Also sowohl mit Paypal als auch mit persönlicher Abholung bist du auf der sicheren Seite.
Persönliche Abholung kann übrigens immer verlangt werden, auch wenn es nicht angeboten wird.
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Also sowohl mit Paypal als auch mit persönlicher Abholung bist du auf der sicheren Seite.
Persönliche Abholung kann übrigens immer verlangt werden, auch wenn es nicht angeboten wird.
du solltest das bitte VOR dem gebot abklären, wenn du das so haben willst.
Ich hasse leute, die einfach mal ersteigern und dann irgendwelche bedingungen stellen wollen, die in der auktion nicht angeboten worden sind. das geht mal garnicht!
Die variante "Abholung" empfinde ich als die erfolgversprechendere... Wird barzahlung bei Abholung in der Artikelbeschreibung angeboten?
Ich würde allerdings erst einmal nicht erwähnen, das ich nicht aus Berlin bin...
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Also sowohl mit Paypal als auch mit persönlicher Abholung bist du auf der sicheren Seite.
Persönliche Abholung kann übrigens immer verlangt werden, auch wenn es nicht angeboten wird.
Das ist mir so nicht bekannt, verlangen kann man ja vieles.... Wo steht das denn?
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
du solltest das bitte VOR dem gebot abklären, wenn du das so haben willst.
Ich hasse leute, die einfach mal ersteigern und dann irgendwelche bedingungen stellen wollen, die in der auktion nicht angeboten worden sind. das geht mal garnicht!
Ich nehme das jetzt mal nicht so persönlich, dass du mich "hasst".
Man kann die Kirche aber wirklich mal im Dorf lassen. Ich stelle ja keine Bedingungen, dass er bessere Fotos zeigt und ich es mir dann überlege oder erwarte Zubehör, dass nicht in der Auktion steht.
Wer ernsthaft etwas gegen persönliche Abholung hat gehört nicht auf die Plattform eBay. Und nett nach Paypal fragen sollte ja auch nicht so das Thema sein. Achja, mir ist es lieber, dass mich jemand für mein Handeln hasst, als mehrere hundert Euro in die Wildnis zu überweisen. :top:
Wenn ich Abholung nicht reinschreibe dann will oder kann ich das als VK auch nicht anbieten.
Ein Paket kann ich von überall verschicken, Abholung an der bei Ebay hinterlegten Adresse kann man u.U. aber nicht zeitnah gewährleisten. Du bist zufällig nächste Woche in Berlin der VK aber vielleicht zufällig dann gerade in München und dann?
Insofern ist der Hinweis solche Sonderlocken wenn sie nicht explizit in der Auktion angeboten werden mit dem Anbieter zu klären bevor man etwas ersteigert.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Also sowohl mit Paypal als auch mit persönlicher Abholung bist du auf der sicheren Seite.
Persönliche Abholung kann übrigens immer verlangt werden, auch wenn es nicht angeboten wird.
Nein, definitiv nicht. Einfach vorher fragen nicht hinterher.
ZitatOriginal geschrieben von hsvrules999
Wer ernsthaft etwas gegen persönliche Abholung hat gehört nicht auf die Plattform eBay.
Du verwechselst Ebay mit Ebay-Kleinanzeigen.:D
Du bist zufällig in Berlin der Verkäufer aber nicht oder muss evtl arbeiten Oder hat kein Bock auf fremde Leute in der Wohnung.
ZitatOriginal geschrieben von hsvrules999
Und nett nach Paypal fragen sollte ja auch nicht so das Thema sein.
Fragen kostet nichts. Biete doch an die zusätzlichen Payplagebühren (~2,2%) zu übernehmen :top:
Wenn ich Zeit hab dann biete ich auch Abholung an, aber nur in einem Zeitfenster von max 30-60 Minuten zu einer Uhrzeit die mir passt.
Persönlich Abholung kann dann nicht verlangt werden, wenn diese vorher ausdrücklich ausgeschlossen wurde – so wird ein Schuh draus.
ZitatOriginal geschrieben von hsvrules999
Man kann die Kirche aber wirklich mal im Dorf lassen. Ich stelle ja keine Bedingungen, dass er bessere Fotos zeigt und ich es mir dann überlege oder erwarte Zubehör, dass nicht in der Auktion steht.
du kannst den verkäufer fragen was du willst. aber BEVOR du bietest. wo ist das problem?
es gehört sich nicht, erstmal zu bieten und dann mit irgendwelchen forderungen anzukommen.
wenn du hinterher forderungen stellst und er nicht drauf eingeht, lässt du den kauf platzen. dann darf er die ganze auktion nochmal starten inkl. rückabwicklung bei ebay etc.
das ist ziemlich nervig und kann ganz einfach verhindert werden, indem man einfach VORHER die fragen klärt.
das dürfte ja wohl nicht zuviel verlangt sein...
ZitatOriginal geschrieben von josidb
Das ist mir so nicht bekannt, verlangen kann man ja vieles.... Wo steht das denn?
Das wurde erst letztens entschieden. Das genaue Urteil habe ich grad nicht zur Hand, wird sich aber schon finden.
Also wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann man die Abholung verlangen.
Edit: hier hab ich den Leitsatz:
Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung bezüglich der Übergabe einer ersteigerten Sache bleibt es bei der gesetzlichen Regelung des BGB, so dass die Leistung in einem solchen Fall grundsätzlich an dem Ort zu erfolgen hat, an dem der Schuldner seinen Wohnsitz hat - also am Wohnsitz des Verkäufers.
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