Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Ich habe mal eine Frage. Falls ich einen Artikel Stk.-Preis zu 80 €


    30-mal per Ebay(mtl.) verkaufe- kann ich dies privat machen ? Mir sind einige Auktionen aufgefallen wo es halt so läuft.


    Ich möchte niemanden anschwärzen aber solche Nerven hätte ich nicht. Ich habe die Meinung; nein geht rechtlich gesehen nicht.


    man "kann" alles, steuerlich ist das sicherlich bedenklich, das zuständige Finanzamt wird dir gewerblichen Handel "vorwerfen"

  • Ich frag mal hier, auch wenn es nicht direkt mit ebay zu tun hat.
    Ich habe über den Marktplatz eine Internetforums (nicht TT sondern ein anderes) etwas gekauft. Nach erhalt der Ware musste ich feststellen, daß diese in keiner Weise der Beschreibung entspricht. Das habe ich dem Anbieter mitgeteilt und wir haben uns auf Rückabwicklung geeinigt. Dabei wurde vereinbart, daß ich die Ware erst zurücksende, wenn das Geld erstattet ist.
    Das war am 9.1.12. Seit dem kommt kein Geld. PNs im Forum werden nicht gelesen.
    Also eine SMS geschrieben (Handynummer hatte ich) da wurde dann bei mir angerufen, sich umfangreich entschuldigt, und versprochen zu zahlen. Angeblich war die Überweisung schon bei der Bank, diese hätte aber wohl die Überweisung nicht bearbeitet.
    Aber auch danach ist kein Geld eingegangen.
    Am 8. Februar nochmal per SMS darauf hingewiesen. Wieder wurde versprochen zu Überweisen, wieder mit der Ausrede, daß die Bank die Überweisung nicht bearbeitet hätte.


    Ich habe mir jetzt überlegt, Online einen Mahnbescheid abzuschicken. Nur dauert da ja die Bearbeitung zwangsläufig etwas. Was passiert wenn in der Zeit bezahlt wird? Kann ich den Mahnbescheid dann irgendwie stoppen? Würden mir dann irgendwelche Kosten entstehen?


    Oder hat jemand eine andere Idee, wie man vorgehen sollte?


    Danke

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ich habe mir jetzt überlegt, Online einen Mahnbescheid abzuschicken. Nur dauert da ja die Bearbeitung zwangsläufig etwas. Was passiert wenn in der Zeit bezahlt wird? Kann ich den Mahnbescheid dann irgendwie stoppen? Würden mir dann irgendwelche Kosten entstehen?


    Das Gericht fängt überhaupt erst an den Antrag zu bearbeiten wenn die dafür notwendigen Gebühren vom Antragssteller vorausgelegt sind. Also ist da nichts mit stoppen oder Kosten einsparen.


    Grds. ist ein Schulder der bereits in Zahlungsverzug ist aber auch verpflichtet die Kosten für den Mahnbescheid zu übernehmen wenn er die Zahlung leistet bevor der Mahnbescheid zugestellt worden ist.


    Von daher um jegliche Diskussion über Verzug oder nicht abzuwürgen:
    Letzte Fristsetzung mit Androhung weiterer jur. Schritte und wenn auch diese Frist ungenutzt verstreicht kann man über den Mahnbescheid gehen. Ob man sich dann aber ggf. wg. 25,- € Gerichtskosten wieder mit dem Schuldner streiten will steht auf einem anderen Blatt.

  • Ebay Kauf kam beschädigt an


    Liebe Leute,


    ich habe eine Tischlampe gekauft. Der Schrim war gut verpackt, der Standfuss leider weniger. Nun habe ich das Paket geöffnet und der Standfuss ist defekt. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihn auf die Situation hingewiesen. Er schrieb folgendes zurück:
    Guten Tag Herr XXX, das ist ja ärgerlich und tut mir wirklich leid! Der Versand ist ja über die DHL versichert, ich würde Sie bitten, das Paket zur Post zu bringen und eine Schadensmeldung aufzugeben, denn wie Sie selbst sagen, war die Verpackugn ja wirklich nciht schlecht und kurios ist ja auch, dass der stabile Fuß und nicht etwa der zerbrechliche Glasschirm kaputt geht. Die kann man auch im Internet abrufen und vorbereiten. Dann bekommen Sie Ihr Geld direkt von der DHL erstattet. Ich habe das auch gerade mit einem Paket durch, hat geklappt, allerdings auch eine ganze Weile gedauert (2 Monate!). Mit freundlichen Grüßen,


    Ich hatte nach der privaten Mailadresse gefragt um ihr die Bilder vom Schaden zu schicken, hierauf geht sie gar nicht ein. Was kann ich machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was spricht dagegen, wie beschrieben vorzugehen? Wenn der private VK gut verpackt hat, trifft ihn keine Gewährleistungspflicht.


    edit: eine Sekunde zu spät. :-)


    Aber der Fuss war nicht gut verpackt. Ich glaube der war vorher schon kaputt, weil der SChirm komischerweise heile angekommen ist. Das ist nicht glaubwürdig.Versichert ist das Paket, aber warum muss ich als Käufer mich damit rumschlagen dann? Verstehe ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Wozu die private E-Mail-Adresse, wofür die Bilder vom Schaden?


    Ich wollte wissen ob sie sich für den Schaden interssiert.

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