Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?


    Ich habe für meine Auktionen vor etlichen Jahren mal folgenden Text übernommen:
    "Bei dieser Auktion handelt es sich um eine Privatauktion. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft, dies bedeutet: Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals Gewährleistung), dass ab dem 01.01.2002 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe hier Waren als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung und zusätzlich einen Umtausch grundsätzlich aus! Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Regeln einverstanden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!"

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Das ist zwar jetzt kein Problem, aber ich würde mal gerne eure Meinung dazu hören:


    Ich habe am Sonntag einen Artikel verkauft. Der Käufer hat dann auch gleich eine e-Mail geschrieben, in der er schreibt, dass er das Geld überwiesen habe und ich ihm eine e-Mail schreiben solle, wenn ich den Artikel versendet habe.
    Gestern ist dann das Geld auf meinem Konto gewesen und heute habe ich den Artikel verschickt. Jetzt wollte ich den Artikel eben auf eBay als verschickt markieren und dabei wurde mir angezeigt, dass der Käufer gar nicht mehr bei eBay angemeldet ist. Das finde ich jetzt etwas komisch.


    Wo normalerweise bei eBay Mitgliedern die Anzahl der Bewertungen in Klammern hinter dem Nicknamen steht, stand bei ihm nur "privat". Angemeldet war der auch erst seit September.


    Ist das irgendwie eine bekannte Masche? Normalerweise dürfte eine Rücklastschrift seiner Überweisung ja auch nicht mehr möglich sein, oder? Bin grad aufgrund dieser merkwürdigen Umstände nur etwas verunsichert.

  • Hallo,


    wenn er überwiesen hat, kann er das Geld normalerweise nicht mehr zurück holen.
    Nur wenn Du bei ihm abbuchen würdest, dann könnte er sich das Geld wieder holen. :)

    Gruß aus dem alten Römerdorf <3


    Handy´s: Samsung Galaxy S8 & Tab A 2019 - zus. S5, S4Mini & S2 für (egal) ;)

    Tarif: O2 Free S

  • Metzger: wie hat der Käufer denn bezahlt? Überweisung oder Paypal?


    Dein Sachmängelausschluss dürfte unwirksam sein, wie bei den meisten. Selbst die spezialisierten Juristen können meines Wissens aufgrund aktueller Rechtsprechung keine allgemeine Ausschlussklausel formulieren. Das hängt dann vom Richter ab...


    Wenn ich richtig liege, trägt das Versandrisiko eh der Käufer, A hat einen Zeugen, lediglich eine negative Bewertung und/oder etwas Stress mit Paypal könnte nervig sein.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Dein Sachmängelausschluss dürfte unwirksam sein,

    Ist er insofern das er immer den gleichen Text kopiert.
    Wenn du einfach schreibst das du als Privatperson kein Gewährleistung übernimmst ist das schon ok.
    Aber nicht immer diesen Bullshit mit neuem Recht usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ist er insofern das er immer den gleichen Text kopiert.
    Wenn du einfach schreibst das du als Privatperson kein Gewährleistung übernimmst ist das schon ok.
    Aber nicht immer diesen Bullshit mit neuem Recht usw.


    Klingt bei dir irgendwie absolut nicht fundiert. Kannst du das belegen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Klingt bei dir irgendwie absolut nicht fundiert. Kannst du das belegen?


    Zu "immer der gleiche Text" hab ich im Kopf, dass das durch die fortwährende Verwendung über Auktionen hinweg als AGB verstanden werden kann und der Ausschluss sich dadurch aufhebt.



    edit:


    erstbester Fund


    Zitat

    http://www.anwalt.de/rechtstip…-pkw-und-ebay_026567.html


    2. Nehmen wir an, es sind keine Garantien abgegeben worden. Hier taucht dann das nächste Problem auf: Der Ausschluss der Gewährleistung muss auch umfassend wirksam sein. Viele Anbieter versuchen, wie beschrieben, mit ein bis zwei Sätzen am Ende des Angebotstextes die Gewährleistung auszuschließen. Aber auch private Anbieter können, wenn sie eine gleichlautende Klausel in mehreren Auktionen wieder verwenden, so eine sog. AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) schaffen. Diese AGB entsprechen oftmals nicht den Regelungen zur Zulässig- und Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind so unwirksam. Achtung: Sind auch nur Teile einer Klausel unwirksam, wird dadurch in der Regel die ganze Klausel hinfällig und es besteht dann per Gesetz Gewährleistung, weil sie eben nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

  • Sehe ich es richtig, dass der Ebay bzw. Paypal Käuferschutz beim Kauf von Konzerttickets NICHT gilt?
    Bei der Auktion wird komischerweise eingeblendet


    Zitat

    Sicherheit: Ebay Käuferschutz
    Bei Bezahlung mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte


    Oder wird das pauschal bei jeder Auktion angezeigt, auch wenn nach den Käuferschutz AGB kein Käuferschutz gilt?

  • Beobachtet noch jemand in letzter Zeit einen massiven Anstieg der Nichtzahler auf eBay? Gerade bei Kleinkram, der mir zu schade für den Müll ist, bekomme ich oftmals keinen Zahlung.


    Komische Leute. :rolleyes:

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Beobachtet noch jemand in letzter Zeit einen massiven Anstieg der Nichtzahler auf eBay? Gerade bei Kleinkram, der mir zu schade für den Müll ist, bekomme ich oftmals keinen Zahlung.


    Komische Leute. :rolleyes:


    Bietest Du paypal an?

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