Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich weiß nicht, welche Suchseite dir vorliegt. Vielleicht tendenziell die für die naiven ebay-Einsteiger?


    Ja, genau die. Es soll nämlich auch andere Käufer als unsereins geben, die sich das Objekt ihrer Begierde nicht "gezielt" nach "gewissen" "technischen Parametern" "filtern", sondern über die Standard-Suche gehen. Das sind die Leute, die du so abfällig als "naive ebay-Einsteiger" abtust. (Warum eigentlich?)

  • Weil es naiv ist, sich (wie du es beschreibst) hauptsächlich (oder gar gänzlich) von von dritter Seite gegebenen Definitionen, hier anhand von Suchkriterien, leiten zu lassen, ohne die konkreten Informationen des Verkäufers in seinem Angebot für seine Willensbildung zu verwerten.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Und deswegen müssen naive ebay-Einsteiger, gar solche bar jeder "Willensbildung", sich über den Tisch ziehen lassen, weil sie auf der simplen Suche nach neuen Geräten auf gebrauchte Angebote geführt werden - was eindeutig auf eine Nachlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist?

  • Zu einem Über-den-Tisch-Ziehen gehört ein subjektives Element, welches hier dem OP - auch von oberster Ebene - lediglich pauschal unterstellt wird.


    Und wie bereits dargestellt: Es gibt keine juristische und gattungsübergreifende Definition von "Neu". Demnach wird es auch ebay hier nicht gelingen, Rechtssicherheit zu schaffen. Schon gar nicht mit derart praxisfremden und widersprüchlichen Definitionsversuchen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Auch wenn viele hier eine andere Darlegung haben, finde ich es mit der Kategorie Neu nicht schlimm. Es kommt immer auf den Gesamtaspekt an und ich denke, ein Jurist würde genauso entscheiden. Sicherlich ist es immer am Ende negativ, wenn es mal wirklich zu Problemen kommt, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass hier klar und deutlich hervorgeht, was Sache ist.


    Aber das ist nur eine eigene Meinung. Ich hätte es bis Ende durchgezogen.


    Und noch was: das ist auch gängige Praxis. Ist ja echt nix neues, dass es unter Neu Sonstiges eingestellt wird:


    http://www.ebay.de/itm/SAMSUNG…m27c30baef3#ht_500wt_1156


    3 Monate altes Handy unter Neu-Sonstiges eingestellt.


    Oder das:
    http://www.ebay.de/itm/Samsung…m4600a3ef99#ht_571wt_1270


    2 Wochen alt! Wer soll schon glauben, dass er es "nur" auf Funktionalität geprüft hat.


    Was würde ein Richter zum letzten Fall sagen?


    Oder das hier:


    http://www.ebay.de/itm/Samsung…m3a6fe0c025#ht_500wt_1287
    Da steht: höchstens 1-2 Wochen in Benutzung!


    http://www.ebay.de/itm/Samsung…m3f131575a0#ht_717wt_1270
    2 Monate alt


    etc

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Zu einem Über-den-Tisch-Ziehen gehört ein subjektives Element, welches hier dem OP - auch von oberster Ebene - lediglich pauschal unterstellt wird.


    Ich hab gar nicht konkret von einem "OP" gesprochen (wen auch immer du damit meinst), sondern von x-beliebigen ebay-Einsteigern, den naiven.


    Zitat

    Und wie bereits dargestellt: Es gibt keine juristische und gattungsübergreifende Definition von "Neu". Demnach wird es auch ebay hier nicht gelingen, Rechtssicherheit zu schaffen. Schon gar nicht mit derart praxisfremden und widersprüchlichen Definitionsversuchen.


    ebay macht es schon ziemlich einfach, ein gebrauchtes Gerät nicht in der Kategorie „neu“ einstellen zu müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Ich hab gar nicht konkret von einem "OP" gesprochen (wen auch immer du damit meinst), sondern von x-beliebigen ebay-Einsteigern, den naiven.


