ZitatOriginal geschrieben von Bilo
In der Auktionsbeschreibung stand klipp und klar, dass ich ein Widerrufsrecht habe. Auch eine separate Email des Verkäufers nach dem Kauf wies auf dieses Recht hin. Nun weigert er sich aber. Hätte er in der Auktion geschrieben, kein Rückgaberecht, hätte ich auch Abstand vom Angebot genommen.
Du kannst doch die Auktion aufrufen, wenn er die Beschreibung angepasst hat bekommst Du einen Hinweis und kannst die Ursprüngliche Beschreibung aufrufen. Um welchen Wert geht es überhaupt?