ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen?
Ich habe für meine Auktionen vor etlichen Jahren mal folgenden Text übernommen:
"Bei dieser Auktion handelt es sich um eine Privatauktion. Der Artikel wird wie beschrieben von Privat verkauft, dies bedeutet: Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals Gewährleistung), dass ab dem 01.01.2002 Gültigkeit hat, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe hier Waren als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung und zusätzlich einen Umtausch grundsätzlich aus! Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Regeln einverstanden. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!"