ebay Kauf?
ZitatOriginal geschrieben von Bilo
Würde ich ja machen, nur leider rückt er seine Adresse nicht raus
:confused:
Ebay Problemthread, d.h. die Adresse sollte doch vorhanden sein.
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ebay Kauf?
ZitatOriginal geschrieben von Bilo
Würde ich ja machen, nur leider rückt er seine Adresse nicht raus
:confused:
Ebay Problemthread, d.h. die Adresse sollte doch vorhanden sein.
Oh, sorry, natürlich :gpaul:
Habe ich ganz vergessen
Mal ehrlich: Was will man sich da sen Stress antun mit Vertragserfüllung und Klageweg, wegen der paar eur.
Wenn er wirklich nicht will, wird er nicht liefern und so ein Titel über vielleicht 100eur ist nur was für Leute mit zu viel Zeit (und Geld für den bis dahin beschrittenen Klageweg mit unsicherem Ausgang).
Einfach bei Paypal nicht gelieferten Artikel melden, dann gibts spätestens nach ein paar Wochen das Geld zurück, wenn der VK nicht nachweisen kann, dass im Online-Tracking genau die PP-Käuferschutzadresse eingetragen ist. Also alles völlig problemlos.
Mann kann dann noch negativ bewerten (kannst du auch jetzt gleich machen, da der Ausgang der Sache absehbar ist), der Typ hat ja wohl noch keine Bewertungen als VK (nur als Käufer), so dass ihm das auch ziemlich egal sein dürfte.
Du kannst ihm dann ja anbieten, dass du die negative BW zurück nimmst, wenn er der PP-Rückabwicklung sofort zustimmt, dann musst du nicht die paar Wochen auf den Abschluss des Käuferschutzverfahrens warten.
Bloss kein Drama aus der Sache machen...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von stefan3
Mal ehrlich: Was will man sich da sen Stress antun mit Vertragserfüllung und Klageweg, wegen der paar eur.
Wenn er wirklich nicht will, wird er nicht liefern und so ein Titel über vielleicht 100eur ist nur was für Leute mit zu viel Zeit (und Geld für den bis dahin beschrittenen Klageweg mit unsicherem Ausgang).
Einfach bei Paypal nicht gelieferten Artikel melden, dann gibts spätestens nach ein paar Wochen das Geld zurück, wenn der VK nicht nachweisen kann, dass im Online-Tracking genau die PP-Käuferschutzadresse eingetragen ist. Also alles völlig problemlos.
Mann kann dann noch negativ bewerten (kannst du auch jetzt gleich machen, da der Ausgang der Sache absehbar ist), der Typ hat ja wohl noch keine Bewertungen als VK (nur als Käufer), so dass ihm das auch ziemlich egal sein dürfte.
Du kannst ihm dann ja anbieten, dass du die negative BW zurück nimmst, wenn er der PP-Rückabwicklung sofort zustimmt, dann musst du nicht die paar Wochen auf den Abschluss des Käuferschutzverfahrens warten.
Bloss kein Drama aus der Sache machen...
Da kann man geteilter Ansicht sein. Natürlich sind es einerseits "nur ein paar Euro", aber andererseits nerven (private) Verkäufer doch mächtig, die meinen, dass sie sich nicht an geltendes Recht halten müssen und die Sache aussitzen können, weil den meisten Leuten der Aufwand zu groß ist.
Ähnliches habe ich derzeit im Bekanntenkreis: Auktionsbetrag war Verkäufer offensichtlich zu niedrig (2€ statt 14€ Sofortkauf) und wollte den Kauf wegen unmöglicher Lieferung rückgängig machen. Dem wurde natürlich nicht zugestimmt, für Verkäufer war die Sache erledigt. Doof für den Verkäufer nur, dass der Artikel auch in einem anderen Portal angeboten wurde/wird. Nun gibts halt Post vom Anwalt... Das Beste ist noch, dass der Verkäufer sich über die negative Bewertung beschwert...
Würdet ihr sagen bei einem Streitwert von 525€ lohnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung? Die Sache ist, ich bräuchte das Gerät dringend, weil ich paar wichtige Sachen fur die Uni machen muss.
Ob sich das "lohnt", musst du schon selber wissen. Jeder geht mit seiner Zeit anders um, manche streiten sich gerne, anderen bereitet das schlaflose Nächte.
Nur, von dem Gedanken das Gerät bald für die Uni verwenden zu können, solltest du dich lösen. Wenn das ganze tatsächlich vor Gericht geht, hast du deinen Abschluss schon dreimal in der Tasche, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Ein Streitwert von 525? So groß war der Unterschied oder der Kaufpreis?
Das ist der Kaufpreis, der Unterschiedsbetrag, wenn ich mir das Notebook samt allem Zubehör nochmal anschaffen müsste beträgt ca 1000€
da würde ich schon rechtlich aktiv werden...
Ist natürlich noch die moralische Frage, ob man aus dem Irrtum eines privaten VK (der sich wohl einfach nicht richtig über aktuelle Gebrauchtpreise und Risiken bei ebay-Aktionen im Vergleich zu anderswo informiert hat) über den Klageweg einen erheblichen Gewinn schlagen will.
Wer bei so etwas klagt, anstelle gewissermassen dem Nachbarn seinen Irrtum zu gewähren, sollte sich beim nächsten mal nicht über Abmahnanwälte aufregen, die ja auch nur den rechtlich einwandfreien Klageweg ausnutzen und damit ganz legal Privatleute ausnehmen.
Abgesehen davon ist der Ausgang des Klageverfahrens völlig offen, sowohl zeitlich, als auch im Ergebnis.
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