Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Nehmen wir mal an, ich nehme es zurück. Muss ich den ***** Anwalt auch noch zahlen?


    Klar, dessen Einsatz war von dir zu verantworten.



    Was wird denn verlangt vom Anwalt? (Entgeld)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Klar, dessen Einsatz war durch dich zu verantworten.



    Was wird denn verlangt vom Anwalt?


    Von ihm wird bisher nichts verlangt. Ich krieg das kotzen! Nur weil da irgendeine eine blöde Kuh oberschlau spielen muss darf ich jetzt Geld latzen...was verlangt ein Anwalt für ein Schreiben bei einem Streitwert von 435,00 EUR?

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    ...Nur weil da irgendeine eine blöde Kuh oberschlau spielen muss...


    Vielleicht spielst du da ja oberschlau und hast einen gebrauchten Artikel als "Neu" eingestellt, um mehr Geld für zu bekommen? :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Was hat denn der Anwalt geschrieben, wenn die nur die Kohle für's iPad zurück wollen, ist doch alles paletti.


    /Edit: ich werd alt, schon wieder zu spät :o


    Gruß Kai


    Wenn er im ersten Brief nichts verlangt hat, kann er auch nichts weiterverlangen?

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Von ihm wird bisher nichts verlangt. Ich krieg das kotzen! Nur weil da irgendeine eine blöde Kuh oberschlau spielen muss darf ich jetzt Geld latzen...was verlangt ein Anwalt für ein Schreiben bei einem Streitwert von 435,00 EUR?


    falsch, weil du ungenau bzw widersprüchlich beschrieben hast, sieh es doch jetzt wenigstens ein, gelernt und gut ist, beim nächsten mal wird alles gut

  • Zitat

    Original geschrieben von DaniReu91
    Vielleicht spielst du da ja oberschlau und hast einen gebrauchten Artikel als "Neu" eingestellt, um mehr Geld für zu bekommen? :)


    Öhm, nö?! Das muss ich mir jetzt nicht unterstellen lassen. Ich bin dankbar für eure Hilfe, aber bin gerade echt auf 180!

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Wenn er im ersten Brief nichts verlangt hat, kann er auch nichts weiterverlangen?


    Kann er schon. Die Rechnung kommt dann zum Schluß ^^


    Er könnte nur dann nichts verlangen, wenn du noch nicht im Verzug wärst. Das bist du aber, da die Käuferin dich aufgefordert hat, und du abgelehnt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Öhm, nö?! Das muss ich mir jetzt nicht unterstellen lassen. Ich bin dankbar für eure Hilfe, aber bin gerade echt auf 180!


    genau das hast du aber getan, absichtlich oder nicht


    du bittest hier um Meinungen, bekommst sie und dann passen sie dir nicht


    die Rechnung vom Anwalt kommt dann schon noch, keine Sorge

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