ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Privatklagedelikt, fehlendes öffentliches Interesse an Anklageerhebung, Verweisung auf den Privatklageweg, Kostenvorschuss, Kostenrisiko, Aufwand.
Wenn das Verfahren wirklich eingestell werden sollte, kann man sich immer noch überlegen, ob man auf dem Privatklageweg weitergeht. Kostenrisiko zum jetzigen Zeipunkt also nicht vorhanden. Angesichts der maßiven Beleidigungen, teilweise auch rassistischer Art, glaube ich auch nicht, dass das eingestellt wird. Da habe ich schon ganz andere viel harmlosere Beleidigungen gesehen, die vor Gericht gelandet sind.