Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Man sollte aber auch lesen um welche Gründe des Abbruches es ging.


    Wenn man es schafft den ganzen (kurzen) Artikel zu lesen,dann weiß man auch,wann man trotzdem unbesorgt abbrechen darf. ;) :D

  • Dem kann ich ebenso Beipflichten, Bei Kleinanzeigen oder anderen Auktionshäusern kommt es nicht selten vor, dass die Preisvorstellungen schon sehr Unverschämt sind.


    Bei mir werden diese ebenso lediglich gekonnt Ignoriert.

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem einen Gaming-PC über eBay verkauft. Das Gerät lief kurz vor dem Versand (habe Windows etc. frisch installiert) einwandfrei. Habe auch den PC nochmals geöffnet und alle Kabel so verlegt, dass nichts klappert oder herumwackelt (Fotos vorhanden). Der Versand erfolgte im originalen Karton mit Styroporschutz.


    Nun, ca. zwei Wochen später, meldet sich der Käufer und meint, es würde nichts funktionieren (keine Geräusche, LED leuchtet nicht etc.). Sollte die Beschreibung des Käufers stimmen, gehe ich davon aus, dass sich durch unsachgemäßen Transport irgendetwas gelockert hat oder beschädigt wurde. Wie soll ich nun am besten verfahren? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Versandversicherung (in dem Fall DHL) überhaupt einspringt? Soll der Käufer den PC reparieren bzw. begutachten lassen oder soll ich den PC zurücknehmen und ggf. selbst auf mögliche Versandschäden überprüfen?


    Vielen Dank für Tipps.

  • Als Verbraucher verkauft + wirksamer Ausschluss der Gewährleistung? Dann KANNST du dich an DHL wenden, ansonsten kann der Empfänger das selbst erledigen.


    DHL wird die Sache "prüfen" (= Wiedervorlage 3 Wochen bis zum Versand Ablehnungsschreiben wg. unzureichender Verpackung)

  • Hallo,


    das ging aber schnell. :)


    Ja, habe als Privatperson verkauft und den Satz "Es handelt sich um einen Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme." in der Artikelbeschreibung hinzugefügt.


    Ich habe gerade etwas recherchiert und auf der Webseite von DHL gesehen, dass ein Transportschaden innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden müsste. Zwischen Zustellung des Pakets und der Nachricht des Verkäufers liegen nun aber 10 Tage. Wenn es also ein Transportschaden wäre, hätte ich ohnehin keine Chance mehr. Wie sieht die Lage in dem Fall aus?



  • Stromkabel ist auch richtig drin, an einer funktionierenden Steckdose und der richtige Einschalter wurde gedrückt? ;-) Warum nach 2 Wochen? Ging er dort vorher? Das mit den 2 Wochen scheint in den Köpfen der Verbraucher eine magische Grenze zu sein für Reklamationen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Die Standardfragen habe ich dem Käufer auch gestellt und warte nun auf eine Antwort. Das 10-tägige Abwarten, bevor er sich gemeldet hat, finde ich auch etwas merkwürdig, insbesondere da er es mir damit unmöglich macht, einen eventuellen Transportschaden noch zu melden.

  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4


    Ja, habe als Privatperson verkauft und den Satz "Es handelt sich um einen Privatverkauf, daher keine Garantie oder Rücknahme." in der Artikelbeschreibung hinzugefügt.


    Wenn es so formuliert war, würde ich zumindest ein wenig kooperieren. Da entscheiden die Gerichte unterschiedlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    Zwischen Zustellung des Pakets und der Nachricht des Verkäufers liegen nun aber 10 Tage. Wenn es also ein Transportschaden wäre, hätte ich ohnehin keine Chance mehr. Wie sieht die Lage in dem Fall aus?

    Das Versandrisiko liegt eh beim Käufer. (C2C)


    Aber warum meldet der sich erst 10 Tage nach Lieferung? Ich würde fast davon ausgehen das es beim Käufer kaputtgegangen ist.+

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Wenn es so formuliert war, würde ich zumindest ein wenig kooperieren. Da entscheiden die Gerichte unterschiedlich.

    Hier ist das Gerät aber erst nach 10 Tagen kaputt gegangen, und der Käufer versucht mal ein Glück... :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das Versandrisiko liegt eh beim Käufer. (C2C)


    Aber warum meldet der sich erst 10 Tage nach Lieferung? Ich würde fast davon ausgehen das es beim Käufer kaputtgegangen ist.+
    Hier ist das Gerät aber erst nach 10 Tagen kaputt gegangen, und der Käufer versucht mal ein Glück... :eek:




    6 Monate ist man in der Gewährleistung als Verkäufer beweispflichtig, danach gilt die Beweislastumkehr.



    Garantie muss nicht ausgeschlossen werden, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Wenn man aus Unkenntnis Garantie anstatt Gewährleistung ausschliesst, muss man einen sehr gnädigen Richter finden.



    Deshalb sollte man den Ausschluss als Privatverkäufer so formulieren:


    "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!