    Du sprachst von einem Über-den-Tisch-ziehen. Dieses setzt zusätzlich zum objektiven auch ein subjektives Täuschungelement voraus, sei es von Seiten des OP oder von Seiten der Verkäufer der ebay-Schäflein nach dem Pankoweitschen Verbraucherleitbild.


    Zitat


    ebay macht es schon ziemlich einfach, ein gebrauchtes Gerät nicht in der Kategorie „neu“ einstellen zu müssen.


    Definiere abschließend, allgemeingültig und rechtssicher den Begriff "gebraucht"!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Du sprachst von einem Über-den-Tisch-ziehen. Dieses setzt zusätzlich zum objektiven auch ein subjektives Täuschungelement voraus, sei es von Seiten des OP oder von Seiten der Verkäufer der ebay-Schäflein nach dem Pankoweitschen Verbraucherleitbild.


    Das wird möglicherweise so sein, wie du hier sagst - und? Hab ich das negiert, oder hab ich das Gegenteil behauptet, oder wozu bringst du jetzt die Information?

    Zitat

    Definiere abschließend, allgemeingültig und rechtssicher den Begriff "gebraucht"!


    Ich muss kein "Voll"-Jurist sein um sagen zu können, dass die Kategorie "neu" lautet, aber gebraucht nicht neu ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Und noch was: das ist auch gängige Praxis. Ist ja echt nix neues, dass es unter Neu Sonstiges eingestellt wird:


    Vermutlich gehen diese Verkäufe in der Regel auch reibungslos über die Bühne.

  • wenn alle bei 70 150 fahren macht es das rechtlich gesehen nicht richtiger, es liegt dann beim Käufer, den Weg der Rückabwicklung zu gehen wenn er nicht zufrieden ist, schlimm dass hier so getan wird dass etwas richtiger sei, nur weil eine Mehrheit es tut

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe diesmal leider ein größeres Problem mit einem Verkäufer auf ebay.


    Vor Kurzem habe ich mir einen vermeindlich originalen Burberry Schal aus Kaschmir auf ebay ersteigert (bitte keine Kommentare zur Produktpiraterie auf ebay, erst wenn es einen selbst trifft, lernt man daraus :rolleyes: ). Sofort nach erhalt des Schals viel mir die minderwertige Qualität und schlechte Verarbeitung auf. Zudem sieht es so aus, dass unter dem jetzigen Burberrylabel früher mal ein anderes, größeres Label angebracht war.
    Leider war dies anhand von detaillierten Bildern in der Auktion nicht zu erkenen, der Verkäufer hatte Bilder von einem anderen (echten?) Schal verwendet.


    Nun bin ich auch gleich in einen Burberry Laden gegangen und habe mir dort, sowie auch beim Burberry Kundenservice in London bestätigen lassen, dass es sich um einen gefälschten Schal handelt.
    Dies habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, zusätzlich mit dem Wunsch, dass ich den Schal aufgrund der Umstände (Produktfälschung) zurückgeben möchte und eine Erstattung vom Kaufpreis samt aller angefallenden Portokosten verlange.


    Daraufhin erhalte ich vom Verkäufer nur eine lapidare Antwort, er würde den Schal aus Kulanz zurücknehmen und mir auch nur die Portokosten für den Hinversand erstatten. Zudem wolle er erst den Schal zurück, bevor er das Geld erstattet. Auf die Vorwürfe der Produkfälschung mit Vorsatz (da er in der Auktion andere Bilder verwendet hat) ging er gar nicht ein, erst nachdem ich bei ebay einen "Problemfall" geöffnet habe...


    Nun meine Frage, wie würdet Ihr hier weiter vorgehen? Drohen mit Strafanzeige wegen Produktpiraterie und Betrug scheint nicht beim Verkäufer anzukommen. Den Schal ohne vorherige Rückerstattung der Kosten möchte ich eigentlich nicht, da ich befürchte, hinterher ohne Schal und Geld dazustehen.



    Hat hier jemand einen Tipp für mich?

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. – Benjamin Franklin

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