Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ebay Problem mit Verkäufer


    Hi,


    ich habe gestern eine Vorladung erhalten.Zuerst war ich sehr erschrocken und konnte mir keinen Reim drauf machen weshalb und warum.
    Tatvorwurf :Unterschlag eines Handys.
    ´
    Nach langen überlegen viel mir ein worum es gehen könnte.
    Folgendes ist damals passiert.


    Ich kaufte im letzten Jahr ein Handy welches einen Wasserschaden erlitten hatte über Ebay(Privatverküfer und PayPal Zahlung).Habe dieses erhalten doch es wich sehr stark von der Beschreibung ab(Es fehlten Schrauben das Display war gebrochen usw...).
    Ich schrieb den Verkäufer an und versuchte das Problem so zu klären.Doch er weigerte sich nur einen Schritt auf mich zu zukomen.
    Ich schaltete den Ebay Käuferschutz ein.Dieser prüfte den Fall und endschied das ich das Gerät zurück senden soll.
    Jetzt ist mir leider was blödes passiert.Ich habe die OVP verloren ,also schrieb ich den Käufer an und sagte Ihm was mir passiert ist und das ich Ihm den Schaden erstezten wolle(ich schlug ihm 20€ vor).
    Zudem dachte ich mir rufst du bei Ebay an die werden da irgendeinen Rat haben.
    Ebay sagte mir Sie können da jetzt so erstmal gar nichts machen ich solle alles was ich habe dem Verkäufer zurück senden.Sie erstatten mir den vollen Preis und sobald ich das Geld habe soll ich dem Verkäufer einen Ausgleich zahlen.
    Nagut dachte ich mir machste das.
    Ich also alles was ich noch hatte eingepackt und versichert versendet (Ebay hat den Versandaufkleber gesponsort).
    Dachte damit hat sich alles.
    Neun Tage nachdem das Paket nachweislich ausgeliefert wurde, bekam ich eine Mitteilung vom Käufer das ,dass Paket leer gewesen sei und ich Ihm Sofort das Geld oder das Handy zusenden solle.
    Ich muss ehrlich gestehn ich habe diese Mail ignoriert.Dachte mir "lass ihn sich aufregen"


    So gestern bekamm ich die Vorladung und soll zu dem Fall Stellung beziehen.
    Einglück habe ich noch die Versandquittung aber zu meinem Entsetzten staht da nichts wirklich wichtiges drauf.Sendungsnr und Datum (kein Gewicht kein Empfänger NICHTS)Online kann man das Paket auch nicht mehr finden.Emails an DHL wurden mir auch nicht beantwortet.


    Kann mir irgendeiner sagen wie das alles weiter geht.Kennt evt.einer von euch solch eine Situation?
    Bin echt völlig deben der Spur.
    Vielen dank für eure Hilfe

  • Brauche mal eure Hilfe


    Hi,


    Ich hoffe hier ist das Ding richtig :D


    ich habe gestern eine Vorladung erhalten.Zuerst war ich sehr erschrocken und konnte mir keinen Reim drauf machen weshalb und warum.
    Tatvorwurf :Unterschlag eines Handys.
    ´
    Nach langen überlegen viel mir ein worum es gehen könnte.
    Folgendes ist damals passiert.


    Ich kaufte im letzten Jahr ein Handy welches einen Wasserschaden erlitten hatte über Ebay(Privatverküfer und PayPal Zahlung).Habe dieses erhalten doch es wich sehr stark von der Beschreibung ab(Es fehlten Schrauben das Display war gebrochen usw...).
    Ich schrieb den Verkäufer an und versuchte das Problem so zu klären.Doch er weigerte sich nur einen Schritt auf mich zu zukomen.
    Ich schaltete den Ebay Käuferschutz ein.Dieser prüfte den Fall und endschied das ich das Gerät zurück senden soll.
    Jetzt ist mir leider was blödes passiert.Ich habe die OVP verloren ,also schrieb ich den Käufer an und sagte Ihm was mir passiert ist und das ich Ihm den Schaden erstezten wolle(ich schlug ihm 20€ vor).
    Zudem dachte ich mir rufst du bei Ebay an die werden da irgendeinen Rat haben.
    Ebay sagte mir Sie können da jetzt so erstmal gar nichts machen ich solle alles was ich habe dem Verkäufer zurück senden.Sie erstatten mir den vollen Preis und sobald ich das Geld habe soll ich dem Verkäufer einen Ausgleich zahlen.
    Nagut dachte ich mir machste das.
    Ich also alles was ich noch hatte eingepackt und versichert versendet (Ebay hat den Versandaufkleber gesponsort).
    Dachte damit hat sich alles.
    Neun Tage nachdem das Paket nachweislich ausgeliefert wurde, bekam ich eine Mitteilung vom Käufer das ,dass Paket leer gewesen sei und ich Ihm Sofort das Geld oder das Handy zusenden solle.
    Ich muss ehrlich gestehn ich habe diese Mail ignoriert.Dachte mir "lass ihn sich aufregen"


