Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • ich persönlich finde dieses urteil schwachsinnig und ich kann nachvollziehen, wenn man keine lust hat, dies umzusetzen. bei dem angebot wurde schließlich immer von einer festen laufzeit ausgegangen.


    als moralisch verwerflich würde ich es nur ansehen, wenn eine auktion vorzeitig beendet wird, weil kein vernünftiger preis absehbar ist. bei einem iphone 5 dürfte dies nicht der fall sein. hier wird immer ein vernünftiger preis erzielt, wenn die auktion bis zum ende läuft.


    wie dem auch sei. die möglichkeit dieses urteil zu umgehen, wird in dem artikel ja auch gleich genannt.
    davon würde ich gebrauch machen. per email OHNE bezugnahme auf seine email. also ganz nüchtern eine anfechtungserklärung mit vernünftigen grund abliefern.


    die postadresse würde ich dem typen garnicht erst mitteilen. imho dürfte er die noch nicht haben, so dass er sich diese erstmal langwierig bei ebay besorgen müsste.


    kommt dann was per post, kannst du davon ausgehen, dass er es wohl ernst meint. dann kannst du dir immernoch überlegen ob du ihm was anbietest oder es drauf ankommen lässt.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    die Frage ist eher, ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann die Auktion vorzeitig zu beenden um Gebühren zu sparen, denn genau darum und nur darum geht es, alles andere sind Schutzbehauptungen


    ... ernsthaft jetzt!?


    Ich kann ja nur für Mich sprechen - bei mir ging's definitiv NICHT ums "Gebührensparen" - is' ja auch egal. Wollte nur meinen Beitrag zum Thema geben u. dem User mit dem entsprechenden Problem bestätigen, dass der Gegenüber im "Recht" ist. Mehr nicht.

    | MacBook AIR | 8GB | 512GB |
    | Apple iPhone 8 Plus | 64GB |


    37 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil IV - 01 "Treffer" in der TT-Vertrauensliste Teil V

  • Solche Aktionen zeigen eigentlich nur mal wieder eindrucksvoll wieseo man von Eb** mittlerweile lieber die Finger lassen sollte.


    Als VK hätte man sich den ganzen Stress sparen können wenn
    a) der Einstiegspreis nicht bei 1,- € gewesen wäre (kostet dann natürlich mehr Gebühren) oder
    b) einen Mindestpreis festgelegt hätte (natürlich auch nur wieder zum Wohle von Ebay)


    Wobei auch ein Mindestpreis bzw. das nichterreichen des Mindestpreises im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung hier den VK nicht schützt.


    Ein funktionierendes iphone 5 wird niemals für 1,- € (außer man hat versehentlich Sofortkauf falsch eingestellt) über den Tisch gehen, also ist das aus VK Sicht nur der Versuch die Gebühren so gering wie möglich zu halten. Auf der einen Seite nachvollziehbar - auf der anderen soll man dann aber auch nicht rummeckern wenn man damit dann auch mal auf die Nase fällt.

  • Deckelt das ganze doch mit einem Zweitaccount und beendet das Angebot dann. Wer ist denn so doof und beendet das Angebot vorzeitig bei einem fremden Höchstbieter ?!

  • Witzig, jetzt kommen wieder Tipps und Tricks, wie man sich vor den Folgen schützen soll (oder kann?), wenn man sich selbst nicht an die Regeln halten will. Aber wehe andere versuchen solche Tricks, dann gibt es gleich wieder einen Aufschrei. Sehen wir auch immer wieder in den "Erfahrungsthreads", wenn attraktive Mobilfunkangebote beendet oder storniert oder Kunden abgelehnt werden...


    Wenn ich mich für die Auktionsschiene entscheide, dann muss ich mich auch an die Regeln halten. Wie ich Dumpingpreise beim Verkaufsobjekt vermeide, wurde hier ja bereits erwähnt.


    Die Ausrede

    Zitat

    Ich habe es vorzeitg beendet weil ich spontan ins Ausland musste für ein paar Wochen.


    wird hier nichts bringen - eine Ergänzung der Auktion mit genau dem Hinweis "Ausland ... der Versand ist erst ab dem ... möglich, bitte bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind" wäre besser gewesen und hätte den Zweck erfüllt.


    Zumal wahrscheinlich auch ein "Versand aus dem Ausland" zumutbar für Dich gewesen wäre.


