Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Ganz nebenbei: Was sind denn das für Strampler, die so viel Geld kosten? Dolce? :D


    Steiff, die waren reduziert! :D


    Edit: Frau sagt, es handelt sich um eine Hose und eine Jacke!


    http://www.ebay.de/itm/2609020…m1439.l2649#ht_500wt_1180


    http://www.ebay.de/itm/2509398…m1439.l2649#ht_500wt_1180

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Gehen die dann auch über die Ohren oder wo ist sonst der berühmte Knopf angebracht? :D;)
    Hab grad mal gegooglet, ist ja unglaublich, wie teuer die sind.


    Zum Thema:
    Ich denke die Verkäuferin hat auf alles relevante in ihren Auktionen hingewiesen und Du wirst die Rücksendung zahlen müssen. Hier zählen die einzelnen Warenwerte. Sonst könnte man ja auch bei Kleinstartikeln, die man (potenziell) zurücksenden will, immer was Größeres mitbestellen, um die 40€ zu knacken und keinen (Rück)Versand zu zahlen. Egal. Ist zwar blöd, weil die Teile ja "gefühlt" irgendwie zusammen gehören. Aber sie wurden halt einzeln gekauft.

  • Die Rücksendekosten wurden hier korrekt auferlegt.


    Falls noch nicht zurückgeschickt: Pack die Teile in einen Groß-/Maxibrief, der unter Zeugen eingeworfen / aufgegeben wird.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Gehen die dann auch über die Ohren oder wo ist sonst der berühmte Knopf angebracht? :D;)
    Hab grad mal gegooglet, ist ja unglaublich, wie teuer die sind.


    Ja, da muss man schon mindestens ein Kind gleichen Geschlechts nachlegen, um auf eine akzeptable Kosten-Nutzen-Rechnung zu kommen! :D


    Leider habe ich die Sachen schon als DHL-Paket für 5,90 Euro verschickt, aber nützt ja nichts.
    Wenn die Verkäuferin im Recht ist, ist es o.k für mich. Danke euch!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ich habe gerade ein Thema, was mich beschäftigt.


    Und zwar habe ich einen Rucksack verkauft. Dieser ist neu und unbenutzt, bei der Auktionserstellung gibt es zum Schluss ein Feld, wo man einstellen kann, ob man eine Rückgabe anbietet oder nicht. Dieses Feld hatte ich bislang ignoriert, da ich aus der Vergangenheit in Erinnerung hatte, dass dieses Feld automatisch auf "keine Rückgabe möglich" stand. Dem war aber nicht so. Somit hab ich unbemerkt "die Rückgabeoption" angeboten.


    Ein bislang Seriöser Käufer, offenbart mir dann folgendes:


    Zitat

    Sie bieten Rückgabelrecht an und ich habe nicht vorsätzlich vor, die Ware zurück zu schicken aber für alle Fälle es ist besser es im Voraus geschrieben zu haben, dass die Annahme der Ware abhängig von meinem Urteil nach dem Erhalt ist. Ich muss sie prüfen können auf Verarbeitung, Material ecc....nur unter diesen Vorbehalt habe ich die Ware gekauft. Ich wiederhole, dies bedeutet nicht dass meine Voreinstellung negativ ist - weit entfernt! Ich freue mich sehr auf den Rücksack


    Ich bin erstmal platt und dann sendet er mir noch einen Screenshot, wo Fragen zu meinem Artikel mit vordefinierten Antworten erscheint. Thema Rückgaberecht. Der Standardtext dass Gewerbliche ein Rückgaberecht einräumen müssen, aber private nicht.


    Schlusssatz: Dieser Verkäufer bietet ein Rückgaberecht an. (also ich)


    Ich habe keine Konditionen in dem entsprechenden Feld für Rückgaben festgelegt, bin Privatverkäufer, aber habe im Auktionstext eine Rückgabe bereits ausgeschlossen.


    Bin ich nun verpflichtet, selbst wenn Ihm das Material des Rucksacks nicht gefällt, den Rucksack zurück zu nehmen? :confused:

  • Wie deutlich hätte der Verkäufer denn darauf hinweisen sollen?
    Offensichtlich in Rot geschrieben, damit es auffällt, und nicht in einer Menge Text versteckt. Wer zu blöd ist, das bisschen Text zu lesen, der sollte eigentlich zur Zahlung verurteilt werden.


    Dem Verkäufer wird das wohl nicht weiter weh tun, er meldet, daß der Käufer nicht bezahlt hat, und schon hat er seine Gebühren zurück.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Naja...zum einen sind die Gebühren auf 45€ gedeckelt, zum anderen wird er wohl einen nicht bezahlten Artikel melden und die Provision erstattet bekommen.
    Interessant wäre es (bei richtig gewählter Kategorie) sowas mal gerichtlich durchzusetzen :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Wie deutlich hätte der Verkäufer denn darauf hinweisen sollen?
    Offensichtlich in Rot geschrieben, damit es auffällt, und nicht in einer Menge Text versteckt. Wer zu blöd ist, das bisschen Text zu lesen, der sollte eigentlich zur Zahlung verurteilt werden.


    Dem Verkäufer wird das wohl nicht weiter weh tun, er meldet, daß der Käufer nicht bezahlt hat, und schon hat er seine Gebühren zurück.


    Schade dass der Verkäufer so harmlos davonkommt und zudem due Gebühren in dem Fall bei 45 Euro gedeckelt sind.


    Schon alleine die Tatsache, dass das Angebot den Anschein erweckt, dass es sich um ein Telefon handeln könnte (siehe Überschrift) ist eine Sauerei. Zudem braucht ja niemand wirklich eine Handyverpackung. Also ist die Tatsache die Verpackung zu verkaufen schon allein sehr dummdreist. Zudem hat er ja schon eine negative Bewertung im vergangenen Monat erhalten. Da war es ja noch dreister, da dort in aller Ausführlichkeit die Eigenschaften des Handys beschrieben wurden. Das man dann nur auf die Verpackung bietet, stand nur ganz klein am Ende des Textes. :mad:

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