    So gestern bekamm ich die Vorladung und soll zu dem Fall Stellung beziehen.
    Einglück habe ich noch die Versandquittung aber zu meinem Entsetzten staht da nichts wirklich wichtiges drauf.Sendungsnr und Datum (kein Gewicht kein Empfänger NICHTS)Online kann man das Paket auch nicht mehr finden.Emails an DHL wurden mir auch nicht beantwortet.


    Kann mir irgendeiner sagen wie das alles weiter geht.Kennt evt.einer von euch solch eine Situation?
    Bin echt völlig deben der Spur.
    Vielen dank für eure Hilfe

  • Wie soll man denn eine Sache, deren Eigentümer man ist unterschlagen?


    20€ Schadensersatz für eine verlorene OVP?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich denke das kommt daher weil Ebay den Kauf rückabgewickelt hat und ich das Telefon zurück senden sollte (Habe ja auch das Geld erhalten)
    Leider wie schon geschrieben ist die OVP weg ,die wollte ich Ihm bezahlen war ja auch mein Fehler.
    Aber das ich Ihm das Handy zurück schicke und Ihm noch das Geld in Rach.. werfen soll finde ich sehr frech.


    Hab jetzt erstmal alles was ich noch vom Vorfall habe ausgedruckt werde das am besten mit zur Polizei nehmen,oder soll ich gar nichts sagen ?

  • Hast du nun das Handy zurückgeschickt oder nicht?
    Die Verpackung ist doch erstmal uninteressant.


    Und du kannst mit Beleg nachweisen, dass du was versendet hast.
    Und auch, dass das was du versendet hast angekommen ist.

    stay hungry, stay foolish


    iPhone XS Max 256 GB Silber 
    iPad Pro 11" 64GB LTE Spacegrey 
    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Zitat

    Original geschrieben von handymaxi
    Ich denke das kommt daher weil Ebay den Kauf rückabgewickelt hat und ich das Telefon zurück senden sollte (Habe ja auch das Geld erhalten)


    Der Verkäufer hat dir am Handy Eigentum verschafft, indem ihr euch über den Eigentumsübergang auf dich geeinigt habt und er dir unmittelbarem Besitz am Handy verschafft hat.


    Seitdem bist du Eigentümer. Die Rückübertragung des Eigentums (im Wege der Rückabwicklung des Kaufvertrags) scheitert daran, dass dem Verkäufer (zumindest nach dessen Behauptung) das Handy nicht übergeben wurde.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von handymaxi
      Dauerposter


    Mhhh da ist schon was dran.
    Was sich bei mir als Problem in den Vordergrund drückt ist.
    Das was du schilderst ist ja BGB und weil nun die Polizei ermittelt ist es doch StGB.
    Greift das trotzdem oder kann ich keinen klaren gedanken mehr fassen :confused:


    Die Prüfung etlicher Straftatbestände nach dem StGB setzt die Prüfung zivilrechtlicher Vorfragen (nach den Regelungen des BGB wegen des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung) voraus.


    Der hier vorgeworfene Straftatbestand des § 246 StGB setzt die Zueignung einer fremden beweglichen Sache voraus. Diese Fremdheit der Sache ist nach den §§ 929ff. BGB zu bestimmen.


    Anmerken möchte ich auch noch, dass die bloße Nichterfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen (hier: Rückübertragung des Eigentums im Rahmen eines Rückgewährschuldverhältnisses) grds. nicht zu einer Strafbarkeit des Nichtleistenden führt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!