.
    amazon wird hier sicher nur mit der Polizei zusammenarbeiten und mitteilen, auf welches Konto der Gutschein eingelöst wurde. Falls das Konto erst neu eröffnet wurde und falsche Daten eingegeben wurden, verläuft das Ganze wahrscheinlich im Sand. :(

    Herbert

  • "Ich dachte" ist einer der häufigsten Fehler. Besser ist lesen, in diesem Fall also die Paypal-AGB, die man ja akzeptiert hat.


    Da steht ziemlich weit oben, dass der Verkäuferschutz (u.a.) NICHT für Gutscheine gilt, erst Recht nicht wenn die per Mail versendet werden.


    Handyfreak hat also schon beim Einstellen des Artikels und der Akzeptanz von Paypal ziemlich viel falsch gemacht. Die Betrugsmasche mit Gutscheinen ist leider ziemlich häufig.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    "Ich dachte" ist einer der häufigsten Fehler. Besser ist lesen, in diesem Fall also die Paypal-AGB, die man ja akzeptiert hat.


    Da steht ziemlich weit oben, dass der Verkäuferschutz (u.a.) NICHT für Gutscheine gilt, erst Recht nicht wenn die per Mail versendet werden.


    Handyfreak hat also schon beim Einstellen des Artikels und der Akzeptanz von Paypal ziemlich viel falsch gemacht. Die Betrugsmasche mit Gutscheinen ist leider ziemlich häufig.


    OK, er hätte nur Überweisung anbieten können. Aber wenn jemand ein Onlinekonto hackt, dann behauptet, das Geld wird von einem Bekannten überwiesen und der rechtmäßige Kontoinhaber dann das Geld wieder zurückverlangt, hat er auch die A... Karte. :eek:

    Herbert

  • Ich würde Anzeige erstatten und zwar schnellstens.


    Letztlich ist das ja alles rückverfolgbar bis auf die Sache mit den geklauten Packstation-Accounts, wenn in der Kette irgendwo in solch ein Postfach etwas geliefert wird.


    Aber wenn der Betrüger nur denkt, er sei sicher, weil wegen 100,- € da eh niemand groß was macht, dann könnte man so einen IMHO durchaus erwischen. Eine Anzeige dauert 5 Min... naja Plus Wartezeit im Garten.

  • Die Anzeige allein bringt dir das Geld aber auch nicht zurück.
    Die Anzeige führt maximal zu einer Anklage und ggfs. zu einer Verurteilung.
    Dein Geld musst Du Dir selber auf dem Zivilrechtsweg zurückholen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    OK, er hätte nur Überweisung anbieten können. Aber wenn jemand ein Onlinekonto hackt, dann behauptet, das Geld wird von einem Bekannten überwiesen und der rechtmäßige Kontoinhaber dann das Geld wieder zurückverlangt, hat er auch die A... Karte. :eek:


    Lies doch einfach mal, was ich ein paar Kommentare vorher geschrieben habe: § 935 (2) BGB.


    Eine Überweisung, nach deutschem Recht, ist kaum "zurückholbar". Jedenfalls nicht vor einer gerichtlichen Entscheidung darüber, wenn sich der Zahlungsempfänger quer stellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das ist schon klar. der erste schritt ist aber erstmal herauszufinden, wer der täter überhaupt ist.


    Und selbst das bekommst Du nicht genannt, wenn Du Dich nicht über ein Adhäsionsverfahren an die Anklage dranhängst.


    Ich habe das selber schon durch, nachdem ich hier bei TT einem Betrüger aufgesessen bin.
    Den Namen hatte ich, mehr musste ich mir selber mühsam zusammensuchen. Über die Polizei oder die StA war da keine Aussage zu bekommen.


    Gruß

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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