Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Privatklagedelikt, fehlendes öffentliches Interesse an Anklageerhebung, Verweisung auf den Privatklageweg, Kostenvorschuss, Kostenrisiko, Aufwand.


    Wenn das Verfahren wirklich eingestell werden sollte, kann man sich immer noch überlegen, ob man auf dem Privatklageweg weitergeht. Kostenrisiko zum jetzigen Zeipunkt also nicht vorhanden. Angesichts der maßiven Beleidigungen, teilweise auch rassistischer Art, glaube ich auch nicht, dass das eingestellt wird. Da habe ich schon ganz andere viel harmlosere Beleidigungen gesehen, die vor Gericht gelandet sind.

  • Naja, die antisemitischen Parts sind schon heftig. Hat mich auch verwundert, dass das wieder(?) als "gängige" Beleidigung eingesetzt wird. :confused:
    Ich bin aber im Moment umso mehr erstaunt, dass er wohl insgesamt damit durchkommen wird. Obwohl ich den Fall an Ebay gemeldet habe (und auch nochmals so, dass sich der Kundenservice das persönlich anguckt), ist bisher nichts passiert, keine Accountsperrung wegen der Beleidigungen, keine Löschung des Angebots wegen der illegalen Machenschaften. Microsoft Deutschland interessiert sich auch Null dafür, dass sie auf diese Weise betrogen werden. Hat er also am Ende alles richtig gemacht...

  • Das dauert auch gern mal 3 Wochen, einen solchen Fall hatte ich mit einem Engländer, da verging ne ganze Weile eh ebay sich der Sache überhaupt angenommen hat, und das auch nur auf mehrmalige Anfrage. :flop:

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei eBay 2 Strampler für zusammen 41 Euro gekauft und widerrufen, da sie unserem Sohn nicht passten.


    Die Verkäuferin will uns die Rücksendekosten nicht erstatten, da sie ihrer Auffassung nach einzeln 40 Euro hätten kosten müssen, Kaufpreise waren 20 und 21 Euro und man könne das nicht so einfach aufaddieren.


    Ist dem tatsächlich so?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Das ist strittig.


    Wurden denn die Tragung der Rücksendekosten überhaupt vertraglich vereinbart?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • In den beiden Auktionen steht:


    "......Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
    Ende der Widerrufsbelehrung"

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

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