ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von puntigamer
Folgender Sachverhalt: Ich habe Mitte Februar ein iphone 5s via eBay gekauft. Der Ort des Verkäufers lag auf dem Heimweg aus baden-würtemberg, sodass eigentlich optimal war und der Preis war überraschend gut. Ich kontaktierte am Samstag Mittag den Verkäufer, ob es möglich sei, das iphone am Sonntag abzuholen (Abholung sowie Überweisung war angeboten). Darauf erhielt ich keine Reaktion. Als ich dann ohne iPhone die 500km zu hause war und erstmals am Laptop war, war mir auch klar, warum der Preis relativ niedrig war. Das iphone hatte, alles beschriebene, deutliche Gebrauchsspuren, die ich in der mobilen ebay Version einfach überlesen hatte. Da das iPhone ein Geschenk sein sollte, konnte ich damit nichts anfangen. Ich bat den Verkäufer, ob wir die Transaktion abbrechen könnten, weil es einfach ein Versehen war. Ich bat ihm ebenfalls an, dass wenn er es neu einstellte, ich ihm die mögliche Differenz zum neuen VK erstatten würde. Er blieb stur und beharrte auf die Gültigkeit des Kaufvertrages,
Ist doch egal was für eine Bankverbindung du bekommst.
Du hast bei einem Privataccount gekauft. Das gegenteil musst du beweisen.bei dem ich ein reguläres Rücktrittsrecht habe von dem ich dann vorsorglich Gebrauch machte, schickte er mir seine private Bankverbindung.
Warum ignorierst du die? Dort hat man auch die möglichkeit einem Abbruch zuzustimmen.
Ja ist sein gutes Recht. Du hattest genügend Zeit zum antworten.
[QUOTE] Original geschrieben von puntigamer
Ich habe keine Rechtsschutz und will hier nicht, dass die Kosten unnötig explodieren, soweit meine Chancen sehr schlecht stehen. ich will aber auch bei diesem typ nicht nachgeben, weil ich meiner Meinung nach genügend Angebote gemacht habe, die er aus seiner Sturheit alle abgelehnt hat.
Du ist im Unrecht und auf Goodwill des VK angewiesen. Du warst hier bockig so wie es mir erscheint.
Du hast dem VK zwar angeboten die Kosten zu erstatten aber woher soll der VK wissen das du später auch wirklich zahlst?
Eien Möglichkeit wäre es gewesen das Telefon selber weiterzuverkaufen.
Warte ab ob überhaupt etwas kommt und wenn doch achte drauf wer als Anspruchsteller auftaucht. (die Firma oder der Privatname)