Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zur Haftung wurde bereits alles gesagt.


    Ich würde das aber ebenso interpretieren:

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ...Dein Käufer hat da evtl. etwas rumgespielt und sucht nun einen Dummen.


    Wenn dem nämlich nicht so wäre, dann hätten die das auch Problemlos gefixt. Neue SW drauf und gut ist.


    Sag ihm, daß er bei Problemen mit einem schiefgelaufenen (regulären) SW-Update natürlich Garantie hat und die auch nutzen und sich nicht abwimmeln lassen soll!


    Und für alles andere hast du ja die Gewährleistung ausgeschlossen. ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Tja,


    die Käuferin behauptet sie hätten schon über'n PC ein Softwareupdate gemacht aber da würde immer Softwarefehler am Schluss auftauchen und das war's dann.


    Ich selbst habe das Telefon auch über ebay gebraucht gekauft und kann eine eidesstattliche Versicherung abgeben, das ich nichts daran geändert habe!



    Wie soll ich jetzt verfahren bzw. mich weiter verhalten? Kann ihr max. den Mitglieds- und Verkäufernamen nennen wo ich das Telefon herhabe. Rechnung ist von Saturn lt. Käuferin (ich weiß das nicht mehr, war im Juni).

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    die Käuferin behauptet sie hätten schon über'n PC ein Softwareupdate gemacht aber da würde immer Softwarefehler am Schluss auftauchen und das war's dann.


    Ich denke das Problem hat sich damit erledigt. Der Hersteller wird die Garantie ablehnen.



    Zitat

    Original geschrieben von system02
    Wie soll ich jetzt verfahren bzw. mich weiter verhalten? Kann ihr max. den Mitglieds- und Verkäufernamen nennen wo ich das Telefon herhabe. Rechnung ist von Saturn lt. Käuferin (ich weiß das nicht mehr, war im Juni).


    Das würde ich nicht einfch so machen.
    Ich wäre nicht sehr erfreut wen mich jemand anschreibt, weil diese etwas bei jemand anderem gekauft hat.


    Bei eienm update über den Pc wird normalerweise immer nochmal darauf hingewiesen, das bei einem Update die Herstellergarantie erlischt (wie bei einem BIOS Update) Der Hersteller kann ja nicht nachprüfen ob alles Ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
    Sie hat das Telefon funktionsfähig von Dir erhalten und damit solltest du aus dem schneider sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von system02
    ...die Käuferin behauptet sie hätten schon über'n PC ein Softwareupdate gemacht aber da würde immer Softwarefehler am Schluss auftauchen und das war's dann.


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Bei eienm update über den Pc wird normalerweise immer nochmal darauf hingewiesen, das bei einem Update die Herstellergarantie erlischt ...


    Die Frage ist doch einfach nur, was für ein "Softwareupdate" gemacht wurde!
    Ich kann mir schon vorstellen, daß man, wenn man das Handy kauft, erstmal die Software auf den aktuellen Stand bringt. Mit dem Originalprogramm vom Hersteller auf/ über dessen Homepage. Machen wir ja alle gelegentlich. Ist weder illegal, noch erlischt dadurch die Garantie.


    Wenn sie das aber so gemacht hätte, dann hätte der Hersteller die Garantie nicht ablehnen dürfen!


    Wenn dem aber nicht so ist, und die Software sonstwo herkommt, dann lehnt der Hersteller nactürlich (zu Recht) ab.


    In beiden Fällen bist du allerdings aus dem Schneider... ;)


    Ich wäre jedoch einfach so nett und würde ihr versuchen weiterzuhelfen. Mehr aber auch nicht.
    Ich würde sie in dem Fall in Saturn schicken!
    Abtauchen finde ich unhöflich.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Mich würde mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren: Ware von Händler gekauft, Versand im einwurfeingeschriebenen Großbrief. Ein Teil der Ware ist mangelhaft, Verkäufer will intakte Ware nachliefern.


    Im Gegenzug fordert er mich auch, die defekte Ware im ursprünglichen Umschlag bei der Post abzugeben mit der Aussage "Annahme verweigert".


    Klar ist: Der spekuliert darauf, Portokosten zu sparen. Ich will derartige Betrügereien eigentlich nicht unterstützen bzw. selbst Leistungen der DPAG erschleichen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wobei hier die Frage ist, in wie weit der Umschlag angenommen ist oder nicht. Mal angenommen du hättest den Umschlag im Beisein des Postboten geöffnet und die Mängel festgestellt und von dir aus die Annahme verweigert - würde im Endeffekt ja auf das selbe Ergebnis rauskommen. Natürlich vorausgesetzt dass das reine Entgegennehmen nicht direkt als "abgeliefert und für OK befunden" gewertet wird...

  • Ich würde spätestens das Öffnen der Sendung ohne Erklärung eines Vorbehalts (z.B. bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen) als Annahme werten.


    Schließlich kann es nicht das Problem der DPAG sein, ob der Verkäufer vertragsgemäß geleistet hat oder nicht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Genau so ist es. Ist die Sendung einmal geöffnet, ist es vorbei mit Annahme verweigern. Das geht nur bei Ungeöffneten Sendungen.


    Pech für den Absender...

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Wieso wird mir ein Kauf, bei dem ich vom Widerrufs Gebrauch gemacht habe, nicht mehr angezeigt? Würde den Händler sehr gerne verdient negativ bewerten, welche Möglichkeiten habe ich dazu denn nun noch?

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