ich persönlich finde dieses urteil schwachsinnig und ich kann nachvollziehen, wenn man keine lust hat, dies umzusetzen. bei dem angebot wurde schließlich immer von einer festen laufzeit ausgegangen.
als moralisch verwerflich würde ich es nur ansehen, wenn eine auktion vorzeitig beendet wird, weil kein vernünftiger preis absehbar ist. bei einem iphone 5 dürfte dies nicht der fall sein. hier wird immer ein vernünftiger preis erzielt, wenn die auktion bis zum ende läuft.
wie dem auch sei. die möglichkeit dieses urteil zu umgehen, wird in dem artikel ja auch gleich genannt.
davon würde ich gebrauch machen. per email OHNE bezugnahme auf seine email. also ganz nüchtern eine anfechtungserklärung mit vernünftigen grund abliefern.
die postadresse würde ich dem typen garnicht erst mitteilen. imho dürfte er die noch nicht haben, so dass er sich diese erstmal langwierig bei ebay besorgen müsste.
kommt dann was per post, kannst du davon ausgehen, dass er es wohl ernst meint. dann kannst du dir immernoch überlegen ob du ihm was anbietest oder es drauf ankommen lässt.