Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Bewertungssystem bei ebay


    Mal eine ganz banale Frage zum Bewertungssystem bei ebay: die ganzen Maß- / Vorgaben wie Regeln und Floskeln dort kann man sich als normal gebildeter Mensch, mit etwas Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand, ja sparen.
    Es gibt auch Gesetze und Regeln in diesem Land, welche für die Öffentlichkeit und das Treiben auf solchen Plattformen auch greifen sollten.


    Ist jemandem hier schon mal ein Fall vorgekommen, bei dem er Käufer war, einen Käuferschutzfall eröffnen mußte, dieser dann zu seinen Gunsten entschieden wurde (was ja nicht immer passiert) aber dann die sachliche und korrekte Bewertung beim trickreichen "privaten" Verkäufer, mit geschäftl. Background seiner ganzen Artikel, weil er eine Firma in dem Bereich hat und leitet, im Nachgang gestrichen wurde?


    Ohne den Hinweis vom System per EMail wäre mir das ja auch nicht aufgefallen.
    Zu den Umständen bei Käuferschutzfällen könnte ich derzeit schon ein kleines Buch verfassen, was da bei ebay mit Zahlung per Paypal und angeblicher Sicherheit alles möglich und gängige Praxis ist.


    Derzeit halte ich es für nötig und angebracht, mal etwas Licht in mein oder das aller Dunkel über diverse Machenschaften bei ebay zu bringen.


    Mit Bitte um Beteiligung was erhebliche Abnormitäten und das Bewertungssystem anbelangt.


    Danke und Allen noch einen schönen Sonntag

  • Hallo zusammen,


    ich hatte vor gut 5 Monaten bei einem gewerblichen VK etwas über eBay ersteigert.
    Kaufabwicklung ist vollständig abgeschlossen und positive Bewertung gab es vom VK ebenfalls.
    Die Zahlung erfolgte über Paypal mit automatischer Berechnung des Gesamtbetrages.
    Im Auktionstext werden Versandkosten genannt, für die Kaufabwicklung hat der VK aber scheinbar vergessen die Versandkosten korrekt zu hinterlegen (ist mir damals ehrlich gesagt auch gar nicht aufgefallen).


    Auf der Rechnung sind Versandkosten auch nicht separat ausgewiesen.


    Daher frage ich mich nun, ob ich verpflichtet bin diese Kosten rückwirkend noch zu zahlen?


    Danke schon mal für Eure Tipps! :)

  • Echt jetzt ....? ;)


    Wenn der Verkäufer dich in freundlichem Ton darum bittet, weil er es vergessen hat und es ihm nun nach 5 Monaten aufgefallen ist, könntest du ihm die Versandkosten einfach zahlen, die du ja im Auktionstext auch wahrgenommen hast. Denn du bist doch ein freundlicher, ehrlicher Mensch, der bestimmt auch schon mal was vergessen hat ...


    Aber es ist ja in deinem Beitrag noch nicht mal klar, ob der Verkäufer dich überhaupt gebeten hat. Vielleicht hat er es auch längst als eigenen Fehler abgehakt ... - dann halt nix machen.

    Mit Grüßen ...

  • Oh je, da hab ich wirklich was wichtiges vergessen. :)


    Habe heute eine E-Mail erhalten, dass ihnen aufgefallen ist, dass ich damals keine Versandkosten gezahlt hätte und dies nun nachholen solle. War jetzt nicht besonders freundlich, eher sehr neutral geschrieben.
    Ich hätte grundsätzlich kein Problem mit der nachträglichen Zahlung, nur war der Händler bei der Lieferung der Ware mir gegenüber bereits relativ unfreundlich aufgetreten, da mache ich mir nun natürlich über mögliche Optionen meine Gedanken. ;)


    Dass für den Artikel Versandkosten anfallen, ist mir damals nicht aufgefallen. Habe die Auktion vorhin nochmal angesehen und erst dort den Fehler bemerkt. Im Langtext ist eine Matrix abgebildet und durch ein komplexes System (verschiedene Artikelgruppen, Sofortkauf oder Auktion) bestimmen sich die Versandkosten. Kostenloser Versand ist dabei auch durch die verschiedensten Kombinationen möglich.
    Dadurch, dass in der Kaufabwicklung keine Versandkosten genannt wurden und auf der Rechnung auch keine ausgewiesen sind (stand explizit Versand kostenfrei), habe ich mich damit auch nicht weiter befasst.

