Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Es gibt auch dreiste Käufer, die wegen jede Kleinigkeit negativ bewerten. Das sollte man auch nicht vergessen.


    Das stimmt natürlich auch,


    ich habe mal eine Negative erhalten weil auf dem iPhone Karton ein "Häckchen" war (Wurde im Geschäft gemacht "Artikel Bezahlt"),und ich das natürlich nicht erwähnt hatte (Wozu auch...?)


    Aber da hatte selbst ebay ein einsehen und hat die Bewertung gelöscht.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Mich würden (juristische) Meinungen dazu interessieren, ob ihr die mittlerweile in jedem ebay-Angebot zu findende Klausel "Lieferung:
    Voraussichtlich innerhalb von x-y Werktagen nach Zahlungseingang" als ausreichend anseht, eine Vorleistungspflicht des Käufers zu begründen. Im weiteren Angebotstext soll sich keinerlei Vereinbarung dahingehend finden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Habe nun leider auch ein kleines Problem mit einem Verkäufer aus Asien, bei dem ich mal Rat bräuchte.


    Es stellt sich folgend dar, das ich vor einer Woche einen Artikel bei einem asiatischen eBay (Kein Händler-Account) gekauft habe und dieser zu jenem Zeitpunkt knapp 300 positive Bewertungen (Bewertungsstand 99,.. %) zu buchen stehen hatte. Einen Tag nach meinem Kauf ging es dann schon mit den ersten negativen Bewertungen los und mittlerweile hat der Verkäufer nur noch einen Bewertungsstand von ca. 92%.
    Nun denke ich, das ich entweder keine Ware oder etwas ganz anderes, nämlich ein Silikonband wie es die meisten geprellten erhalten haben, bekomme.


    Kann ich schon jetzt den PayPal Käuferschutz in Anspruch nehmen oder wie soll ich mich weiter verhalten?

  • Ja,ja, fang mal mit Paypal Käuferschutz an. Ist besser.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mich würden (juristische) Meinungen dazu interessieren, ob ihr die mittlerweile in jedem ebay-Angebot zu findende Klausel "Lieferung:
    Voraussichtlich innerhalb von x-y Werktagen nach Zahlungseingang" als ausreichend anseht, eine Vorleistungspflicht des Käufers zu begründen. Im weiteren Angebotstext soll sich keinerlei Vereinbarung dahingehend finden.


    Immer noch ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ja,ja, fang mal mit Paypal Käuferschutz an. Ist besser.


    Und das jetzt bitte nochmal in freundlich und verständlich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mich würden (juristische) Meinungen dazu interessieren, ob ihr die mittlerweile in jedem ebay-Angebot zu findende Klausel "Lieferung:
    Voraussichtlich innerhalb von x-y Werktagen nach Zahlungseingang" als ausreichend anseht, eine Vorleistungspflicht des Käufers zu begründen. Im weiteren Angebotstext soll sich keinerlei Vereinbarung dahingehend finden.


    Der Ort wo es im Text steht ist doch egal. Es steht in der Auktion und sollte damit Akzeptiert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Deep Blue
    Und das jetzt bitte nochmal in freundlich und verständlich?


    Was ist denn darn nicht verständlich, und freundlich ist es doch auch.
    Das "ja,ja" ist sicher nicht abwertend gemeint.

  • Deep Blue:
    Ich würde erst einmal abwarten, was kommt, eh ich mit Paypal anfangen würde. Bei Ebay kannst Du bis max. 32 Tage nach der Auktion einen Problemfall eröffnen. Dann würde ich auch gleichzeitig bei Paypal den Problemfall eröffnen.
    Warum soll man gleich vom Negativen ausgehen, wenn man es nur erahnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Deep Blue
    Und das jetzt bitte nochmal in freundlich und verständlich?


    Ja, ja ist ja. Mehr nicht. Wo liegt das Problem, Paypal Käuferschutz zu beantragen? Also, mach es! JA!


    Und ja, Käuferschutz beantragen bedeuten nicht, dass man irgendjemanden haut, sondern dass man schon mal was vorbereitet. Und wenn der Verkäufer ehrlich ist, ist das Ding gebongt, also wozu noch warten? Es schadet niemanden.

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