Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich sehe da schon einen Unterschied. Wenn Otto-Normalverbraucher ein Gerät kaputt geht, kann alles mögliche defekt sein. Kaufe ich sowas, gehe ich natürlich das Risiko ein, dass gerade das Teil, welches ich brauche, defekt ist. Genauso besteht aber auch die Chance, dass ich Glück habe.
    Und genau darauf spekuliert hier der Verkäufer. Er erweckt den Anschein, es bestehe die Chance, etwas brauchbares zu erhalten. Aber es ist offensichtlich anders, er schlachtet solche Elektrogeräte mehr oder weniger professionell aus. Ein möglicher Käufer hat also von Anfang an keine Chance, brauchbares in den defekten Geräten zu finden. Dazu kommt, dass er als mutmaßlicher "Pseudoprivater" seinen Kunden Rechte vorenthält und sich damit auch Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft. Und das findet ihr korrekt?


    Gruß
    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Und genau darauf spekuliert hier der Verkäufer. Er erweckt den Anschein, es bestehe die Chance, etwas brauchbares zu erhalten.

    Der VK verkauft ausdrücklich defekte Ware wer etwas anderes erwartet sorry demn ist nicht zu helfen

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter mutmaßlicher "Pseudoprivater" seinen Kunden Rechte vorenthält und sich damit auch Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft. Und das findet ihr korrekt?

    Nein, natürlich nicht. Aber in diesem fall steht es eindeutig in der Beschreibung defekt und auch schon mal zerlegt gewesen.


    Bei Ebay handeln die meisten nach dem Motto: Jeden morgen steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.
    Der VK hat den K gefunden, welchem es erst im nachhinein komisch vorkommt das ein "privater" 5 defekte, zerlegte Milchaufschäumer welche er auf dem "Schrottplatz"gefunden hat verkauft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Ich sehe da schon einen Unterschied. Wenn Otto-Normalverbraucher ein Gerät kaputt geht, kann alles mögliche defekt sein. Kaufe ich sowas, gehe ich natürlich das Risiko ein, dass gerade das Teil, welches ich brauche, defekt ist. Genauso besteht aber auch die Chance, dass ich Glück habe.
    Und genau darauf spekuliert hier der Verkäufer. Er erweckt den Anschein, es bestehe die Chance, etwas brauchbares zu erhalten. Aber es ist offensichtlich anders, er schlachtet solche Elektrogeräte mehr oder weniger professionell aus. Ein möglicher Käufer hat also von Anfang an keine Chance, brauchbares in den defekten Geräten zu finden. Dazu kommt, dass er als mutmaßlicher "Pseudoprivater" seinen Kunden Rechte vorenthält und sich damit auch Vorteile gegenüber Wettbewerbern verschafft. Und das findet ihr korrekt?


    Gruß
    Pitter


    Moralisch kann man sicher darüber streiten.


    Wobei - der Verkäufer kann doch gar nicht wissen, welches Teil der Käufer benötigt! Vielleicht braucht der Käufer nur das Gehäuse, weil seines zerkratzt ist. Oder er will aus den Dosen Lautsprecher oder für seine Hausratte eine Behausung bauen. Der Verkäufer ist doch kein Hellseher der ahnen kann, daß er es auf die Platinen abgesehen hat.


    Aber selbst wenn er alle "guten" Platinen ausgebaut hat und alle "schlechten" in die Geräte, die verkauft wurden - was soll man denn sonst noch in die Artikelbeschreibung schreiben, als "DEFEKT"?!


    Defekter als defekt geht nunmal nicht.



    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    ....Aber selbst wenn er alle "guten" Platinen ausgebaut hat und alle "schlechten" in die Geräte, die verkauft wurden - was soll man denn sonst noch in die Artikelbeschreibung schreiben, als "DEFEKT"?!


    Defekter als defekt geht nunmal nicht.
    ...


    Es geht nicht um das, was er noch schreiben soll, sondern um das, was er geschrieben hat. Ohne "...Meinerseits nicht getestet da ich nicht die möglichkeiten dazu habe..habe diese Geräte vom Wertstoffhof....." wäre das Angebot auch m.E. korrekt. Aber durch diese zusätzliche Erklärung (die ja sehr wahrscheinlich/offensichtlich nicht stimmt) versucht er, einen falschen Anschein zu erwecken.
    Und das hat ja beim Käufer auch geklappt.


    Gruß
    Pitter

  • Morgen,


    habe nun ein "Problem" als Verkäufer:


    Habe ein Samsung Mega bei eBay verkauft. Habe es per Handy reingestellt (per QR- eingescannt über die App), dann ein eigenes Foto eingefügt und eine Beschreibung eingetragen.



    Link zur Auktion


    Nun meldet sich der Verkäufer und sagte mir, dass das Handy ja nur 8GB hätte und nicht wie in den Eigenschaften (von eBay hinterlegt) 16GB und fragt wie wir das nun klären können.


    Ich weiß, ich bin verantwortlich für meine Auktion, jedoch wollte ich mal fragen ob ich mich da "raus reden" kann, weil eBay die falschen Daten hinter dem QR-Code eingegeben hat? Auf dem Handy schaute ich nicht explizit in den Eigenschaften nach, da eigentlich immer alles stimmte bei früheren Auktionen.


    Der Käufer hat nun erstmal freundlich nachgefragt und ich meinte dass es ein Fehler in den Eigenschaften die von eBay hinterlegt sein und ich erstmal eBay anschreiben werde.


    Gruß,
    schore3000

  • du musst es zurücknehmen oder dich auf einen preisnachlass einlassen.
    auch wenn die beschreibung von ebay fehlerhaft ist, so hast du dies als verkäufer zu kontrollieren und diese beschreibung ggf. nicht zu verwenden...

  • Hallo,
    hab in meinem Ebay-Account einen 15 Euro Paypal Gutschein bekommen. Da steht aber nirgendwo was von einem Mindestbestellwert oder einer Kategoriebegrenzung.
    Wie ist der denn jetzt nutzbar?
    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    du musst es zurücknehmen oder dich auf einen preisnachlass einlassen.
    auch wenn die beschreibung von ebay fehlerhaft ist, so hast du dies als verkäufer zu kontrollieren und diese beschreibung ggf. nicht zu verwenden...


    Ok! Werd mich dann auf einen Preisnachlass mit ihm bestimmt einigen können.


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    Hallo,
    hab in meinem Ebay-Account einen 15 Euro Paypal Gutschein bekommen. Da steht aber nirgendwo was von einem Mindestbestellwert oder einer Kategoriebegrenzung.
    Wie ist der denn jetzt nutzbar?
    Danke


    Einfach einen Artikel deiner Wahl per Paypal bezahlen und es werden 15,00 EUR abgezogen. Selber vor einigen Tagen genutzt. Warenwert war 13,99 - somit für mich völlig Kostenlos.

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg


    hab in meinem Ebay-Account einen 15 Euro Paypal Gutschein bekommen. Da steht aber nirgendwo was von einem Mindestbestellwert oder einer Kategoriebegrenzung.
    Wie ist der denn jetzt nutzbar?


    An dieser Stelle mal die Frage: wie oder warum bekommt man einn PP-Gutschein, nach welchen Kriterien wird der vergeben?


    Ich kaufe seit Jahren viel bei eBay oder anderswo, das ich zu 90% -wenn angeboten- auch per PP bezahle. Bin also "guter Kunde" :D Wäre daher durchaus "bonuswürdig". Einen GU hab ich aber noch nie bekommen :(

    Wer tanzt hat nur kein Geld zum Saufen!

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