Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Absolut. Unglaublich eigentlich auch, was er an Ebay geschrieben hat:


    Auszüge:
    „[...]jeder normale mensch der nich einen iq von weit unter 0 hat liest die beschreibung bevor er kauft.rückerstattung wurde vorgenommen es geht nur um die 2,10 die der hartz 4 empfänger wiederhaben will er berücksichtigt nich das die verkaufskosten sitzenbleibe wenn er sinnlos kauft obwohl er es nicht wollte .es grenzt an jediglicher logik bei diesem herren mir ist egal ob er die 2,10 wiederbekomtm oder nicht hauptsache er verursacht mir nie wieder kosten.seine lügenmärchen kan ner seiner mama erzählen ich zwinge ihn nicht bei mir zu kaufen.[...] “


    Das schreibt der Kerl allen Ernstens in der Problemfallabwicklung. Seine Beleidigungen habe ich mal an Ebay weitergeleitet.

  • Niedlich, bei dem muss ich auch mal Kaufen wenn ich Unterhaltung brauche.


    Scheint aber nicht der Hellste zu sein wenn er sowas in der Abwicklung angibt ;)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Sollte man das als "Erfahrung" verbuchen oder über andere Schritte nachdenken?


    Ganz ehrlich: DAS würde ich nicht im Ansatz auf mir sitzen lassen. Da würde ich Anzeige erstatten. Alles hat Grenzen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ganz ehrlich: DAS würde ich nicht im Ansatz auf mir sitzen lassen. Da würde ich Anzeige erstatten. Alles hat Grenzen.



    Anzeige wegen...?


    Damit hat man nur Rennerei, und der Heini wird nichtmal eine Vorladung erhalten.


    Das ist so ein kleinkram das sich darum keiner Kümmert (bzw es spätestens der Staatsanwalt einstellt)

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Beleidigung. Mir persönlich wäre bei diesem Niveau auch die Rennerei nicht zuviel. Ein einfaches "Arschloch" würde ich wohl auch eher achselzuckend zur Kenntnis nehmen. Aber das? Find ich schon extrem übel.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Privatklagedelikt, fehlendes öffentliches Interesse an Anklageerhebung, Verweisung auf den Privatklageweg, Kostenvorschuss, Kostenrisiko, Aufwand.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!