  • Zitat

    Original geschrieben von SPONGEB0B
    Oh je, da hab ich wirklich was wichtiges vergessen. :)


    Habe heute eine E-Mail erhalten, dass ihnen aufgefallen ist, dass ich damals keine Versandkosten gezahlt hätte und dies nun nachholen solle. War jetzt nicht besonders freundlich, eher sehr neutral geschrieben.
    Ich hätte grundsätzlich kein Problem mit der nachträglichen Zahlung, nur war der Händler bei der Lieferung der Ware mir gegenüber bereits relativ unfreundlich aufgetreten, da mache ich mir nun natürlich über mögliche Optionen meine Gedanken. ;)


    .


    War es ein Kühlschrank mit Spedition oder eine SD-Karte als Brief ?
    Über was reden wir ? 4,90 ?
    Zahl es und schlaf ruhig.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Jetzt hab ich mich auch mal übers Ohr hauen lassen.


    Ich habe bei Ebay 5 defekte Nespresso Milchaufschäumer gekauft, weil ich selber einen defekten habe und eine intakte Platine aus dem Gerät brauche.


    Link zum Angebot


    Heute habe ich das Paket erhalten und musste feststellen, dass sie nicht "teilweise zerlegt" sind, sondern alle bereits geöffnet und zerlegt waren. Alle haben einen Platinendefekt. Teilweise sind die Geräte nicht wieder vollständig zusammengebaut. Eine Platine ist mit dem Vermerk defekt versehen.


    Lange Rede kurzer Sinn: Die Dinger wurden bereits professionell ausgeschlachtet.


    Nun habe ich das getan, was ich schon vorher hätte tun sollen. Ich habe guguckt, was der Verkäufer sonst so verkauft. Und siehe da: Der Verkäufer zerlegt wohl regelmäßig Nespresso Maschinen und verkauft die Teile bei Ebay. Er scheint also nicht so unwissend zu sein, wie er in der Beschreibung tut und er wäre sehr wohl in der Lage gewesen die Geräte zu testen. Trotz alledem ist er als privater Verkäufer angemeldet.


    Wie würdet ihr vorgehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Jetzt hab ich mich auch mal übers Ohr hauen lassen.


    Wie genau? Du hast defekte Ware gekauft und solche bekommen. So what?!

    Zitat


    Wie würdet ihr vorgehen?


    Mich beim Verkäufer bedanken, dass man das bekommen hat, was man bestellt hatte.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich habe defekte Ware gekauft, bei der der Eindruck vermittelt wird, dass die irgendwo aufgesammelt wurde und der Verkäufer keine Ahnung davon hat.


    In Wirklichkeit ist der Verkäufer Profi und zerlegt ständig solche Geräte und wenn man sich seine aktuellen und beendeten Auktionen anschaut, sieht mir das auch nach gewerblichem Ausmaß aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    In Wirklichkeit ist der Verkäufer Profi und zerlegt ständig solche Geräte und wenn man sich seine aktuellen und beendeten Auktionen anschaut, sieht mir das auch nach gewerblichem Ausmaß aus.


    So sehe ich das hier auch. Mein Vorgehen wäre:
    Anschreiben und Rückabwicklung (Zug um Zug) verlangen. Dann mal schauen, wie er drauf reagiert.

  • Nichts. Er hat defekte Ware verkauft, so wie im Kaufvertrag beschrieben. Daher ist es zunächst (!) egal, ob er gewerblich handelt, oder nicht.
    Sachmängel kann Andy nicht geltend machen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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