Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Genau so ist es!


    In den Anfangszeiten von PP war das mal anders, daher rührt wahrscheinlich die Unkenntnis.
    Vor drei oder 4 Jahren haben die allerdings ihr Geschäftsmodell umgestellt und bieten jetzt jedem Nutzer diesen erweiterten Käuferschutz, seit einigen Monaten sogar unabhängig davon, ob eine ebay-Ware oder was von einem anderen Händler bezahlt wurde.


    Damit ist PP nicht nur ein Zahlungsdienstleister, sondern ein Treuhand- (escrow-) Service für den Kunden und die Nutzung für jeden Zahlungspflichtigen empfehlenswert, auch bei Transaktionen innerhalb Deutschlands.


    Ob ein VK im Interesse seiner Kunden einen escrow-service anbieten möchte, mit den für ihn damit bestehenden Risiken, muss er selbst entscheiden.

  • Folgender Fall:
    Eine Sitzgarnitur fürs Auto wurde eingestellt bei ebay.
    Ich biete als erster und schreibe den VK parallel danach an, ob Sofortkauf möglich ist.


    Mehrere Stunden später bekomme ich die Mitteilung, dass mein Gebot gestrichen wurde und er schriebt mir, dass die Sitze bereits verkauft wurden.


    Ich hatte jetzt bei Internetrecht Rostock mal gelesen, dass trotzdem ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist, auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde. Dann eben zum aktuell letzten Höchstgebot.
    http://www.internetrecht-rosto…bot-vorzeitig-beenden.htm


    Hat das von euch schonmal jemand erfolgreich durchgesetzt?


    Hier war doch ein Anwalt im Forum, der auch selbst hier oft aktiv ist => Interesse an einem Mandat? RS-Versicherung vorhanden.

  • Selbst bei der aktuell gültigen Rechtsprechung bleibt das ne unsichere Kiste. Also lieber mal zum Weihnachtsfest nachsichtig und friedliebend sein anstatt mit so einem "Mist" Anwälte und ggf. Gerichte zu bemühen.

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Hier war doch ein Anwalt im Forum, der auch selbst hier oft aktiv ist => Interesse an einem Mandat? RS-Versicherung vorhanden.


    Übernehmen wir gerne, bitte kurze PN.

    ...


  • Du möchtest also für 1€ die Sitzgarnitur haben? Naja, wenn ich eine Auktion beende und außerhalb Ebays verticke. Dem pot. Kunde halt einfach nicht antworten anstatt aber zu sagen "ist schon verkauft" naja sorry.
    Was ich sowieso nicht verstehe ist warum Leute wenn ein Artikel per Auktion eingestellt wurde nach Sofortkauf fragen?
    Zumalvon diesen Leuten wenn man ihnen einen Preis nennt für den der Artikel gewöhnlich ausläuft eh nichts mehr hört. :eek:
    Zumal Sofortkauf für den VK noch mehr Ebay gebühren kostet wie bei 1€ Auktionen.


    Deine RS prüft schon ob eine Erfolgsaussicht besteht, bevor Sie Dir ein Deckungszusage geben.

  • Kann ich an der Rechtsprechung was ändern, wenn mit dem Gebot dann bei vorzeitiger Beendigung ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht?
    Ich habe mir das ja nicht ausgedacht...

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Ich biete als erster und schreibe den VK parallel danach an, ob Sofortkauf möglich ist.


    Wie ist das zu verstehen – die Möglichkeit zum Sofortkauf hatte der Verkäufer nicht regulär in sein Angebot aufgenommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    Kann ich an der Rechtsprechung was ändern, wenn mit dem Gebot dann bei vorzeitiger Beendigung ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht?
    Ich habe mir das ja nicht ausgedacht...


    Das ist so ja nicht zu 100% richtig. Das ist wie mit dem Auto welches deutlich unter Wert versteigert wurde.
    Wichtig ist was der VK bei Ebay angegeben hat um den Artikel zu beenden und nicht Dir in einer Mail geschrieben hat. Das kann man auch irgendwo nachlesen in dem Profil des VK.


    Dann könnte er den Vertrag immer noch wegen Irrtum anfechten. z.B. falschen Artikel eingestellt
    oder beschreibung war falsch oder, oder, oder ;)
    Es gibt die Sitzgarnitur doch sicherlich noch öffter auf Ebay? Einfach woanders bieten., ich würde mir den Stress nicht antun.

  • Bewertung eines nichtbezahlten Artikels


    Ich nutze eBay nur sehr selten und nun hat es mich auch das erste mal erwischt. Ich habe eine Uhr bei eBay verkauft, nur der Verkäufer hat nicht bezahlt. Er wurde mehfach angemahnt und nach 3 Wochen der Fall an eBay gemeldet. Auch hier hat sich nichts getan und der Fall wurde heute von mir geschlossen. Jetzt habe ich zwei Fragen:


    - lt. eBay erscheint die Nichtbezahlung im eBay-Account des Käufers als Negativmerkmal, jedoch habe ich solch einen Punkt nicht gefunden. Wo wird das vermerkt?
    - Ist es richtig, das ich den VK nicht (neg.) bewerten kann? Dort steht: "Sie können für diese Transaktion leider keine Bewertung abgeben. Die Bewertungsfunktion wurde deaktiviert, da kein Zahlungseingang vermerkt wurde." Was ist denn das für ein Mist???




    Danke Kai

  • Sichtbar ist dieses "Negativmerkmal" gar nicht. Man kann auch als Verkäufer schon seit sehr langer Zeit nur noch positive Bewertungen abgeben oder gar keine. Negativ oder Neutral ist nicht mehr vorgesehen.

    Viele Grüße
    Martin

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