Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Natürlich kannst du Zurücktreten sofern es ein Händler ist.


    Die Aussage das man von Onlinekäufen generell zurücktreten kann ist falsch.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Wieso? weil du schreibst das man von Käufen im Internet immer zurücktreten kann, das gilt natürlich nur wenn es ein Händler ist.
    Nicht zwinged bei Privatpersonen (...)


    Lediglich darauf wollte ich hinaus, mehr nicht :)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ok, danke . Ist ein Händler, aber ganz komisch. Artikelstandort ist angeblich Frankfurt, aber Ware kommt direkt aus HongKong. Und wenn ich den Artikel zurücksenden wollen würde, müsste ich ihn direkt nach Hong Kong senden :confused:


    Dann lieber gleich zurück, bevor man den Artikel erhält.

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • In dem Fall kommt der Artikel wohl auch aus Frankfurt, die Chinahändler haben hier mittlerweile "Zwischenlager".


    Habe letztens in China ein Datenkabel bestellt, das war auch in 2 Tagen hier (Postsendung,Deutsches Etikett ohne üblichen Zollaufkleber)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.


  • Eine Rückfrage hierzu noch: Ich habe gestern die Bearbeitung bzw. die Entfernung der Bewertung beantragt. Der Käufer (der davon ja informiert wird bzw. diese Anfrage erhält, genau wie ebay) hat diese natürlich abgelehnt und mich nur wieder auf den vorne genannten Paragraphen verwiesen.
    Wenn ich mich jetzt bereits von ebay abmelde und dann doch Post vom Anwalt kommen sollte - könnte mir das Ganze negativ ausgelegt werden? Quasi als eine Art "Eingeständnis"? In diesem Falle würde ich damit nämlich noch warten...

  • Ich würde trotzdem noch warten bis die Sache rum ist, schon alleine um nicht falschen Ehrgeiz auf der Gegenseite zu wecken! Die könnte das nämlich schon so auslegen wie du geschrieben hast...!
    Und mal ehrlich - was hast du davon wenn du dich jetzt schon statt erst in 4 Wochen abmeldest?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe mal eine Frage. Falls ich einen Artikel Stk.-Preis zu 80 €


    30-mal per Ebay(mtl.) verkaufe- kann ich dies privat machen ? Mir sind einige Auktionen aufgefallen wo es halt so läuft.


    Ich möchte niemanden anschwärzen aber solche Nerven hätte ich nicht. Ich habe die Meinung; nein geht rechtlich gesehen nicht.

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