Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Das ist doch korrekt so. Du musst auf den Fall antworten und dann kann die Transaktion rückgängig gemacht werden.
    Wir kennen ja auch deine Mails nicht. Wenn ich von der PN ausgehe welche ich unter deinem anderen Nick erhalten habe würde ich als VK auch auf Stur und arrogant schalten. :D


    Diesen geistigen Dünn... äh ... Erguss lasse ich hier einfach mal unkommentiert.

  • Der Fujitsu vor Ort Service ist in der Regel sehr gut, bin da seit Jahren sehr zufrieden! EInfach einen Service anfordern, geht i.d.R. auch ohne Kaufbeleg und abwarten. Die Tauschen gerne auch abgegrabbelte Touchpads, wolkige Displays oder abgewetzte Tastaturen.


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    Diesen geistigen Dünn... äh ... Erguss lasse ich hier einfach mal unkommentiert.

    hmm, da hab ich scheinbar einen wunden Punkt getroffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Der Fujitsu vor Ort Service ist in der Regel sehr gut, bin da seit Jahren sehr zufrieden! EInfach einen Service anfordern, geht i.d.R. auch ohne Kaufbeleg und abwarten. Die Tauschen gerne auch abgegrabbelte Touchpads, wolkige Displays oder abgewetzte Tastaturen.


    Grüße


    Hm, bei mir hieß es "Garantie nur für den Erstkäufer" :(


    Ich habe das jtzt bei eBay so gemeldet und er Verkäufer hat einer vollen Rückerstattung zugestimmt.
    Aber vielleicht stehe ich auf dem Schlauch: Wenn er mir den Kaufpreis nicht zurücksendet, dann hab ich weder das defizitäre Notebook noch mein Geld!?


    Viele Grüße und vielen Dank,
    Hendrik

  • Ich verkaufe meine Geräte immer nach 2 3/4 Jahren und biete sie mit gerade eben dieser Restgarantie an, ein Käufer hatte sie auch schon nutzen können, das wundert mich also schon sehr. Aber gut zu wissen, beim nächsten Mal muss ich das prüfen!

  • Aber du gibst die Rechnung oder zumindest eine Kopie von eben dieser mit, richtig?


    Viele Grüße
    Hendrik

  • ja. Da aber bei Fujitsu die Garantie dem Gerät zugeordnet ist, sehe ich das mehr als Eigentumsnachweis, denn als Garantieerfordernis.

  • Leider scheint Fujitsu das ja in meinem Fall anders zu sehen :(

    Zitat

    Wenn er mir den Kaufpreis nicht zurücksendet, dann hab ich weder das defizitäre Notebook noch mein Geld!?


    Wie könnte man sich denn da möglichst schlau absichern?


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Leider scheint Fujitsu das ja in meinem Fall anders zu sehen :(


    Wie könnte man sich denn da möglichst schlau absichern?


    Viele Grüße

    Evtl. reicht es ja auch aus das der Verkäufer bei Fujitsu die Garatie beantragt und als Adresse deine angibt?
    Im Fall der Rücksendung bist du auf den VK angewiesen.
    Es gibt auch Leute die wollen einen nicht direkt bescheissen.

  • Ich habe das Notebook zurückgesendet und vorher formatiert.
    Jetzt meint der Verkäufer, dass er die Installation von einem Fachmann durchführen lassen muss und mir das alles in Rechnung stellt.


    Ist das rechtens? Ich werde doch wohl das defekte Notebook formatieren dürfen?


    Grüße
    Hendrik

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