    Aufgrund der "förmlichen" Mail vermute ich, der Höchstbieter weiß genau, was er da macht und hat auch rechtssichere Beratung, d.h. man sollte davon ausgehen, dass der Höchstbieter auch bereit ist, sein Recht einzuklagen. Wenn er mit der Materie einigermaßen vertraut ist, und/oder das "Spielchen" schon ein paar Mal durchgezogen hat, ist das für ihn kein Aufwand.


    Dir kann man raten, Dich entweder mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der den Einzelfall prüft (insbesondere auch den bei ebxx hinterlegten Grund für den Abbruch der Auktion sowie die bisherige Kommunikation über ebassoder E-Mail mit dem Höchstbieter berücksichtigt - vielleicht hast Du da schon ein "Eigentor" geschossen). Der erzählt Dir auch im Anlaufgespräch, welche Kosten auf Dich zukommen.


    Oder Du einigst Dich außergerichtlich auf einen Vergleich (wobei ich davon ausgehe, dass der "erfahrene Höchstbieter" den Verkäufer hier "über den Tisch ziehen wird").


    Oder Du lässt es drauf ankommen, und versuchst das ganze auszusitzen (und lässt Dich ggf. verklagen).


    Ich ärgere mich übrigens auch, wenn ich bei einer interessanten ebxx-auktion mitbiete, nur um festzustellen, dass der Verkäufer die Auktion "aus welchen Gründen auch immer" (meist sind es ja die gleichen) vorher beendet und empfinde das als unfair.


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    ...
    Mich wundert halt nur diese förmliche erste Kontaktaufnahme, kenne ich so von den wenigsten ebay Nutzern.
    ...


    Bedauerlicherweise ... aber die "Psychos" sind bei Ebay einfach in der Überzahl. :p



    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    ...
    Es ist schon eine Masche, ...


    Eine "Masche", die sich durch mein wahres Leben zieht und die ich mir auch im Internet viel öfter wünschen würde. Für mich ist nichts anstrengender, als die Kommunikation mit kognitiven Flachzangen ...



    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    ... was auch oft in den ebay Foren diskutiert wird, ...


    Leider erfolglos ... die Fähigkeit, auf sachlicher Ebene zu kommunizieren, lässt sich nicht einfach "herbeidiskutieren". :D


    Frankie

  • @stangelwirt:


    Ist dein Posting ernstgemeint?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • suchs dir aus.


    ich kann jetzt immerhin nachvollziehen, weshalb jemand 1/10 des wertes bietet und danach nichts mehr kommt. bislang dachte ich, es gibt noch naive, die wirklich meinen, bei ebay ein iphone für 50€ zu bekommen.


    scheinbar haben sich hier aber bereits einige "spezis" darauf spezialisiert und bieten überall mal mit, in der hoffnung einen idioten abzufischen, der sein angebot vorzeitig beendet...
    spätestens wenn diese praxis geläufig wird, wird das ein schnelles ende finden...

  • Diese "Praxis" trifft aber nur die "Idioten" welche ein Angebot so beenden. Ich gebe es zu das ich es auch schonmal getan habe weil ich das Ding deutlich vor Auktionsende sofort Bar Kralle verkaufen konnte. Und das hat dann halt mein Hund gedeckelt... So what ?
    Und ich rege mich dann aber auch nicht darüber auf wenn Auktionen vorzeitig beendet werden. Und das kam auch schonmal vor.


    Ärgerlich wäre es für mich nur ein wenig wenn das 10 Minuten vor Ende passiert wenn ich bei einem interessanten Angebot evtl. direkt davor sitze und Zeit investiere. Aber wenn ich Biete und die Auktion wird 5 Tage vorher beendet... ehrlich... drauf gesch*. Zu diesem Zeitpunkt mache ich mir eh keine weiteren Gedanken über den Verlauf.

  • das mit den "10 Minuten vor Ende" hat mich auf die Idee gebracht, bei eBay nachzusehen, ob das überhaupt möglich ist.
    http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html


    Nun ist es so, dass es eigentlich nur bis 12 Stunden vor Ablauf möglich ist, sein Angebot zu vorzeitig beenden.
    Gibt es bei weniger als 12 Stunden bis Ende einen Bieter, so ist dann seitens ebay zwingend an den Höchstbietenden zu verkaufen.


    Dies finde ich so auch angemessen. Nicht jedoch, wenn man sein Angebot regulär beendet, und dann kommt jemand mit der rechtskeule und will sich ein schnäppchen erschleichen.


    Im Umkehrschluss zu dem genannten Urteil, müsste man dann ja auch gegen Käufer vorgehen können, die Ihr Gebot zurücknehmen?

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